Jura - Selbststudium betreiben, statt Vorlesung besuchen? Ist Geschichte für Staatsrecht wichtig?

Hallo,

ich habe vor 5 Wochen mit einem Jurastudium begonnen und bräuchte mal ein paar Ratschläge.

Mir gefällt mein Studium bis jetzt eigentlich sehr gut. Nur eine Vorlesung bereitet mir Kopfzerbrechen (Staatsrecht). Der Prof war mir schon von Anfang an unsympathisch, das Thema ist trocken und ich habe totale Mühe ihm zu folgen. Ich habe deswegen überlegt, die Zeit effektiver zu nutzen. Ich würde lieber in die Bib gehen und lernen. Aber ich bin verunsichert, ob es reichen würde anhand eines Lehrbuchs alles selbst zu erlernen. Was wenn ich ein wichtiges Thema übersehe? Oder kann man davon ausgehen, dass ein gutes Lehrbuch und eine Arbeitsgemeinschaft ausreichen? Wie war das bei Euch? Geht es auch im Selbststudium?

Dann habe ich noch eine zweite Frage. Im Staatsrecht machen wir zur Zeit viel Geschichte (Geschichte der Verfassung, Geschichte der EU, Geschichte Deutschlands .... ). Der Prof hat bis jetzt von Nichts anderem geredet. Als ich dann aber ein paar Lehrbücher aufgeschlagen habe, ist mir aufgefallen, dass in kaum einem Buch für Staatsrecht viel über die Geschichte zu lesen ist. Ich könnte natürlich jetzt alles nacharbeiten, aber frage mich ob es für Staatsrecht sinnvoll ist (Semesterabschlussklausur ist fallbezogen). Ich würde mich jetzt ungern in die Geschichte reinhängen... Spätestens im 3 Semester lerne ich das alles sowieso richtig ausführlich in Rechtsgeschichte II. Was meint ihr? Ist es so wichtig für das erste Semester und für das Verständnis vom Staatsrecht die komplette Geschichte dahinter zu kennen? Grundlegendes Wissen habe ich ja, weiß aber eben nicht welcher Vertrag wann geschlossen wurde.

LG Danke für eure Tipps!

Jura, Rechtswissenschaft
Nachbar lässt durch eine Firma ohne meine Erlaubnis meine Garagenwand -zigfach durchbohren, um einen

Hallo :) Gesetzt den Fall, man erwirbt ein Grundstück, auf dem sich direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn eine eigene Garage befindet, an die der Grundstücksnachbar vor geraumer Zeit seinen Sichtschutzzaun angedübelt hat, ohne dass der frühere Grundstückseigentümerund Garageneigentümer eine (schriftliche) Einwilligung gegeben hat.

Der Käufer des Grundstücks mit der grenzständigen Garage hat kürzlich mitbekommen, dass der Nachbar dessen Sichtschutzzaun, der garagenhoch ist, durch einen neuen hat ersetzen lassen und das, ohne mit dem aktuellen Grundstücksnachbarn und Garageneigentümer zu sprechen, vielmehr hat dieser jetzt die Garagenwand mind. 20x beim Durchbohren etc.-zigfach beschädigt (multiple Sachbeschädigung). Der frühere Eigentümer der Garage hat zu keiner Zeit seine Einwilligung zum Anbohren seiner Garage gegeben, der neue, jetzige Eigentümer verlangt unverzüglich den Rückbau des ohne Zustimmung angebrachten hohen Sichtschutzzauns und eine Wiederherstellung und fachgerechte Reparatur der Garagenwand bzw., dass diese durch eine neue ersetzt wird, nur dies ist bei einer Fertiggarage wohl nur schwerlich zu bewerkstelligen.

Ich sehe es juristisch so, dass der aktuelle Grundstückseigentümer den Rückbau bzw. die Entfernung des Zauns verlangen kann, so auch die vollständige Reparatur bzw. Wiederherstellung der Garagenwand. Auch wurde mit dem Garageneigentümer zu keiner Zeit über die Erneuerung des Zauns gesprochen, erst recht hat dieser natürlich nicht gewusst, dass seine Garagenwand zifgach durchbohrt und hierbei massiv beschädigt worden ist, er verlangt, dass der Nachbar für den gesamten Schaden in voller Höhe aufkommt und seinen Zaun so anbringt, dass die Garagenwand, die ihm ja nicht gehört, nicht in Anspruch genommen wird.

