Unter welchen Voraussetzungen kann man als Kindsvater sein Kind zur Adoption freigeben, wenn man mit dem Kind und der Mutter nichts zu tun hat?

Guten Tag.

Folgende Situation: Ich bin "Vater" eines fast 4 jährigen Sohnes. Ich sage "Vater", weil ich mit ihm keinerlei Kontakt habe, mit seiner Mutter genauso wenig (wir waren nicht verheiratet) und nur auf dem Papier sein biologischer Vater, bzw. Erzeuger bin und eigentlich nur Unterhalt zahle. Ansonsten aber keinerlei Bezug zum Kind habe.

Wir haben damals zwar verhütet, aber dennoch ist sie schwanger geworden. Wie es dazu kommen konnte, weiß ich leider nicht. Sie hat angeblich die Pille genommen und ich habe ein Kondom benutzt. Ich habe dann einen Test gemacht und bin zu 99,9% der Vater. Im nachhinein habe ich aber erfahren, dass sie die Pille abgesetzt hatte und es drauf angelegt hat schwanger zu werden. Als es hieß, dass sie schwanger ist, kam nur das Argument: "Egal ob du bleibst oder gehst... das Kind bekomme ich sowieso!" Tolle Aussage...!

Wie dem auch sei... die Kindsmutter (KM) hat nun seit 3 Jahren einen neuen Partner. Sie leben dementsprechend auch zusammen und der Kleine sieht ihn entsprechend als Vater an, da ich ihn das letzte Mal ein halbes Jahr nach der Geburt gesehen habe.

Meine Frage lautet nun: Gibt es eine Möglichkeit das Kind einseitig (also von meiner Seite aus) zur Adoption freizugeben, damit der neue Partner der KM das Kind adoptieren kann? Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Gibt es generell die Möglichkeit meine Rechte an meinem Kind abzutreten, da ich wie gesagt im Grunde nur der Erzeuger und Zahler bin und ansonsten wie gesagt keinerlei Bezug zu meinem Kind habe und sie das auch nicht möchte.

Ich weiß, dass das ein recht zwiegespaltenes Thema ist und ich nicht auf allen Seiten auf Verständnis stoße. Daher bitte ich hier nur um ERNSTE Antworten und keine typischen Flame- und Hass-Postings!

Danke.

Kinder, Mutter, Recht, Unterhalt, Vater, Eltern, Adoption
Unterliegt eine Anwesenheitsliste dem Bundesdatenschutzgesetz?

Guten Abend zusammen.

Ich arbeite als Sicherheitsdienst in einem großen Bürogebäude (mehr als 40 Firmen, 3x10 Stockwerke) unter anderem am Empfang. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Gebäudes, muss jeder Mitarbeiter oder Handwerker, der dann ins Gebäude möchte, sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. Diese gilt als Nachweis für den Eigentümer im Fall von Gefahr, Brand, Diebstahl, Beschädigungen oder für die Polizei, wer sich alles im Gebäude aufhält, bzw. aufgehalten hat und wird vom Sicherheitsdienst, sobald diese Liste voll ist, abgeheftet und für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt. Einsicht hat wie gesagt lediglich der Sicherheitsdienst, die Polizei mit entsprechender Genehmigung oder der Eigentümer bei berechtigtem Verdacht.

Die Liste beinhaltet: Datum - Firma (bei welcher der Mitarbeiter tätig ist) - Name - Ankunftszeit - Ausgangszeit - Unterschrift

Diese Liste liegt dann am Empfang aus, damit sich wie gesagt jeder, der das Gebäude berechtigt betritt oder verlässt dort ein- bzw. austragen kann (die Personen werden nur durch den Sicherheitsdienst ins Gebäude gelassen und auf die Eintragung in die Liste hingewiesen).

Ein Unternehmen im Gebäude jedoch sträubt sich vehement gegen diese Eintragungen und führt sie nur widerwillig durch, manchmal auch garnicht oder mit falschen Angaben. Die Begründung liegt hierbei darauf, dass diese Liste gegen das BDSG verstoßen würde, bzw. es nach selbigem nicht gestattet ist diese Liste zu führen.

Nun die Frage: Stimmt das? Unterliegt eine solche Liste dem BDSG? Wenn ja wo steht das? Welche Eintragungen dürfen bei solch einer Liste erfolgen, bzw. nicht erfolgen?

Ich danke allen Antwortenden schon einmal für ihre Unterstützung und Mühe.

Datenschutz, Gesetz, Liste, Anwesenheit, bdsg
Mitarbeiter kopiert private Notizen des Vorgesetzten. Ist das erlaubt? Konsequenzen?

Guten Abend zusammen.

Ein Marktleiter einer Filiale hat sich als Gedächtnisstütze ein Notizbuch zugelegt, in welchem er Informationen über die Mitarbeiter einträgt. Name, Arbeitsweisen, besondere Vorfälle, etc.

Erste Frage hierzu: Darf der Chef sich überhaupt ein Notizbuch mit besagten Informationen anlegen? Darf er sich generell ein Notizbuch anlegen und wenn ja, welche Informationen dürfen darin eingetragen werden und zu welchem Zeck darf dieses Notizbuch, bzw. die Information verwendet werden?


Nun stand eine Mitarbeiterbewertung an, welche für einen der Mitarbeiter (MA) etwas weniger positiv ausfiel. Nach der Bewertung kam es dann zum Gespräch zwischen Chef, MA und Betriebsrat.

Jener MA hatte sich Informationen über sich aus besagtem Notizbuch (welches sich ganz hinten in einer Schublade befand und mit " Notizen" beschriftet war) rauskopiert und diese beim MA-Gespräch gegen den Chef verwendet. (Ob der MA die Notizen vor oder nach der MA-Bewertung kopiert hat ist unklar.)

Zweite Frage: Darf ein MA einfach so auf ein privates Notizbuch des Chefs zugreifen, sich Informationen rauskopieren und diese gegen den Chef verwenden?

Dritte Frage: Welche Konsequenzen kann das nach sich ziehen? Sowohl für den MA, als auch für den Chef, falls die Erstellung eines Notizbuches nicht erlaubt ist.

Vielen Dank schonmal im Voraus für die Mühe und die Antworten.

LG

Puryfire

Arbeit, Beruf, Job, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Chef
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