Hallo an alle.

Ich habe zum 01.02.17 einen Mietvertrag mit einer Mindestmietlaufzeit von von einem (1) Jahr unterschrieben unterschrieben, muss nun allerdings aufgrund der Tatsache, dass ich bei einer anderen Firma arbeiten werde ca 500 km weit wegziehen (innerhalb Deutschlands). Meine Frage bezieht sich darauf ab wann die gesetzliche Kündigungsfrist gilt.

Der genaue Wortlaut im Mietvertrag:

Das Mietverhältnis beginnt am 01.02.2017.

Der Mietvertrag läuft mindestens 1 Jahr. Nach Ablauf des erstens Jahres ist die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit vereinbart. Dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Ich habe am 01.10.17 ein Kündigungsschreiben eingereicht um die Wohnung zum 01.02.18 bzw. 31.01.18 zu kündigen. (1 Jahr Mindestlaufzeit INKL. 3 monatiger gesetzlicher Kündigungsfrist)

Diese wurde allerdings nicht zum 31.01.18 bestätigt, sondern erst zum 30.04.18.

(1 Jahr Mindestlaufzeit PLUS 3 monatiger gesetzlicher Kündigungsfrist)

Ist der Vermieter damit so im Recht? (Jetzt mal abgesehen davon, ob ich einen Nachmieter finde etc.)

Vielen Dank!