Selbst dann, wenn der fühere Garageneigentümer seine Zustimmung zur Anbringung des Zauns gegeben hätte, muss der jetzige hiermit nicht einverstanden sein und hätte schon allein deshalb den Rückbau bzw. die Entfernung des Zauns von seiner Garagenwand verlangen können.

Wie seht ihr diesen Fall ?

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Mietrecht, Immobilien, Jura, Nachbarschaftsrecht
Jura studieren ohne Fremdsprachenkenntnisse?

Hallo,

ich habe vor einer Woche ein Jurastudium begonnen. Eigentlich war bis jetzt alles schön. Die Vorlesungen waren interessant, die Leute nett. Allerdings mussten wir einen Einstufungstest in Englisch schreiben, um an einem Kurs bzgl. "British Law" teilnehmen zu können. Dieser ist Pflicht. Ich hatte leider nur 65 von 100 Pkt., sodass ich jetzt an einem Aufbaukurs teilnehmen muss, um ins "British Law" zu kommen. Der Vorkurs hat mich mal schlappe 100 Euro gekostet und ist immer bis 18 Uhr abends, sodass ich erst 20:00 zuhause bin, wegen dem Fahrweg. Kein Weg führt daran vorbei. Okay, blöd gelaufen. Ich könnte mich drüber aufregen, habe mich aber mit abgefunden. Problem ist nur, dass auch am Ende des Aufbaukurses ein Test kommen wird und ich nicht glaube, dass ich ihn bestehen kann. Um Ehrlich zu sein, habe ich im Einstufungstest zu 90% geraten; also Glück das ich noch 65 Punkte hatte. Und auch am Ende des "British Law" wird ein Test kommen, der zu bestehen ist.

Ich bezweifele auch, dass ich im Aufbaukurs viel lernen werde. Englisch war nie mein Fach, auch wenn ich immer sehr gute Leistungen hatte. Das liegt aber nur am fleißigen Lernen von Vokabeln und Ausarbeiten von Vorträgen mit dem Google Übersetzer. Ich bin kein Freund vom Sprachen, außer Deutsch, was mir sehr liegt. Deswegen habe ich mich ja auch für ein Studium ohne Englisch entscheiden, aber das hat sich als Irrtum erwiesen, obwohl ich mich ausgiebig informiert habe. Von guten Englischkenntnissen war nie die Rede.

Meine eigentlich Frage ist, ob es hier auch Leute gibt die an irgendeiner Uni Jura studiert haben, ohne Englisch vorweisen zu müssen?

Momentan bin ich einfach nur demotiviert. Ich bin bereit mich voll in mein Studium reinzuhängen; ich habe Lust mich mit Gesetzen zu beschäftigen - ich habe auch angefangen die Tageszeitung zu lesen, um politisch etwas Ahnung zu haben. Irgendwie finde ich es so unpassend. Ich war froh Englisch los zu sein, habe in der letzten Schulstunde meine Sachen weggeworfen und zu mir gesagt: "Nie wieder Englisch lernen!". Tja und jetzt sowas. Ich sehe es auch einfach als Fremdkörper an. Ich will mich in die wichtigen Fächer reinhängen, die für mein Studium wirklich relevant sind. Für Leute die eine internationale Laufbahn anstreben, mag es gut und schön sein. Für mich ist es nur ein riesiges Hindernis. Ich werde es jetzt natürlich versuchen, bleibt auch nichts anderes übrig. Aber sollte ich noch einen Test nicht bestehen, muss ich mir eine Alternative ohne Englisch suchen...

Geht das also irgendwo? Jura ohne Sprachkenntnisse (ausgeschlossen Deutsch)?

Englisch, Studium, Jura, Universität
Dürfen andere einen als Straftäter bezeichnen, obwohl die Strafe bereits getilgt ist?

