Mein Mann und ich wohnen mit unserer 3 Jahre alten Tochter, unserem kleinen Hund und zwei Katzen in der Hauptwohnung eines Hauses mit drei Mietparteien. In der zweiten Wohnung wohnt eine Single Frau und die Dachgeschosswohnung stand bis vor kurzem frei. Nun zieht ein Paar mit ihrem Rottweiler - Listenhund 2 - in die Dachgeschosswohnung ein, ohne das wir anderen Mieter vom Vermieter über den Hund informiert wurden. Die Single Frau soll sich sogar ein (sehr kleines) Gartenstück mit dem Paar und dem Rottweiler teilen und hat uns gegenüber bereits geäußert, dass sie ausziehen wird, da sie Angst vor dem Hund hat. Dazu muß auch gesagt werden, dass das kleine Gartenstück sogar zur Straße hin offen steht. Auch die DG Wohnung ist eigentlich zu klein - aber das ist nicht unsere Angelegenheit. Da aber der gemeinsame Hauseingang durch unseren Garten geht und der Rottweiler nicht wirklich verträglich ist (laut Aussage des Paares kann man mit ihm nicht auf die Hundewiese gehen, da er dort "genervt" von den andern Hunden wäre und dies auch "zeigen würde") Wir haben Angst. Angst um unsere Tochter und ihre Freunde die oft bei uns durch den Garten toben und alle nicht schreckhaft sind, was Hunde angeht. Und natürlich Angst um unseren Hund der sich seiner Größe leider nicht bewußt ist und den Garten und damit nun einmal auch den Weg bis zum gemeinsamen Hauseingang als seinen Besitz ansieht. Müssen nicht die Mieter vom Vermieter gefragt werden, ob sie mit dem Einzug eines Listenhundes 2 einverstanden sind? Danke für alle hilfreichen Antworten!