Ich musste leider am Mittwoch beim zuständigen AG eine Einstweilige Verfügung gegen meinen Vermieter erwirken, da er Wohnungsschloss sowie Briefkastenschloss ausgetauscht hat. Ebenso meinen Namen vom Tür und B-Kastenschild entfernt hat. Die Verfügung "griff" heute und die Hausverwaltung übergab mir den neuen Wohnungsschlüssel. Dazu wurde er auch aufgefordert durch die Verfügung halt.
Meine konkrete Frage ist jetzt ob eben diese Verfügung auch für den Briefkasten sowie die Anbringung meines Namensschildes gilt.
Vielen Dank im Vorraus :)Mietrecht