Hi, in meinem Wohnviertel wohnt jemand mit dem ich ab und zu quatsche. Dieser Typ, 28 Jahre, hat zu mir gesagt, dass er ein großes Problem hat. Und zwar folgendes: Der Typ hat im Juni 2006 eine Straftat begangen, genauer gesagt, er hat sich kinderpornografische Dateien runtergeladen damals. Er hat das laut seinen Angaben damals nur aus "Neugierde" gemacht.

Jedenfalls, im Januar 2007 bekam er deswegen eine Hausdurchsuchung von der Kripo. PC wurde beschlagnahmt und es wurden 2 strafbare Bilder gefunden darauf. Im Juli 2007 ist er zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden deswegen. (ca. 550 Euro Geldstrafe)

Da er in einem Mehrparteienhaus wohnt, hat eine neugierige Nachbarin diese Hausdurchsuchung mitverfolgt damals und hat das im Wohnviertel rumerzählt.

Das Problem von diesem Typ (er ist kein Freund von mir, aber ich will ihm trotzdem irgendwie da helfen) ist jetzt, dass er von 2 männlichen Personen im Wohnviertel immer wieder als "Kinderschänder" und "Kinderfi--er" beschimpft wird, wenn er spazieren geht. Laut seiner Aussage kam die Strafe damals garnicht ins Führungszeugnis, sondern lediglich in das "Bundeszentralregister". Und seit letztem Jahr ist auch in diesem Register kein Eintrag mehr, weil die Strafe daraus gelöscht wurde.

Kann dieser Typ diese 2 Personen anzeigen, die ihm seit Jahren (!!) immer wieder als "Kinderfi--er" etc. bezeichnen? Ich finde es nicht ok, was er getan hat damals, aber was die 2 Personen da abziehen ist auch total daneben find ich.

Oder habt ihr sonst einen Rat, was diesem Typ helfen könnte?? Danke und LG

Mobbing, Polizei, Recht, Gesellschaft, Jura, Soziologie, Strafe, Strafrecht, Straftat
Facebook verklagen?

Es gibt einige Menschen, die durch skurrile Klagen reich geworden sind. Zum Beispiel hat eine Frau ein Cafe verklagt weil nirgendwo stand, dass man sich bei einem Kaffe verbrennen kann. Die Frau erhielt nach einer Klage mehr als eine halbe Millionen Dollar. ich will auch so leicht an Geld kommen. Ich habe mir überlegt facebook zu verklagen.

Der Grund: Seit neustem werden Videos auf Facebook von alleine gestartet. das heißt wenn bei mir auf der Startseite ein Video ist, dann wird das Video abgespielt obwohl ich das Video nicht gestartet habe. Zurzeit findet im Irak schreckliche Ereignisse statt. davon werden Videos gemacht und auf Facebook hochgeladen. ein isis-kämpfer hat vorlaufender Kamera einen Christen den Kopf abgeschnitten und das Video wurde auf Facebook hochgeladen. jemand hat das kranke video geteilt, so dass das Video auf meiner Startseite war. das video startet von selbst und ich habe gegen meinen willen diese kranken bilder gesehen. diese bilder habe ich eben nur gesehen, weil die videos von selbst gestartet werden

dafür will ich jetzt facebook verklagen, denn ohne die Funktion, dass die Video von selbst starten wäre das nicht passiert. Ist hier jemand der sich mit dem juristischen zeug auskennt und weiter helfen kann. zuerst brauche ich das Fachbegriff wonach ich klagen kann und wie stehen meine chancen? auf wie viele millionen soll ich facebook verklagen? ich brauche juristischen rat

Allgemeinwissen, Polizei, Facebook, Recht, Gericht, Jura, Klage, Richter
Ausgelaugt bei Klausuren - letzte Energiereserven mobilisieren?

Hallo zusammen,

ich benötige Euren Rat.

