Meine Mutter ist verstorben. Sie hat mich im Testament zur Alleinerbin ernannt und meiner Schwester nur den Pflichtteil zuerkannt. Familienstammbuch liegt vor, Testament liegt vor, Sterbeurkunde liegt vor.

Jetzt stellt sich die Wohnungsbaugesellschaft (Vermieter der Mutter) quer. Die wollen die Wohnungskündigung nicht einmal akzeptieren und auch keine Übergabe machen, weil ich dafür (angeblich) einen Erbschein vorlegen müsste!

Die Kündigungsfristen sind bekannt und damit kann ich leben... aber dass der Vermieter sich weigert, die Wohnung wegen fehlenden Erbscheins abzunehmen, das habe ich noch nie gehört!

Dieser ist aber bei klarer Rechtslage bezüglich der Erbfolge nicht erforderlich....sogar die Bank meiner Mutter hat auf die Vorlage verzichtet, weil die o.g. Unterlagen ausreichen!

Die Wohnung ist leer geräumt (besenrein) und bereit für die Übergabe. Und in Berlin ist ein bezugsfertiger Altbau (an die 90m²) in guter Lage (Steglitz) schneller weg als man schnell buchstabieren könnte...

Ich werde meinen Rechtsschutz benutzen und das anwaltlich beurteilen und durchfrechten lassen!

Oder....liege ich total falsch?

Bevor dumme Fragen kommen: Was an geldwertem Nachlass vorhanden ist/war, reichte knapp für Bestattung und Wohnungsräumung, übrig bleibt ein 3-stelliger Betrag. Und davon schicke ich die Hälfte meiner Schwester, egal was das Testament bestimmt.

Also:

Ist der Vermieter im Recht? Ich denke NEIN. und Ihr?