Ich lagere eine Tür aus meiner Wohnung seit geraumer Zeit auf dem Dachboden. Nun möchte der Vermieter, dass alle Mieter den Dachboden komplett räumen (aus Brandschutzgründen) und auch die Türen (eine andere Mietpartei lagert auch eine Tür dort) im Keller gelagert werden - ansonsten würden alle Gegenstände sowie Türen entsorgt. Allerdings müssten wir bei einem Auszug Schadenersatz für fehlende Türen erstatten.

Der Keller ist auf Grund von Feuchtigkeit und Schimmel grundsätzlich nicht nutzbar. D.h. die Türen würden da unten vergammeln und ich sehe nicht ein dann Schadensersatz für eine verquollene Tür zu bezahlen.

ist das Vorgehen meines Vermieters rechtens? Könnte er mich ggf. dazu bringen/zwingen die Tür in meiner Wohnung zu Lagern (was ja optisch wirklich nicht sehr schön ist)?

Vielen Dank im Voraus.