Ich stecke gerade in meiner Semester-Klausurphase und bin schon total kaputt. Morgen habe ich z.B. eine Prüfung und habe das Gefühl, ich weiß gar nichts mehr. Ich fühle mich total schlapp, regelrecht ausgelaugt. Schon in der Klausurvorbereitungszeit war ich was meine Energie angeht, erheblich eingeschränkt war. Dementsprechend schlecht kam ich mit der Klausurvorbereitung voran, obwohl ich eigentlich rechtzeitig (d.h. ca. 6 -7 Wochen vor den Klausuren) angefangen habe zu lernen. Nicht nur, dass ich mich deshalb für morgen schlecht vorbereitet und alles andere als fit fühle. Ich habe keine Angst vor der Klausur, aber ich habe das Gefühl irgendwie nichts zu wissen.

Nun wäre es nicht tragisch wenn es überhaupt nicht geht, mich für eine Klausur krank zu melden. Das Problem ist, dass meine derzeitige Verfassung sich bereits bei einer Klausur bemerkbar gemacht hat und auch Mittwoch & Freitag noch je eine Klausur ansteht, für die es mir nicht viel besser geht was meine Verfassung und mein Empfinden bezüglich des Wissens angeht. Es ist nicht so, dass ich absolut gar nichts gelernt und verstanden hätte. Trotzdem bin ich total k.o., mein Akku ist leer und ich weiß nicht, wie ich noch letzte Reserven mobilisieren soll / kann, um die Klausuren der nächsten Woche noch zu überstehen, geschweige denn zu BEstehen. Zumal ich wie gesagt das Gefühl habe, dass mein Kopf ein dumpfer Klumpen ist, der nichts mehr weiß. Ich verstehe nicht, was im Moment mit mir los ist.

Was würdet Ihr mir raten? Einfach mitschreiben, und mich nur noch erholen? Auch wenn ich mit dem Gefühl in die Klausur gehe, absolut unvorbereitet zu sein? Oder doch lieber lassen?

Ich würde die ein oder andere Klausur auch zur Not mit dem "Mut zur Lücke" angehen, das habe ich z.B. vergangenen Freitag versucht. Das war eine Klausur aus 2 Fächern. Meine Lücke war zwar schon recht klein, allerdings kamen für einen Teil der Klausur fast nur Fragen dran, die genau eben diese Lücke umfassten. "Mut zur Lücke" hat sich bei mir also jüngst als fatal erwiesen. Und nicht in jedem Fach kann ich abschätzen, ob eine Lücke möglich ist (beispielsweise in Recht, wo wir auch einen Fall lösen müssen, der die Hälfte der Klausur zählt).

Ich kann im Moment nicht wirklich abschätzen, was das Beste ist, wie ich möglicherweise noch letzte Reserven aktivieren kann und die Situation am vorteilhaftesten lösen könnte.

Vielleicht hat ja jemand eine Idee oder war ja jemand bereits in einer ähnlichen Situation.

Über wohwollende und nette Antworten würde ich mich sehr freuen. Besten Dank im voraus!

Lernen, Studium, Prüfung, Recht, Bachelor, BWL, Jura, Klausur, studieren
Brauche Hilfe wegen angeblichem Warenbetrug

Hallo, ich wurde vor kurzem von der Polizei angerufen und die teilten mir mit, dass ich angezeigt wurde wegen Warenbetrug. Jetzt soll ich morgen vorbei kommen und mich dazu äußern. Hab auch vor hinzugehen und eine Aussage zu machen, denn meines Wissens habe ich keinen Warenbetrug begangen.

Ich erklär mal kurz was war:

Also ich hab vor ein paar Monaten eine Handtasche über ebay verkauft. Warenwert 40€. In der Artikelbeschreibung stand neu-ohne Etikett. Was sie auch war (hatte sie damals geschenkt bekommen, sie war abgrundtief hässlich, also gar nicht mein Geschmack und deshalb neu und unbenutzt) Bevor ich sie eingestellt habe, war sie im Keller. Etwas eingestaubt, aber nicht verdreckt ö.ä. Ich habe in dem Zustand Fotos gemacht und die Auktion gestartet und eine Dame hat sie dann auch ersteigert und einen Tag später, dass Geld überwiesen. Dann hab ich die Tasche genommen, mit einem Lappen von bisschen Staub befreit und mit meinem Freund zusammen verpackt und verschickt.

