Hallo! Folgende Sachlage...! Meine beiden Kinder 4 u 6 Jahre standen unter der Dusche (älteres Modell 12-14 Jahre ) ... beim oeffnen der Glas-Tür riss diese aus der Halterung und ging zu Bruch. Wusste jetzt nicht wer die Kosten dafür zu tragen hat, und habe bei meiner Haftpflicht nachgefragt. Diese lehnten ab, wäre evtl. Sache des Vermieters. Ich setzte mich mit der Hausverwaltung in Kontakt - die Gebäudeversicherung zahlt jedoch auch nicht - wäre Sache der Haftpflicht. Diese teilte mir aber mit Glas sei aussenvor. Muss ich jetzt den Schaden voll selbst zahlen? Oder hat der Vermieter hier mit Kosten zu übernehmen? über eine Antwort freue ich mich sehr, duschen seit drei Wochen ohne Tür..! Vielen Dank