Vermieter beschränkt Internetzugang?

Moin zusammen,

meine Freundin ist demletzt in eine neue Wohnung gezogen und hat dort keinen eigenen Internetanschluss - es ist eine Einliegerwohnung und sie soll das WLAN von den Vermietern mitnutzen bzw hat Lan-Anschlüsse neben den Steckdosen vorhanden.

Die Vermieter meinten man "kommt auf jede Internetseite,auf die man kommen will". Klar,sowas wie YouPorn ist gesperrt,das ist auch nicht weiter schlimm,allerdings habe ich bei vielen legalen Seiten und insbesondere Spielen mit Online-Zugang das Problem,dass diese nicht gehen bzw im Fall von Spielen diese nicht laden oder eine Fehlermeldung geben.

Meine Vermutung ist,dass die Vermieter (Fritzbox) eine Kindersicherung bzw. eine Whitelist mit erlaubten Adressen eingerichtet haben. Manuelle IPv4-Adresse hilft dem leider auch nicht ab,auf der Browseradresse des Standardgateways bekomme ich lediglich eine Zeitüberschreitung bei der Anfrage.

Bevor ich jetzt als Freund der Mieterin zu den Vermietern renne und (im übertragenen Sinne) sage,dass ich hier nicht arbeiten oder auch zocken kann,wollte ich mal fragen,ob es stattdessen eine andere schlaue Lösung gibt,die ich bisher nicht bedacht oder zu früh wieder verworfen habe wie eine VPN-Verbindung oder einen eigenen Router.

Auf der anderen Seite würde mich aus reiner Neugier die Rechtslage dazu interessieren. Ich weiß,dass Vermieter Internetzugang gewähren müssen,allerdings auch nur mit ein paar Kbits Geschwindigkeit. Wie ist das mit der Nutzungseinschränkung,wird dadurch auch die persönliche Freiheit des Mieters eingeschränkt oder kann der Vermieter sich verteidigen mit dem Argument,dass er dafür Sorge zu tragen hat,dass keine illegalen Dinge über den Zugang passieren?
(Spaßeshalber hab ich mal ein paar einschlägige Seiten aufgerufen und tatsächlich würden Adressen wie eMule oder bittorrent noch gehen,die ja meist bei Blacklists ganz oben stehen).

Danke schonmal für eure Antworten.

Beste Grüße

Computer, Internet, WLAN, Wohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Internetzugang
Mitgliedsbeitrag nach Austritt zahlen?

Hallo zusammen, ich habe am 30.06 meine Mitgliedschaft in meinem Fußballclub gekündigt. Einen Monat nach der vertraglich festgelegten Frist zum Austritt. Demnach müsste ich also noch für das nächste halbe Jahr zahlen.

Jetzt habe ich allerdings mit meiner Kündigung am 30.06 mit sofortiger Wirkung mein Lastschriftmandat widerrufen und als mir am 01.07. der Betrag abgebucht wurde,habe ich die Lastschrift gleich zurückgegeben. Die Lastschrift betrug 93€ statt den für Studenten üblichen 72€ (bin STudent und hatte das den Zuständigen meiner Vereinsabteilung auch gesagt,sie wollten aber keinen Beleg und haben sonst auch immer den STudententarif abgebucht).

Jetzt wirds interessant: ich hatte außerdem Trainingsklamotten (Torwarthosen,etc) dort gelassen zum Waschen (war so abgesprochen und ausgemacht,dass ich das darf). Als ich dann nach meiner Abmeldung dort hinkam,um meine Sachen zu holen,waren diese allerdings nicht zu finden und auf Nachfragen wurde ich mit einem höhnischen Grinsen und den Worten "tja,du bist nichtmehr im Verein,dein Problem" weggeschickt.

Heute kam eine Mahnung mit der Post über 93€ + 5€ Mahngebühr. Ich habe allerdings wenig Lust diese zu zahlen,da ich erstens den Studententarif bekommen muss und zweitens meine Ausrüstung deutlich mehr wert war. Besteht jetzt für mich irgendeine Möglichkeit,die Gebühr zu umgehen,z.B. mit einem juristischen Vergleich?

Gruß

Vergleich, Verein, Recht, Vertrag, Mitgliedschaft, Mitgliedsbeitrag
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