So ca. 1-2 Tage nach dem die Dame die Tasche erhalten hat, bekam ich eine Nachricht, dass sie unzufrieden ist. Die Tasche hätte diverse Flecken und Gebrauchsspuren/Abnutzungen? Und sie möchte, dass ich sie wieder zurück nehme + Hin- und Rückversand. Da wir die Tasche aber ein paar Tage zuvor noch in den Händen hatten, wussten wir dass das nicht sein kann. Also hab ich auf ihre Nachricht nicht geantwortet, weil ich mir keiner Schuld bewusst war/bin. Sie hat dann einen Fall in ebay eröffnet. Die wollten, dass ich ihr die Kosten erstatte und ebay schreibt ihr dann, dass sie mir die Tasche zurücksenden soll, sobald sie ihr Geld erhalten hat. Auf diese Forderung bin ich natürlich auch nicht eingegangen.

Ich hörte dann auch nichts mehr von ihr... bis vor ein paar Tagen.

Jetzt zu meinen Fragen: - Wer liegt in der Beweislast? Muss ich beweisen, dass ich die Ware in einwandfreiem Zustand verschickt habe? Oder die Käuferin? - Sollte ich, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben, eine Aussage bei der Polizei machen? Oder ist das eher abzuraten? - Wie geht es dann weiter, nach dem ich meine Aussage gemacht habe? - Ist es wahrscheinlich, dass sie damit durchkommt und ich eine Strafe erhalte oder eher, dass das Verfahren eingestellt wird? - Mit welcher Strafe ist zu rechnen? (Bin 25, nicht vorbestraft)

Ich habe wirklich niemanden vorsätzlich betrogen... Meine ganzen anderen ebay Bewertungen sind auch alle positiv. Hat das irgendeinen Einfluss?

Bitte um schnelle und hilfreiche Antworten. Viele Grüße memories

Betrug, Polizei, Anwalt, Gericht, Jura, Strafanzeige, Strafe, Warenbetrug, Beweispflicht
Ärger mit den Nachbarn von gegenüber wegen Sexueller Belästigung!

Hallo, ich sag einfach mal wie es gelaufen ist, heute sind wir nach Hause gekommen und fanden einen Brief im Briefkasten von der Vermieterin in dem Hause gegenüber !

Angeblich hätte sich das ganze Haus über uns beschwert weil man öffentlich in unser Wohnzimmer blicken könnte und wir dort Sexuelle Aktivitäten tun würden die für jeden ersichtlich sind!

so weit die Anschuldigungen!

Es wird gefordert das wir unsere Balkon Türe geschlossen halten sollen und Gardienen an bringen sollen und diese immer verschlossen halten sollten, die Nachbarn fühlen sich belästigt ! Ansonsten informieren sie das Ordnungs Amt und den Jugendschutz und das Jugendamt weil ja auch Kinder dort Wohnen würden, eine Anzeige würde darauf auch folgen wenn wir das nicht unterlassen!

Wir haben schon immer Gardinen angebracht, sehen aber nicht ein unsere Balkon Tür geschlossen zu halten und uns hinter den Gardinen verstecken zu müssen!

WENN es wirklich so gewesen sein sollte, das wir beim Sex oder sonst was gesehen wurden, dann mit Sicherheit nicht mit Absicht!

Zudem ist das ja nun mal unsere Wohnung und wir treiben es ja nicht wie die Kaninchen auf dem Balkon oder sowas!

Ich kann nur sagen das wir die Leute alle nicht kennen und nie Kontakt hatten, zudem wohnen dort viele alte Leute die wirklich ANDAUERND aus dem Festern schauen und uns wirklich beschatten! das ist uns schon seit dem Einzug auf gefallen, also wenn man uns dann mal beim ... erwischt weil die Gardinen vielleicht einen spalt offen waren, dann finde ich hat man auch selber Schuld!!!

Wir fühlen uns belästigt und beschattet da die Leute zum teil sogar direkt vor unserem Balkon gehen und dort durch Fenster und Türen Starren!

