Hallo, wir wohnen in einem kleinen Mehrfamilienhaus und haben von unserer Vermieterin seit 8 Jahren die Erlaubnis, unsere Wäsche in einem der Kellerräume aufzuhängen. In unserer Wohnung selber besteht keine Möglichkeit, Wäsche zum Trocknen aufzuhängen, ausser auf dem (Nord-)Balkon oder im Wohnzimmer. Nach einer Meinungsverschiedenheit verbietet uns unsere Vermieterin nun plötzlich, den Keller weiter zu nutzen und verlangt, dass wir die Wäsche in der Wohnung trocknen. Kann sie das so einfach oder ist aus der jahrelangen Nutzung ein Gewohnheitsrecht entstanden?