Bei der Besichtigung sagt der Vormieter, dem Vermieter vorgeschlagen wird nur wer der Ablösezahlung von 2000€ für diverse Möbel zustimmt. Es kommt zur Unterschrift beider Seiten. Nun kontaktiert der Vermieter den Interessenten und macht den Mietvertrag fertig. Es kommt zum Abschluss es Mietvertrages ohne Erwähnung der Zahlung an den Vormieter. Als der Vermieter von dieser Zahlung erfährt ist er empört und betont dem Vormieter nie die Erlaubnis für sie eine Vorauswahl gegeben zu haben. Der Vermieter versichert dem Neumieter, dass er die Wohnung bekommt und die Zahlung an den Vormieter nicht treffen muss. Kann der Vormieter auf den Unterschriebenen Ablösevertrag pochen auch wenn dieser nicht mit dem Vermieter abgesprochen war und als Vorauswahl benutzt wurde?