Hallo, ich bin im März 2017 aus meiner alten Wohnung ausgezogen.

Wegen der noch ausstehenden Nebenkosten von 2016/17 wurde meine Kaution in Höhe von 500€ noch einbehalten.

Am 1.1.2018 um 1:42Uhr bekam ich von meinem alten Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016.

Meines Wissen liegt diese Abrechnung nicht mehr in der Frist und der Vermieter darf die Nachzahlung nicht von meiner Kaution abrechnen.

Ist das so richtig? Falls ja wie kann ich dagegen vorgehen und auf welchen § bezieht man sich da?

Danke schonmal