Servus Liebe Community,
ich bin vor Knapp zwei Jahren in meine erste Wohnung gezogen.
Nach Besichtigung und Unterschreibung vom Mietvertrag wurden vom Vermieter (beim durchgehen der Wohnung) festgestellt das der Lüfter kaputt ist (klappert, Badezimmer kein Fenster!) -- darauf antwortete er (da ich elektrogroßhandelskaufmann bin) das ich da doch einen besorgen könnte.
Nun nach knapp zwei jahren wurde der Lüfter nicht erneuert.
Nun habe ich dem Vermieter geschrieben und wollte wissen wessen Verantwortung und Pflicht es ist dies zu reparieren?
Bin ich schuld weil ich es solange nicht gesagt habe? (ich dachte das wird im laufe der zeit von Ihm repariert).
Also wenn der Lüfter nicht ersetzt oder Repariert wird werden sich im Badezimmer Schimmel ansetzen und dies möchte wohl keiner.
ANDERE FRAGE:
Außerdem habe ich die Wohnung im "sauberen" Zustand erhalten!
Ich musste Küche, Bad, Boden, Wände einfach alles zwei Tage lang Putzen das ich dort Leben konnte.
Nun wollte ich wissen ob ich die Wohnung bei Auszug auch nur so hinterlassen kann?
Lg. danke!!