Kündigung eines Mietverhältnisses- Denkmalgeschütztes Haus

Hallo ihrs,

Ich versuche euch das Thema um das es geht kurz und knackig zu erläutern:):

Wir (3 Personen) wohnen in Form einer Wohngemeinschaft einem über 100 Jahre alten Haus, welches unter Denkmalschutz steht. In den letzten Jahren wurde vieles nicht saniert oder renoviert. Ausserdem liegt unsere Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ich bin Hauptmieter.

Nun haben wir (ich) einen neuen Vermieter (Eine Architektenfirma) bekommen. Dieser möchte am liebsten neue Veträge aufsetzen und forderte uns auf einen Mietaufhebungsvetrag zuzustimmen. das habe ich nicht getan. Um unsere Immobilie "attraktiver" zu machen wurden uns bereits Mieterhöhungen und Modernisierungskosten angekündigt, Außerdem sollten die Nebenkosten um 20 Euro erhöhnt werden, da nun ein Hausmeister tätig werden soll. Wir haben auf unseren Mietvertrag verwiesen, in dem keine Hausmeisterkosten oder eine solche Stelle vereinbart sind und zahlen weiterhin den alten Betrag.

Nurn habe ich ein paar Fragen: a) Der Vermieter darf doch nur um 20% die Miete erhöhen, da in den letzten Jahren nicht erhöht worden ist oder? Kann die Mieterhöhung mehr betragen wegen eines "Inflationsausgleiches"?

b) Darf der Vermieter nur die Modernisierungskosten innerhalb unserer Wohnung zu 11 Prozent anrechnen und muss er nachweisen wie sich die Kosten zusammensetzen? Müssen wir solchen Modernisierung (keine energetischen) zustimmen, denn unsere Wohnung befindet sich in einm weitesgehend ordentlichen Zustand? Alle Fenster wurden von unserem alten Vermieter erst erneuert.. Dürfen andere Modernisierungen mitberechnet werden (Hausflur, Fassade usw)?

c) Der Vermieter möchte nicht einziehen und wir fallen auch nicht durch Mietrechtsverletzungen auf. Kann der Vermieter uns mit einer Frist von 3 Monaten kündigen um das denkmalgeschützte Haus komplett sanieren zu können? Es heißt hierzu als Kündigungsgrund:

Der Vermieter wird durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert, wodurch ihm erhebliche Nachteile drohen (sog. Verwertungskündigung). Bsp. Notwendige Sanierung eines Altbaus.

Welche Auflagen hat er denn dabei zu erfüllen...muss er nachweisen das er das ganze Haus komplett sanieren kann (finanziell), was ist mit den anderen Mietparteien im Haus und muss er uns wieder einziehen lassen usw? Das Haus steht unter Denkmalschutz...kann er einfach so alles sanieren? Wir wollen in dem Haus wohnen bleiben!!!...kann nicht eine finanzielle Verwertung durch Erhöhung der Miete sichergestellt werden? Wer entscheidet oder wer weiß ob ihm Nachteile entstehen?

d) Der Vermieter hat gleich nebenan ein Haus und dort beträgt die Kaltmiete schon 300€ mehr und auch die Nebenkosten sind 20 € mehr. Es liegt auf der Hand dass der Vermieter die gleichen Preise nach Sanierung in unserer Wohnung einführen möchte. Außerdem hat er vor ddas Geschäft nebenan zu vergrößern. Er kann doch nicht zwei nebenstehende Häuser so einfach verbinden (Brandschutz)

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Kann ich verlangen das der Kachelofen entfernt wird?

Hallo. Das Problem ist ein Kachelofen, der auch schon bei meinem Einzug in der Wohnung stand. Zu dieser Zeit war er noch funktionsfähig aber er sollte nicht benutzt werden. In den letzten Jahren wurde das Dach neu gedeckt und an den Schornsteinen etwas gemacht, so dass der Ofen nun nichtmehr verwenbar sein soll. Kurz nach meinem Einzug fing der Vermieter damit an, bei jedem Auszug diese Kachelöfen aus den Wohnungen zu entfernen. In den beiden Haushälften haben nur noch 2 oder 3 von 12 Wohnungen diesen Ofen. Der Vermieter aber weigert sich diese Öfen aus unseren Wohnzimmern zu entfernen solange wir noch darin wohnen. Er sagt, dass sie ihn nur entfernen, wenn der Mieter auszieht. (Wegen dem ganzen Staub den ich dann in der Wohnung hätte und wegen renovieren...)

