Lagerbestand und Verbräuche dokumentieren EXCEL?

Ich möchte für unsere Firma Arbeitsmappen für den Lagerbestand verschiedener Lieferanten in Excel erstellen. Die Waren werden nicht weiterverkauft sondern nur von uns selbst im laufenden Betrieb benötigt. Für jeden Lieferanten wird eine seperate Arbeitsmappe angelegt. Da ich mit den Formeln nicht weiterkomme brauche ich Hilfe! Die Mappen sollten wie folgt aufgebaut sein (hänge auch noch Bilder an - Die Zahlen hab ich hier nur von Hand eingegeben. Keine Formeln. Künftig möchte ich nur noch den Zu- oder Abgang eingeben - der Rest soll automatisch verrechnet werden)

Lieferant A - Tabelle 1 = Aktueller Bestand hier soll von allen Produkten des Lieferanten immer der aktuelle Bestand angezeigt werden. Beispiel: Produkt 1: Bestand in kg Produkt 2: Bestand in kg usw...

Lieferant A - Tabelle 2 = Wareneingänge und -zugänge hier sollen die Ein- und Ausgänge dokumentiert und im Bestand in Tabelle 1 mit verrechnet werden. Beispiel: Datum - Wareneingang Produkt 1 in kg: 100 Datum - Warenausgang Produkt 2 in kg: 50 Datum - Warenausgang Produkt 1 in kg: 20

Diese Liste soll fortlaufend sein damit die Verbräuche der verschiedenen Waren nachvollziehbar sind und gezielter bestellt werden kann.

Der sich aus den Zu- und Abgängen ergebende Lagerbestand soll dann automatisch in Tabelle 1 beim entsprechenden Produkt angezeigt werden.

Habe zwar im Internet schon einiges gefunden, aber das ist entweder viel zu komplex, mit zu viel "Schnickschnack", der nicht benötigt wird oder ohne die fortlaufende Dokumentation der Ein- und Ausgänge.

Wer kann helfen?

Bild zum Beitrag
Microsoft Excel, Lagerung, Format, Effizienz, Formel, Inventar, inventur, Organisation
Eine zu unrechte Forderung?

Hallo liebe Coummunity :)

Also so siehts aus:

Der Vermieter sagt ganz konkret wir sollen den Sperrmüll anmelden und unser Zeug dazu stellen! Aber es ist bei Gott nicht so das das alles Sperrmüll ist! Klar gibts hier und paar da Sachen, die vielleicht "optimiert" werden könnten bezüglich der Platzanehmlichkeiten. Doch darf der Vermieter einen (ich sag jetzt einfach mal) "vorschreiben" was man auf seinen Dachboden zu lagern hat und was nicht? Und wenn ich - schon dabei bin - Wie verhält sich eigentlich die Rechtslage? Es gibt da ja nur die Brandschutzverordnung wo man doch keine leicht brennbaren Sachen lagern darf, die Brände auslösen können oder nicht??

Nun zu etwas Anderem:

Wie verhält es sich eigentlich zum Thema Privatsphäre? Ist es (rechtlich) in Ordnung einen Dachboden zu haben unter Mietvertrags-Klausel "Wenn bei Bedarf ein Trockenboden vorhanden ist darf dieser genutzt werden"? Ist es ebenfalls (rechtlich) in Ordnung dann einen Dachboden zu haben, wo man gar nicht abschließen kann und der Vermieter uneingeschränkten Zugriff auf den "fremden" Dachboden hat?

Darf der Vermieter dann so ne Szene machen und einen darstellen, als ob man ein Messi wäre?

Ich hoffe jemand kann mir wenigstens paar Lösungsansätze geben zu diesem Problem. Es ist sehr nervig wenn der Vermieter andauern Welle schiebt und meint immer einen Befehlen zu müssen was auf einem Dachboden zu stehen hat oder was auch nicht... -.-

Ich bitte um Rat liebe Community!

Lagerung, Mietrecht, Privatsphäre, Mietvertrag, Dachboden
Beim entladen des LKWs, wohin mit Fremdware?

Guten Abend zusammen,

bei uns in der Logistik-Branche haben wir es ja häufig mit Anlieferungen (LKW) zu tun. Auf unseren letzten Ladungssicherungs-Lehrgang wurde uns vermittelt, dass wir auch für die Weiterfahrt des LKWs zuständig sind, auch wenn er von uns nichts geladen hat.

Ein Beispiel:

Heute kam ein LKW mit diversen Gestellen, hinter unserer Ware, waren noch 5 Europaletten mit Reifen. Laut Lehrgang, müsste ich nach dem Entladen, die Paletten nach vorne laden, damit sie ordentlich gesichert werden können, andernfalls würden sie ja mitten (3. Viertel) auf dem LKW "ungesichert" stehen. Würde ich ihn so weiter fahren lassen, würde ich Mitschuld tragen und Punkte kassieren!

Nun sagte mir ein anderer LKW-Fahrer 3 Dinge dazu:

  1. Der Fahrer hätte erst die Reifen weg fahren sollen
  2. Der Fahrer ist für die Sicherung zuständig, da wir mit der Ladung nichts zu tun haben
  3. Sollten wir die Fremdware bewegen, kann man uns zur Haftung bringen, wenn etwas beschädigt wird, bzw. bleib ich am Ende auf die Kosten sitzen, weil in dem Fall wohl keine Versicherung ( Arbeit oder Haft) eintrifft!

