Hallo. Meine Schwiegermutter hat diesmal eine Frage was das Lagern von Strohballen in der Nähe des Grundstücks hat.
Soweit ich weiß ist das Lagern und Parken von Gegenständen (Autos, Strohballen usw.) an nicht dafür gekennzeichnete Plätze in der Nähe eines Grundstücks verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Nun zu meiner Frage: Wie weit müssen die Strohballen vom Grundstück bzw. vom Haus entfernt sein um im Falle eines Brandes die Fluchtwege für Anwohner sowie die Zugangswege für die Feuerwehr nicht zu behindern. Am besten auch hier wieder mit Paragraphen da ich bei dejure.org nichts direktes gefunden habe.
MfG
JT