Hallo,

wir hatten gestern Wohungsübergabe, da hat unser Vermieter und die Hausverwaltung uns die Wohnung nicht abgenommen da sie in deren Augen nich ordendlich genug gestrichen war. Ich habe jetzt ein bisschen rumgelesen und bin darauf gekommen das man in den meisten fällen garnicht streichen brauch.

ich konnte aber nicht rauslesen ob die klausel wie sie bei uns drin steht jetzt dazu verpflichtet zu streichen oder halt nicht

Schönheitsreparaturen sind in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich

-in Küche, Badezimmer und Wcs alle 3 Jahre, -in Wohn-und Schlafräumen , Fluren alle 5 Jahre, -andere Nebenräumen ( z.b. Abstellkammer) alle 7 Jahre

Kann mir irgendjemand sagen ob das jetzt rechtens ist oder nicht ?

Danke schon mal für Antworten