Muss ich angebrochene Paletten etc. in meinem Keller lagern?
Guten Tag,
wir haben vor kurzem eine neue Wohnung bezogen.
Am Tag der Schlüsselabgabe stellte ich fest, dass der Vormieter recht viel Kram im Keller hinterlassen hat, z.B. angebrochene Verpackungen wie Fließen, Laminat, Zementsäcke usw.
Ich war verärgert, weil ich den Kram nicht im Keller haben möchte.
Die Vermieterin sagte, es "gehöre zur Wohnung". Nachdem ich auf sie eingeredet hat, sagte sie ich könne das wohl auf den Sperrmüll schmeißen. Ich glaube zwar nicht, dass der Sperrmüll sowas mitnimmt aber sei es drum.
Ich möchte mich ungerne angreifbar machen. Sollte ich mir am besten eine schriftliche Freigabe von ihr geben lassen? Nicht, dass sie mich belangt, ich hätte fremdes Eigentum entsorgt.
Des Weiteren würde ich gerne wissen, ob Mieter verpflichtet sind, sowas in den eigenen Kellerräumen zu lagern? Das kann doch nicht sein.
Gruß