Hallo, in unserer Mietwohnung wurden u.a neue Fenster eingebaut und der Vermieter schickt nun eine detaillierte Pflege und Wartungsanleitung des Herstellers an uns Mieter weiter, mit dem Hinweis um Mithilfe der Pflege der neuen Fenster.

U a steht in der Anleitung, dass die Beschläge nach der Reinigung und zusätzlich 1x jährlich geölt und werden müssen.

Es liegen detaillierte Zeichnungen der einzelnen Beschläge bei, mit genauer Markierung, wo das Öl genau rein muss, wo die Funktion des Bolzens geprüft werden muss, usw....

Kann der Vermieter solche Arbeit einfach auf die Mieter übertragen? Muss ich das als Mieter tatsächlich machen?

Oder sollte ich dem Vermieter freundlich antworten, dass ich davon ausgehe, dass für mich nur der Part mit dem Hinweis zur Reinigung und Pflegemittel relevant ist.....

Vielen Dank im Voraus für rechtlich klare Antworten,

Gruß Wiebke