Ein Mieter verursacht einen Schaden an der Gemeinschaftswohnanlage. (z.B. beschädigt die Haustüre) Der Mieter verweigert die Zahlung des Schadens, weil er es nicht gewesen sein soll. Muss der Vermieter (Eigentümer der Wohnung in der dieser Mieter wohnt) für den Schaden des Mieters aufkommen und z.B. die Reparatur der Haustüre der Eigentümergemeinschaft bezahlen?
Haftet Eigentümer einer Wohnung für Schäden die der Mieter verursacht?
Mieter,
Vermieter,
Haftung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.