Was tun bei verstopftem Abfluss? Und wer müsste im Zweifel zahlen? Mieter oder Vermieter?

Die Abflüsse in unserem 3 familienhaus waren schon immer richtig blöd. Seid ich hier wohne sind sie immer wieder verstopft in der Dusche und es fließt schlecht ab.

Ich gebe öfters Backpulver und Essig zum frei machen rein. Ich hab ein Sieb im Abfluss was nach jedem duschen sauber gemacht wird.

Manchmal greife ich schon zu abflussreiniger, wenn Backpulver oder Natron und Essig nicht helfen. Manchmal hilft es ein wenig. Manchmal hilft es gar nicht. Und ab und zu ist der Abfluss einfach so wieder frei, obwohl ich nichts benutzt habe. (Dann hat scheinbar einer der Nachbarn was rein getan) Ich wohne im DG.

so schlimm wie jetzt war es noch nie. Ich hab die Zeit gestoppt.

Nach 1.18 Min läuft die Duschwanne über. Und es dauert 11.13 Min bis es abgelaufen ist. Duschen ist nur noch in Etappen möglich. Bis ich warmes Wasser hier oben habe, dauert es bis zu 2 Min (war schon von Anfang an so)

also muss ich am Waschbecken erstmal Wasser laufen lassen um warmes zu haben. Dann Haare kurz nass machen (ich stehe außerhalb der Dusche und Wäsche sie über Kopf) kurz abspülen und das 2. mal einschampoonieren. Dann abspülen. Wasser aus, warten, weiter ausspülen. Dann warte ich 10 min bevor ich unter der Dusche den Körper nass mache, Wasser aus, Duschgel, kurz abspülen. Und dann dauert es wieder 10 bis 11 Min bis das Wasser abgelaufen ist. Falls ich noch rasieren wollte, muss ich auch immer wieder warten.

Mega ätzend! Hat jemand noch eine Idee?

Abflussreiniger (Granulat) und Backpulver oder Natron und Essig helfen nicht mehr. Wenn ich einen Klempner bestellen würde, müsste ich das zahlen, oder müsste ich das über den Vermieter regeln? Was würden die machen, außer da was rein kippen, oder mit nem flexiblen Stab da rein gehen oder wie wäre das? Weiß da zufällig jemand Rat?

Dusche, Wohnung, Mietrecht, Abflussreiniger
Kann nächstgelegene Inklussionsschule Schüler mit Förderbedarf ablehnen weil Förderschule ihn ausgeschult hat?

Sind gerade sehr ratlos.
die Schule sagte er sei unbeschulbar, die Schulbegleitungen, und deren Chefin, gaben eher die Rückmeldung, die Schule sei für ihn falsch. Da das Schulkonzept absolut nicht passt. Die auch sehr fragwürdige Methoden und kaum schulische Leistungen bringen.
Die Chefin der Schulbegleitung war selbst ein paar Tage bei dem Schüler an dieser Förderschule (sozial-emotional) und war so entsetzt, dass sie einen Brief über diese Missstände an das Jugendamt/Schulamt schrieb.
Die Schule weigerte sich auch über Monate eine Schulbegleitung zuzulassen.
Als wir das mit Hilfe des Jugendamts durchgesetzt hatten, war keine wirkliche Zusammenarbeit mit der schulbegleitung möglich, da die Schule dies regelrecht torpedierte.
Jetzt hat die Schule beim Schulamt die Aussetzung der Schulpflicht beantragt. Es seien alle Maßnahmen versucht wurden und das Kind sei unbeschulbar.
Deshalb ist das Kind seit über 7 Monaten zu Hause.
Wir versuchten es bei einer anderen Schule, die mit einer Trainingsgruppe (Kind wird anfangs zwei Stunden in der Schule beschult, den Rest in der Gruppe, danach wird die Beschulung gesteigert)
Zusammen arbeitet. Zunächst wollten die ihn nehmen, nachdem die alle ärztlichen Unterlagen und Zeugnisse hatten, wollten die ihn weiterhin nehmen. Dann telefonierten die mit der vorherigen Schule. Ab da wollten die ihn nicht mehr nehmen.
Jetzt haben wir in Absprache mit dem Jugendamt versucht ihn an der nächstgelegenen Grundschule mit Inklussionsklasse anzumelden.
Diese hat schon angemerkt dass sie ihn nicht nehmen müssten, auch wenn Sie die nächste sind, auf die er eigentlich einen Rechtsanspruch hätte.
Die müssten erst Rücksprache mit Schulamt und der alten Schule halten.

Kann die nächstgelegene Schule ein Kind mit Förderbedarf ablehnen?
Was können wir tun? An wen können wir uns wenden?

Kinder, Schule, Recht, Gesetz, Schüler, Jugendamt, Schulamt
Wenn die Nebenkostenabrechnung später als 12 Monate kommt, da (angeblich) nicht der Vermieter sondern die ista schuld sei, gibt es da eine Regelung?

Hallo zusammen, Gesetzlich ist ja geregelt, dass die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums beim Mieter schriftlich eingehen muss. Bei mir immer 1.1. bis 31.12. also hätte die Abrechnung vom Jahr 2014 bis spätestens 31.12.2015 bei mir sein müssen, damit sie wirksam ist. Jetzt haben wir Mitte/Ende März und sie liegt mir immer noch nicht vor. Zudem bin ich im Juni 2015 umgezogen und habe auch meine Kaution immer noch nicht zurück! Neue Adresse hat der Vermieter von mir bei Wohnungsübergabe erhalten und auch meine Bankverbindung um zu überweisen. Da weder die Nebenkostenabrechnung noch die Kaution gekommen sind, habe ich jetzt (März) den Vermieter per Mail angeschrieben. Da hieß es, die ista sei Schuld und habe die Abrechnung erst zum Jahreswechsel erstellt. Und Kaution habe man vergessen.

Jetzt stellt sich mir die Frage:

Vermieter sagt er es sei die Schuld von ista, weshalb die 12 Monate nicht eingehalten werden könnten. Aber zum Jahreswechsel heißt für mich Ende Dezember/Anfang Januar, und nicht Mitte März auf Nachfrage des ehemaligen Mieters.

Gibt es dazu eine Regelung??? Wie lange hat der Vermieter in solchen Fällen Zeit eine Abrechnung wirksam nachzureichen? Gilt hier z.b. Dass es unverzüglich nach Erhalt dem Mieter zugehen muss? Oder gibt es eine Frist von 14 Tagen o.Ä. ? Wenn ich mich jetzt nicht gemeldet hätte, wer weiß wann ich die dann bekäme. Zumal das auch schon wieder ne Woche her ist und ich die Abrechnung immer noch nicht habe.

Miete, Kaution, Abrechnung, Nebenkosten
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