Der Ofen ist sehr hässlich und nimmt einfach sehr viel Platz weg. Durch den Ofen ist es auch oft nicht möglich, nachts die Fenster in Wohnzimmer und Schlafzimmer gleichzeitig auf kipp zu haben. Da es durch den Heizschacht der von Wohnzimmer hinterm Ofen ins Schlafzimmer führt, dann bei Wind meistens sehr stark pfeift. Habe ich ein Recht darauf, dass dieser Ofen endlich aus meiner Wohnung entfernt wird, ohne dass ich dafür erst ausziehen muss?

Bevor jemand fragt warum ich den Ofen überhaupt mitgemietet habe, bzw da eingezogen bin. Weil ich aus persönlichen Gründen fürchterlich dringend eine Wohnung brauchte die im Preisrahmen lag. Alles andere spielt keine Rolle, da es nur um die Frage geht ob ich eine Chance habe dass der Ofen entfernt wird.

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Techem und co. - Terminbriefe

Neulich habe ich von Techem wiedermal einen Terminbrief bekommen. Man hat mir geschrieben, dass am Tag X ein Mensch von dort kommt und ich muß daheim sein um den reinzulassen. Meiner Ansicht war das Überflüssig. Schon letztes Jahr kamen die wegen der selben Sache. Damals war es schon überflssig: Die Zähler standen still, meldeten dies per Funk. Das war zu prüfen! Nur habe ich keine Warmwasserentnahme an diesen Zählern! Ich habe Techem geschrieben, dass der Besuch überflüssig ist und ich das Schreiben für nichtens halte. Ausserdem halte ich es für eine Frechheit, mir einen Termin vorzugeben, an dem ich einen Mann von Techem in meine Wohnung lassen MUSS, auch wenn ichdas nicht will. Ich bin der Meinung, das grenzt an Hausfriedensbruch. Techem hat mein Schreiben (e-mail) nicht inoriert. Heute Stand der Monteur vor der Tür und wußtevon nichts. Gutmütig wie ich war hab ich ihn reingelassen. Im Gespräch sagte er mir, dass in meinem Mietvertrag steht, dass ich Leute wie von Techem in meine Wohnung lassen MUSS, um sachen abzulesen. Ich glaube das habe ich nie gelesen. Ausserdem hat der Vermieter die Zähler ohne mein Wissen einbauen lassen. Ich zahle dafür monatlich!! Das Geld könnte ich mir sparen, denn ich kann die Dinger selber ablesen.

Frage: Wenn Techem mir einen Termin vorgibt, muss ich den erfüllen? Muß er mit mir abgestimmt sein bzw. muß ich dem zustimmen? Begeht Techem nicht Hausfriedensbruch im eigentlichen Sinne? Ist es wirklich so, dass in einem Mietvertrag stehen darf, dass externen Einlaß zu gewähren ist? - Stichwort Hausfriedensbruch § 123 StGB

Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Hausfriedensbruch, Nebenkosten
hundehaltung/anschaffung vermietet möchte einverständnis der nachbarn

guten morgen,

wir wollen uns im kommenden jahr einen hund zulegen. wir wohnen in einem reihenhaus mit garten und in der nachbarschaft haben wir viele hunde, von möpse, labrador, doggen und american stafford ist alles vertreten.

nun haben wir einen antrag auf hundehaltung gestellt bei unserer genossenschaft und die sagte uns wir müssen unsere nachbarn fragen ob diese damit einverstanden sind, wäre auch nur eine partei dagegen wir der vorstand der genosschenschaft auch ablehnen.

da unsere nachbarin uns nicht leiden kann und sich leider auch von unseren kindern, unseren koniferen und meinen blumen gestört sieht, sehe ich kein einverständnis von ihr, trotzdem werde ich sie noch fragen.