Was ist also zu tun, wenn der Fahrer ohne meine Hilfe keine ordentliche Ladungssicherung mehr herstellen kann? Darf / muss ich dafür sorge tragen, dass der weitere Verlauf der Fahrt, auch unserer Seits abgesichert ist? Oder habe ich meinen Teil erledigt und er ist alleine verantwortlich?

Über passende § wäre ich sehr dankbar, damit ich Zukünftig was in der Hand habe.

Danke

Arbeit, Versicherung, Lagerung, Recht, Arbeitsrecht, Sicherung, Kraftfahrer, LKW, LKW-Fahrer
Haltbarkeit von "bis zum Öffnen ungekühlt lagerbaren Lebensmitteln"

Hallo

Dieser Disput besteht schon lange zwischen meinen Eltern und mir:

Es gibt viele Produkte, welche im Geschäft ungekühlt im Lagerregal stehen mit der Aufschrift "nach dem Öffnen gekühlt lagern". Dies mag daran liegen, dass diese unter Schutzatmosphäre oder vakuumiert verpackt wurden.... ...wie auch immer....

Meine genaue Frage bezieht sich auf folgendes:

Gebietet nicht die Logik, dass es absolut sinnvoll ist, solche Produkte bereits vor Anbruch der Packung auf eine geeignete Lagertemperatur für "nach dem öffnen" runter zu kühlen?

Beispiel: ein Salat-Dressing

Ein Salat-Dressing mit der Aufschrift "nach dem Öffnen gekühlt lagern" wird ungekühlt verkauft und bis zum Anbruch der Packung auch zu Hause weiterhin ungekühlt gelagert. Nach dem ersten Öffnen wird die Packung wie empfohlen im Kühlschrank gelagert und wird teilweise bis hin zum aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum im Kühlschrank weiter gelagert (natürlich mit immer wieder neuen, kürzeren Unterbrechungen der Kühlkette jedesmal wenn Sie bei uns auf dem Tisch steht).

Mein Argument ist so begründet, dass der komplette Rest, welcher nach erstem Anbruch in der Verpackung (in dem Fall Flasche mit Schraubverschluss) verbleibt, logischer Weise auf Zimmertemperatur temperiert ist und erst mehr oder weniger langsam runter gekühlt werden muss nachdem die Schutzatmosphäre nicht mehr existent ist. Deshalb ist es imho absolut sinnvoll, solche Produkte bereits vor dem Anbrechen auf Kühlschranktemperatur zu kühlen.

Meine Eltern hingegen beziehen sich auf den Wortlaut "NACH dem Öffnen kühl lagern" und argumentieren mit der Tatsache, dass diese Produkte im Laden ja auch ungekühlt gelagert werden.

Vielen Dank für eure Gedanken zu dem Thema.

Lebensmittel, Haltbarkeit, Lagerung, verderblichkeit
Umzugsproblem da zugesicherte Schlüsselübergabe verschoben wurde

Hallo an Alle! Ich habe eine Frage für eine Bekannte die ein riesiges Umzugsproblem hat.

Sie zieht mit Ihren 2 Kindern und Haustieren (2Hunde,1Kleintier) in eine Neue Wohnung zum 1.02. Ihre Alte Wohnung ist zum 31.01 gekündigt und diese soll direkt nach Ihrem Auszug renoviert werden weil bereits Nachmieter warten. Die Neue Wohnung (140km Entfernt) sollte wie mit der Hausverwaltung besprochen (nur mündlich) Bezugsfertig sein und Schlüsselübergabe am 16.01 stattfinden.

-Trotz Zahlung der Kaution weigert sich die Hausverwaltung nun die Wohnung zu renovieren und Schlüsselübergabe ist erst am 1.02 wie es im Mietvertrag auch steht!.. alles andere wäre nur Mündlich besprochen aber nicht Schriftlich hinterlegt. Laut Ihrem Anwalt (vom Mieterschutzbund) hat sie kein Recht auf eine Frühere Schlüsselübergabe.

Nun die Frage..wie soll sie den Umzug bewerkstelligen wenn der Auszug am 31. stattfinden soll..der Einzug aber erst am 1.02! Laut jetziger Vermieter darf sie keinen Tag länger in der Wohnung bleiben - wenn ja muss sie für einen Tag die gesamte Monatsmieter überweisen.

Sämtliche Umzugswagen der 3 großen Verleiher im Internet sind für die Tage schon ausgebucht.. soll sie für 2 Tage Umzugswagen mieten UND eine Lagerhalle? Oder hat sie irgendwie das Recht länger in Ihrer Alten Wohnung zu bleiben - und wenn sie dann die Monatsmiete bezahlen muss..darf sie dann auch bis ENDE Februar bleiben ..trotz Nachmieter? (um Evtl. ein bisschen mehr zeit zu haben Helfer und Umzugswagen zu organisieren).

Es handelt sich insofern um ein großes Problem da wirklich keine großen Finanziellen Mittel bestehen da sie Frührentnerin ist und kaum Erspartes hat.. aber auch niemanden kennt im Umkreis von 140km wo sie die Möbel zwischenlagern kann geschweige denn ein Hotel für sich und die 2 Kinder plus Hunde bezahlen kann.

Ich könnte Ihr jetzt aus der Ferne keine Tipps geben und hoffe das Ihr evtl Ideen hättet. Das wäre toll!

Umzug, Lagerung, Hausverwaltung, schlüsselübergabe

Meistgelesene Beiträge zum Thema Lagerung