Das ist echt unglaublich!

Müssen wir uns wirklich den Sex in eigener Wohnung verbieten lassen? Das kann es doch nicht sein oder?

Unsere Gardienen sind etwas knapp weshalb immer mal ein spalt offen bleibt, aber wir machen das Licht aus , also wenn mann da dann noch was sehen will, dann muss man es schon drauf anlegen!

Ich finde es einfach schon dreist genug in die Wohnung anderer zu starren! Wir wohnen im Erdgeschoss aber so weit vom Boden ab, das mann schon direkt vor den Balkon gehen muss damit man durch die Ritzen was erkenne kann, ansonsten eben nur durch die Fenster der anderen Häuser gegenüber und das eben auch nur wenn man es drauf an legt, was sie ja auch tun!

Wir sind nun am überlegen einen Anwalt das klären zu lassen und vielleicht selber eine Beschwerde ein zu reichen?!

Was meint ihr dazu?

Würde mich über Hilfreiche Antworten freuen!

Sex, Recht, Anwalt, Vermieter, Gesetz, Sexualität, Beschwerde, Jura, Nachbarn, Verbot
Stromsperre trotz Säugling und Zahlungswilligkeit?

Wir haben im Dezember einen neuen Stromanbieter gesucht und auch gefunden. Nachdem dieser uns falsche Versprechen gegeben hatte, haben wir sofort vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und weiterhin die Kündigung unseres alten Stromanbieters widerrufen. Der Vertrag mit unserem alten/neuen Anbieter sollte Ende Januar auslaufen und Anfang Februar nahtlos weiterlaufen. Wir hatten nur eine neue Vertragsnummer mitgeteilt bekommen, die wir im Anschluss an das Telefonat im Dauerauftrag sofort geändert hatten. Somit hatten wir weiterhin unseren monatlichen Abschlag an unseren alten/neuen Energieversorger gezahlt. Anfang März kam jedoch ein Brief von dem Grundversorger in dem drin stand, dass wir mit einem Abschlag im Rückstand sind. Daraufhin haben wir bei unserem eigentlichen Energieversorger angerufen und gefragt, warum wir Post von denen bekommen. Als Antwort bekamen wir zu hören, dass die sich darum kümmern und wir ja auch einen Vertrag bei denen hätten wo die Zahlungen immer regelmäßig eingegangen sind. So weit, so gut. Nun stand am Mittwoch ein Mitarbeiter des Grundversorgers vor der Tür und sagte, er habe einen Auftrag bekommen uns den Strom abzuklemmen. Daraufhin haben wir natürlich gleich bei unserem eigentlich Versorger angerufen und gesagt dass uns der Strom abgestellt werden soll, weil die Abschläge nicht bezahlt wurden. Wir bekamen dann nur zu hören, dass wir ja bei denen immer 75€ für Strom überwiesen haben, wir aber angeblich keinen Vertrag bei denen hätten. Allerdings will unser Grundversorger jetzt 2 Abschläge PLUS 44€ Sperrkosten von uns haben. Immerhin hat unserer "gedachter" Versorger am Donnerstag die 150€ auf unser Konto angewiesen. Direkt danach hatten wir bei dem Grundversorger angerufen und denen erklärt dass wir das Geld von dem anderen Versorger zurück bekommen und wir denen das dann sofort überweisen oder sogar sofort in bar in der Geschäftsstelle einzahlen. Diese ließen aber nicht mit sich reden und nachdem wir ihnen gesagt hatten dass wir auf Strom angewiesen sind zwecks unserem Sohn (4 Monate) weil der Flaschennahrung und Brei bekommt und wir dazu halt heißes Wasser benötigen, bekamen wir nur zu hören, dass es ja nicht deren Problem sei. Können die uns in dem Falle einfach den Strom abklemmen oder sollten wir am besten gleich eine einstweilige Verfügung beantragen?

Strom, Recht, Jura
Ist das legal oder Vertragsbruch?

