Hallo

Ich bin vor ca 1 Jahr zu meinem Freund gezogen als ich die Hausverwaltung bat mich nachträglich in den Mietvertrag einzuschreiben sagte man mir die Bescheinigung würde reichen u Verneinte den Nachtrag im Mietvertrag. Meine frage jetzt ist ,habe ich mit einer Wohnungsgeberbescheinigung die selben Rechte wie mit einem Mietvertrag???