nun meine frage kann eine hundehaltung dann abgelehnt werden obwohl andere mietpartein ein hund halten?

in meinem mietvertrag steht drin das alles was größer als ein kleintier ist eine genehmigung bedarf vom vermieter und es muss ausgeschlossen werden das sich unsere nachbarn nicht gefährtet oder belästigt sehen.

gefährtet würde ich ausschließen, z.b. hat sie sicher keine tierhaarallergie da sie selber katzen hat, es soll ja auch nur ein kleiner hund werden mit dem wir auch die hundeschule besuchen wollen. aber belästigt sieht sie sich sicher aber dies leider von allem, wie gesagt von uns, unseren blumen usw.

sollte ich mich an einen mieterschutzbund wenden? so ist ganz schön viel geworden wollte es aber auch ausführlich erklären. danke

Hund, Mieter, Mietrecht, Hundehaltung
Undichtes Fenster - Wasserschaden am Laminat. Vermieter schiebt es auf MEINE Haftpflicht

Hallo liebe Leute, ich brauche dringend einen Versicherungsrat :(

Ich kam Samstagnacht nach Hause und meine Whg stand im hinteren Teil komplett unter Wasser. Ich habe natürlich gleich alles getrocknet....jedoch zu spät, es schlug sich schon etwas auf das Laminat nieder sodass dieses auf einigen Stücken "hoch ging". jetzt nicht so heftig das es mich beim Wohnen beeinträchtigt, aber nuja - eben so das es der Vermieter bei Beendigung der Miezeit bemängeln kann.

ALLERDINGS! Die Fenster waren geschlossen! Am nächsten Tag (gestern) gab es wieder ein Unwetter. Wieder presste der Wind den Regen in die Ritzen rein - diesmal war ich jedoch zu Hause und konnte das ganze auch auf Video festhalten - natürlich mit Handtüchern bewaffnet.

Mein Vermieter meint nun das würde über meine Haftpflicht laufen müssen, da ich für den Mietraum verantwortlich sei. Auch glaubt er mir das mit den geschlossenen Fenstern nicht (das Argument des Videos nimmt er nicht an, hat es zwar noch nicht gesehen aber "in all den Jahren sei da noch nichts dergleichen passiert!") Allerdings kann ich doch gar nichts für das undichte Fenster - nicht mal das ich davon gewusst hätte!? Er sei auch angeblich gar nicht versichert gegen sowas...

Noch etwas, ich bin Student und bei meinen Eltern in irgendsoeiner hausversicherung drinne, aber die zäht ja sicher nicht in meiner Uniwohnung....

Danke schon mal, Mfg!

Wohnrecht, Wohnung, Versicherung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Laminat, Haftpflichtversicherung, Wasserschaden
müssen Mieter auch sonntags handwerker Lärm ertragen?

in unserem Mietshaus...mit 20 Wohnungen...werden nun schon seit 6 Wochen- Sanierungsarbeiten durchgeführt... von Montag bis einschließlich Samstag...von 8 bis 20 Uhr. Die 4-6 polnischen Handwerker..."wohnen" alle in einer der leer stehenden Wohnungen...

Frage: 1. müssen die Mieter dulden, dass die professionellen Handwerker auch sonntags bohren und hammern? 2. welche Maßnahmen können wir durchsetzen, um die Nutzung der Handwerker nicht in den Betriebskosten auf alle Mieter umzulegen? ...Erklärung dazu: der Wasserverbrauch wird pro Quadratmeter auf alle Mieter berechnet...das heißt: der Mehrverbrauch durch diese Handwerker bezahlen wir alle mit...zusätzlich wird bei uns leider Warmwasser nur durch Boiler erzeugt... ...fast durchgehend machen die Handwerker im Treppenhaus das Licht an... 3. welchen Zeitraum/ in Wochen/ Monaten) sind für Mieter zumutbar? 4. in welchem Rahmen müssen Handwerker den entstandenen Dreck sofort weg machen?... Erklärung: durch Kompletten Neueinbau der Sanitäranlagen und Fliesen ist erheblicher Dreck entstanden...die Handwerker wurden schon mehrfach angesprochen wenigstens zu fegen...auch die Verwaltung wurde schon mehrfach darauf angesprochen...