Also ich hab nen Vertrag mit ner Fahrschule geschlossen. Da steht dass ich da für 300 Euro Theoriestunden nehmen kann und anschließend zur theoretischen Prüfung kann. Und jetzt kommen die damit raus (und davon ist im Vertrag keine Rede), dass man bevor man antreten darf eine von denen extra verhängte Proberunde machen muss. Sprich: die theoretische Prüfung drei mal umsonst aber verpflichtend durchlaufen. Und man darf erst zur echten Prüfung antreten, wenn man die drei mal in Folge mit weniger als 6 Fehlerpunkten besteht (Bei der offiziellen vom Staat vorgeschrieben Prüfung besteht man selbst noch mit 10 Fehlerpunkten). Diese Vorprüfungen gibts in einigen Fahrschulen, in anderen wieder nicht, jedenfalls sind sie nicht irgendwie gesetzlich vorgeschrieben. Und sie wurden vor ein paar Monaten erst nach meinem Vertragsabschluss mit der Fahrschule verpflichtend eingeführt. Hätte man mir das beim Vertragsabschluss gesagt, bzw. hätte das im Vertrag gestanden, hätte ich eine der Fahrschulen ausgewählt, die die normalen Testbedingungen haben. Denn für gewöhnlich braucht man keine Vorprüfung und man besteht wie schon gesagt auch noch mit 10 Fehlerpunkten. Was mich zudem stutzig macht, ist, dass die sagen, dass das zum Schutz der Schüler ist, dass die sich nicht zu früh und zu schlecht vorbereitet anmelden. Die hatten aber schon vor den Tests ne Durchfallquote von stark unter 5% und ich hab das Gefühl, dass es denen bei so schweren Bedingungen bloß darum geht, diese Durchfallquote weiter zu senken, damit die besser da stehen. Denn die neuen Prüfungsbedingungen sind EXTREM viel schwerer als die offiziellen und ich finde das nicht ganz fair.

Danke für eure Antworten, vllt. besitzt jmd von euch ja ne Fahrschule oder ist Jurist oder was auch immer.

Auto, Allgemeinwissen, Schule, Rechtsanwalt, Recht, Führerschein, Vertrag, Fahrschule, Jura
Kann ich Widerspruch bei dieser Uniabsage einlegen?

Hallo,

ich habe eine Absage von der Universität Potsdam für ein Masterstudium erhalten. Laut dem Brief erfülle ich nicht die nötigen Zugangsvoraussetzungen nach § 2 der Zulassungsordnung, weshalb ich nicht in der 2ten Runde des Bewerbungsverfahrens berücksichtig wurde.

Nach der Überprüfung des genannten Artikels, habe ich festgestellt, dass der einzige Punkt den ich nicht erfülle, folgender ist:

(3) Die in Abs. 1 geforderten Nachweise sind jeweils im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen müssen bei Ablauf der Bewerbungsfrist in der vorgeschriebenen Form vollständig bei den für die Zulassung zuständigen Stellen vorliegen.

Die Frist habe ich erfüllt, die Unterlagen jedoch nicht beglaubigt, ja, das ist mein Fehler. Ich persönlich finde es jedoch lächerlich, dass ich als Student 5 Euro pro Seite für eine amtliche Beglaubigung aller Unterlagen zahlen muss, ohne die Sicherheit zu haben, an der Universität angenommen zu werden. Andere Universität wie die Viadrina haben diese Regelung auch, sehen es jedoch nicht so ernst, wenn die Unterlagen doch nicht beglaubigt wurden. Aber meine persönliche Meinung interessiert die Universität ja natürlich nicht, da es bestimmte Vorschriften gibt.

Daher würde es mich interessieren, ob es eine Möglichkeit gibt, rechtlich nachzuweisen, dass einfache Kopien auch ausreichen und dass ich um eine Überprüfung meiner Unterlagen bitte. Bei einer Zusage hätte ich ja alles nachweisen können. Ich bin leider kein Jurist und weiß gar nicht wo ich danach suchen kann. Ich hoffe auf eure kreativen Ideen!

Danke im Voraus!

Bewerbung, Rechtsanwalt, Recht, Rechte, Gesetz, Jura, Universität

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