Untermieterzuschlag ... auch rückwirkend?

Hallo,

wir wohnen seit gut zwei Jahren zur Untermiete. Unsere direkte Vermieterin hatte die Wohnung für ihren Sohn angemietet, der kann sich aber nicht so recht überwinden auszuziehen und so lange dürfen wir in der Wohnung wohnen. Mit der Hausverwaltung war das von Anfang so abgestimmt. Die Probleme begannen im November 2012 als unsere Heizung für einen Monat ausfiel (und damals war es schon richtig kalt), wir fragten nach einer Mietminderung für den Zeitraum ohne Heizung. Zur Antwort bekamen wir eine Mieterhöhung von 50 € als Untermieterzuschlag. Ich hatte damals gelesen, dass ein Untermieterzuschlag nur rechtens ist, wenn durch die Untervermietung ein finanzieller Mehraufwand für den Vermieter entsteht. Das schrieben wir so an die Hausverwaltung. Wir haben nie wieder etwas gehört. Nun haben wir im Schlafzimmer eine feuchte Wand, auch schon seit Anfang Juni. Es war bereits zweimal der Handwerker da, er kann aber nichts machen. Als wir bei der Hausverwaltung nachfragten, was nun passieren soll, bekamen wir als Antwort mal wieder eine Mieterhöhung in Form eines Untermieterzuschlags, wieder ohne eine Begründung, diesmal aber rückwirkend ab März 2013. Ist das so rechtens? Darf der Untermieterzuschlag rückwirkend verlangt werden? Gibt es einen Gesetzestext in dem ich mal über das Untermieterverhältnis bzw. den -zuschlag nachlesen kann? Ich bin ja der Meinung die Hausverwaltung sollte erst einmal die Wohnung wieder fit machen, bevor sie Forderungen an uns stellt. Es wäre nett, wenn mir da jemand helfen könnte, vielen Dank vorab!!!

Mietwohnung, Mietrecht, Mieterhöhung, Mietvertrag, Untermieter
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.