Wohnungskündigung nicht Fristgerecht eingegangen & um einen Monat verschoben.Kündigung dann Nichtig?

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Wir haben unsere Wohnung am 30.12.2010 bei der post (ohne Einschreiben) abgegeben. Die Kündigung haben wir zum 31.03.2011 ausgesprochen. Laut Vermieter kam die Kündigung jedoch erst zwei Wochen später, also Mitte Januar an. Das Kündigungsdatum wurde somit nicht akzeptiert und vom Vermieter auf den 30.04. verschoben. Da ein Wohnungswechsel einen Monat später für uns jedoch nicht mehr in Frage kam, bzw. sowohl zeitlich, als auch finanziell möglich ist, haben wir dem Vermieter mitgeteilt, dass wir seinen Widerspruch bzgl. der Kündigungsfrist anerkennen, jedoch die Kündigung zum 30.04. nicht aufrechterhalten wollen, sondern das Mietverhältnis unter diesen Umständen auch über den 30.04. hinaus fortführen möchten. Der Vermieter möchte die Kündigung nun jedoch aufrecht erhalten, da er die Wohnung verkaufen möchte. Egal ob vermietet oder unvermietet. Er hat uns eine Verlängerung bis 31.07. eingeräumt. Jedoch haben wir nun weder eine neue Wohnung in Aussicht, noch Zeit uns darum zu bemühen, geschweige denn momentan Geld für Umzug, Kaution und Makler.

Meine Frage nun: Ist die Kündigung auch dann noch gültig, wenn der Vermieter das Kündigungsdatum nicht anerkennt und um einen Monat nach hinten verschiebt, weil der Brief zu spät eingegangen ist? Oder ist die Kündigung dann nichtig, wenn ich das verschobene Datum nicht akzeptiere?

 Vielen Dank vorab!

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