Wie wird Treppenhauslicht / -strom berechnet?
Hallo, ich bin dabei ein Program zur Nebenkostenberechnung zu schreiben das universel fuer (fast) alle Mietshaeuser angewandt werden kann. Da es beim Treppenhauslicht verschiedene Arten zur Brechnung gibt, haette ich gerne gewusst wie das so gehandhabt wird. Sei es nach der Anzahl der Personen pro Wohnung, pro Wohnung, pro Etage oder vielleicht ganz anders? Ich wuerde gerne mehrere Moeglichkeiten im Program durch anklicken beruecksichtigen. Vielleicht gibt es auch Vorschriften dazu? Es waere nette wenn mir jemand Vorschlaege machen koennte. Danke
5 Antworten
Wenn dieses Programm universell einsetzbar sein soll, muss dies der Benutzer selbst festlegen können und müssen, denn theoretisch ist jeder Umlageschlüssel möglich, wenn dieser vertraglich so vereinbart ist. Der gängige Schlüssel ist vermutlich die Umlage nach Wohnfläche (gesetzliche Vorgabe) oder Miteigentumsanteilen. Anzahl der (Wohn-)Einheiten oder Anzahl der Personen dürfte es auch häufig geben. Dies muss aber absolut nicht so sein, hier bestätigen diverse Ausnahmen die Regel...
Ja, stimmt. Der Benutzer kann selbst auswaehlen wie die Berechnung aussehen soll. Bisher habe ich folgende Moeglichkeiten zum Anklicken. 1. nicht berechnen, 2. pauschal pro Monat, 3. nach Wohnflaeche, 4. anteilig pro Wohnung, 5. nach Etage, 6. nach Etage und Personen, 7. nach Anzahl der Personen, 8. mit Zeitschaltuhr pro Person. Die Personen sind immer die in der Wohnung gemeldeten Bewohner die auch fuer die Muellabfuhr gemeldet sind, nicht Besucher.
Mein naechstes Problem wird sein die Warmwasserkosten zu berechnen. Dazu werde ich dann noch mal die gleiche Frage stellen.
Danke fuer alle Anregungen
wer ein Programm schreiben will, sollte erst mal wissen wie die Berechnungen zu erfolgen hat.
Allgemeinstrom (nicht nur Treppenhauslicht) wird immer über qm berechnet, wobei hierfür alle qm des Hauses angesetzt werden.
Bevor du ein Programm anbietest musst du dich über die mietrechtliche Seite informieren. Was du als ungerecht empfindest ist nicht Mietrecht!
Umlageschlüssel sind vorgegeben, da ist es egal ob gerecht oder ungerecht.
Das solltest du dir erst mal klar machen, bevor du ein Programm verkaufst was rechtlich nicht in Ordnung ist und den Vermieter ggf. in Schwierigkeiten bringt weil er falsch abrechnet!!!
habe mir gerade mal deine anderen Antworten durchgelesen. Du gibst teilweise haarsträubend falsche Antworten, wie "Mieter hat 2 Monate Zeit die NK zu bezahlen", Vermieter darf sich Zutritt in die Wohnung verschaffen durch Zweitschlüssel...
mein lieber Schwan...dass du Vermieter bist, befähigt dich nicht automatisch dazu richtige Antworten zu geben, diese sollten schon konform mit dem geltenden Mietrecht sein!
Pass auf, dass dich keiner haftbar macht!
Alle Anworten die ich gegeben habe beziehen sich immer auf mich.
Das mit den 2 Monaten kommt von meinem Rechtsanwalt bezueglich eines Falles der 1 Jahr zurueckliegt und ich gewonnen habe,
Das mit den Schluessel ist so mit meinen Mietern abgesprochen und die finden es fuer gut. Einmal hatte ich keinen Schluessel als der Mieter sich ausgesperrt hatte und da musste ich das Schloss aufbohren.
Im uebrigen will ich keinem was vorschreiben. In jedem Bundesland ist es anders und jedem ist es selbst ueberlassen was er im Program anklickt.
Das Mietrecht ist in ganz Deutschland gleich und nicht von Bundesland zu Bundesland verschieden und wenn ich ein Programm kaufe möchte ich auch sicher sein, dass das was ich damit abrechne rechtlich ok ist, denn ich kaufe das ja wahrscheinlich deshalb weil ich keine Ahnung habe.
Was dein RA meint ist nicht gleich zu setzen mit dem, was das Gesetz an Zahlungsfrist vorschreibt. Und Rechnungen sind nun mal innerhalb 8 Tagen, oder wenn der Vermieter großzügig ist, innerhalb 2 Wochen zahlbar und nicht von Haus aus in 2 Monaten.
Ich habe versucht mich im Internet schlauer zu machen und festgestellt das es wirklich mehrere Moeglichkeiten gibt den Allgemeinstrom zu berechnen. Ich habe rein zufaellig auch ein Antwort von Dir vom 18.7.2010 9.39 gefunden wo Du meinst das die Berechnung anhand der Personenzahl auch moeglich ist.
Das bedeutet doch das ich auf dem richtigen Weg bin wenn ich alle Moeglichkeiten anbiete. Es ist natuerlich Vermietersache das auch im Mietvertrag unterzubringen.
Ich komme noch mal auf die 2 Monate zurueck, das steht auch so in den fertigen Mietvertraegen die man so zu kaufen bekommt.
Berechnung erfolgt nach gemessenem Verbrauch, vorausgesetzt es existiert ein separater Zähler. Umgelegt wird nach anteiliger Wohnfläche. Personenumlage wäre viel zu kompliziert und immer angreifbar, sie bedürfte ständiger Überwachung und umfangreicher Berechnungen. Wohnfläche ist der allgemein gesetzlich vorgegebene Schlüsssel. Nach WE wäre auch durchaus denkbar und zulässig (billiger Schlüssel), das würde ich als am Gerechtesten betrachten.
ich verlange pauschal 3euro/monat ...
für was? Für Hausstrom? Hast du aber Glück wenn deine Mieter das zahlen, normalerweise musst du die Kosten über die qm abrechnen.
Ich kann dir nur sagen, wie es bei mir berechnet wird: Nach Wohnfläche.
Das mit dem "immer" stimmt nicht. Jedes Haus ist anders.