In der neuen Wohnung war anfangs ursprünglich eine Küche vorhanden. Aufgrund von bereits vorher kommunizierten Bauarbeiten am Küchenboden wurde die Einbauküche nun entfernt. Somit haben wir uns natürlich eine neue geholt da der Vermieter es nicht einsah und wir eine brauchten.
Nun stehen wir vor dem Gespräch zwecks dauerhaftem Mietnachlass da ja die Einbauküche vertraglich in der Wohnung hätte sein müssen.
Welche Minderung ist hier normal oder angemessen?
Mit freundlichen Grüßen