Im Mietvertrag ist vereinbart: Miete: 380,- Euro, zzgl. Vorausszahlung für Heizungskosten pauschal 50,- Euro und Vorauszahlung für Betriebskosten ohne Heizungskosten pauschal 60,- Euro. Strom wird extra bezahlt, direkt an den Anbieter. Nun haben wir einen Brief bekommen, dass aufgrund gesetzlicher Änderungen eine Pauschalabrechnung der Nebenkosten nicht mehr möglich ist! Wir wohnen in dieser Wohnung seit 2008, es sind 4 Parteien, in einer Wohnung wohnt der Vermieter. Ist diese Änderung zulässig? Darf er das? Ich kann keine Gesetzesänderung finden... Vielen Dank für Eure HIlfe!