Die Wohnungssanierungen sind wohl Mitte Juli 2011 abgeschlossen- dann ist aber noch nicht Schluß mit Dreck und Lärmbelästigung... ---dann kommt das Treppenhaus dran, anschließend werden die Balkone saniert...dann noch die Außenfassade...also ist der Zusatnd noch bis September/ Oktober

welche rechtlichen Maßnahmen können wir Mieter durchsetzen- ohne einen Anwalt einzuschalten?

Danke für Antworten.

Wohnung, Mieter, Recht, sanierungsarbeiten
Vermietete Wohnung verkaufen Mieter stellt sich quer

Hallo zusammen, vor neun Jahren hat mein Vater eine Eigentumswohnung gekauft und der Eigentümer ist als Mieter drin geblieb. Er zahlt die Miete zwar nicht immer pünktlich, aber immer im laufenden Monat.

In der Zwischenzeit ist mein Vater gestorben und meine Schwester und ich haben die Wohnung geerbt. Wir möchten diese nun verkaufen und haben seit ca. 3 Monaten die Wohnung im Internet.

Da wir beide sehr weit entfernt wohnen, hat uns der Mieter die Erlaubnis gegeben, seine Nummer an Interessenten weiter zu geben.

Jetzt haben wir von Interessenten erfahren, dass er immer irgendeine Ausrede hat, die Besichtigung zu verschieben. Außerdem macht er die Wohnung unwahrheitsgemäß schlecht und behauptet, dass er nur noch in der Wohnung wohnt, weil er ne negative Schufa hätte. Die Wohnung ist aber in sehr gutem modernisierten Zusatand.

Wenn meine Schwester und ich anrufen geht er über Wochen nicht ans Telefon, drückt uns weg, oder legt auf.

Wenn wir die Wohnung als Kapitalanlage werkaufen würden, bekämen wir ca. 25.000 Euro weniger. Desweiteren verliert die Wohnung laut Makler ca. jährlich ca. 1,5 % an Wert.

Des weiteren ist uns zu Ohren gekommen, dass er ein Gewerbe auf die Wohnung angemeldet hat, was in der Wohnanlage aber untersagt ist.

Wie können wir uns wehren, damit wir in der Sache mal weiterkommen.

Schon mal vielen Dank und beste Grüße

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Wohnungskündigung nicht Fristgerecht eingegangen & um einen Monat verschoben.Kündigung dann Nichtig?

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Wir haben unsere Wohnung am 30.12.2010 bei der post (ohne Einschreiben) abgegeben. Die Kündigung haben wir zum 31.03.2011 ausgesprochen. Laut Vermieter kam die Kündigung jedoch erst zwei Wochen später, also Mitte Januar an. Das Kündigungsdatum wurde somit nicht akzeptiert und vom Vermieter auf den 30.04. verschoben. Da ein Wohnungswechsel einen Monat später für uns jedoch nicht mehr in Frage kam, bzw. sowohl zeitlich, als auch finanziell möglich ist, haben wir dem Vermieter mitgeteilt, dass wir seinen Widerspruch bzgl. der Kündigungsfrist anerkennen, jedoch die Kündigung zum 30.04. nicht aufrechterhalten wollen, sondern das Mietverhältnis unter diesen Umständen auch über den 30.04. hinaus fortführen möchten. Der Vermieter möchte die Kündigung nun jedoch aufrecht erhalten, da er die Wohnung verkaufen möchte. Egal ob vermietet oder unvermietet. Er hat uns eine Verlängerung bis 31.07. eingeräumt. Jedoch haben wir nun weder eine neue Wohnung in Aussicht, noch Zeit uns darum zu bemühen, geschweige denn momentan Geld für Umzug, Kaution und Makler.

Meine Frage nun: Ist die Kündigung auch dann noch gültig, wenn der Vermieter das Kündigungsdatum nicht anerkennt und um einen Monat nach hinten verschiebt, weil der Brief zu spät eingegangen ist? Oder ist die Kündigung dann nichtig, wenn ich das verschobene Datum nicht akzeptiere?

 Vielen Dank vorab!

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