Küche in Mietwohnung nach Auszug?

Guten Abend zusammen,

ich bräuchte mal ein wenig rechtliche Beratung.

Und zwar habe ich letztes Jahr im März meine Wohnung gekündigt und bin nach dreimonatiger Kündigungsfrist aus meiner Wohnung in Köln, am 30.06.2019, ausgezogen. Während dieser Zeit habe ich meinem Vermieter ca. 25 Personen als potenzielle Nachmieter vorgeschlagen, die er alle abgelehnt hat. (nur um ihn einschätzen zu können)

Dementsprechend hatte ich am Ende meiner Mietzeit (Juni 2019) keinen Nachmieter, an den ich die Küche etc. übergeben / verkaufen konnte und bin mit dem Vermieter so verblieben, dass er nach einem Nachmieter sucht und falls dieser Interesse hat, ich die Küche an den Nachmieter verkaufen kann oder innerhalb kürzester Zeit ausbaue. Jetzt habe ich eben mit bemerkt, dass die Wohnung bereits wieder vermietet ist und habe mit dem Nachmieter gesprochen. Laut seiner Aussage hat der Vermieter ihm die Küche etc. kostenfrei zur Verfügung gestellt.  

Im Oktober habe ich vom Vermieter die Wohnungskaution zurückerhalten. Sonst hatten wir seitdem keinen Kontakt mehr. Eine Wohnungsübergabe gab es nicht, ich habe die Wohnungsschlüssel lediglich bei ihm in den Briefkasten geworfen. Somit gibt es auch kein Übergabeprotokoll. Die Absprache, dass der Vermieter einen Nachmieter sucht und mich vor Einzug informiert, damit ich alles hinsichtlich der Küche mit dem Nachmieter klären kann, haben wir ‚leider‘ nur telefonisch ‚festgehalten‘. Hierfür habe ich allerdings Zeugen, die das Telefonat mitbekommen haben. (Ich habe es nicht aufgezeichnet und den Vermieter auch nicht darauf hingewiesen, dass jemand ‚mithört‘).

Ich werde meinen ehemaligen Vermieter versuchen zu kontaktieren und hoffen, dass er kompromissbereit ist, aufgrund meiner Erfahrung mit ihm, sehe ich das allerdings als eher unwahrscheinlich an.

Wie sieht das rechtlich aus? Kann ich die Herausgabe der Küche etc. einfordern? Schließlich bin ich noch der Eigentümer. Und noch habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Lohnt es sich für diesen Fall noch eine abzuschließen oder ist es dafür eh zu spät?

Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Hilfe

Gruß

Recht, Mietrecht, Küchenmöbel, Rechtsberatung, Rechtsfrage, Rechtsschutzversicherung, Vermieterrecht, Wohnungsübergabe
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