Soll ich im Studium bei den Eltern wohnen? Oder lieber woanders studieren und alleine wohnen?

Hallo,

ich hab mein Abi in der Tasche und möchte Jura studieren. 20 Bewerbungen sind verschickt. Falls ihr euch über die Anzahl der Bewerbungen wundert: Nein, mein Schnitt ist nicht schlecht. Vielmehr trieb ich der Gedanke, woanders zu studieren, dazu, so viele Bewerbungen zu verschicken.

Sollte ich tatsächlich woanders studieren, kommen definitiv einige Probleme auf mich zu: Haushalt führen, putzen, kochen, waschen - Aufgabenteilung wie bei den Eltern zuhause gibt es nicht mehr. Hinzu kommt das Lernen. Alles unter einen Hut zu bringen, wird mir insbesondere am Anfang des Studiums Schwierigkeiten bringen.

Meine Frage lautet nun: Soll ich es wagen/riskieren, woanders zu studieren; oder sollte ich lieber zuhause wohnen, da es a) sich bei den Eltern am günstigsten leben lässt und b) man in schwierigen Phasen auf die Unterstützung der Eltern hoffen kann ...?

Einige Freunde berichten, dass diejenigen Kommilitonen, die alleine wohnen, oft Heimweh haben und gelegentlich depressiv gestimmt sind, weil es ihnen schwerfällt ohne die Wärme familiärer Gesellschaft zurechtzukommen. Manche von ihnen arbeiten neben dem Studium, sodass sie kaum Zeit haben zu lernen. Zeit ist aber die wichtigste Ressource für ein so lernintensives Studium wie Jura. Es würde den Rahmen sprengen, wenn ich hier alle meine Gedanken zum Thema ausformulieren würde.

Über hilfreiche Beiträge würde ich mich freuen.

LG

Studium, Abitur, alleine Wohnen, Jura, studieren
Was kann ich tun, Küchenkauf unter falschen Tatsachen

Folgendes. Ich war bei einem Möbelhaus mit Küchenabteilung. Ich ging hin sagte ihm ich brauch ne Küche und hätte gerne eine zusammengestellt damit ich eine Kostenübersicht über alle bekomme für die Wohnung (also Küche, Wohnzimmer usw). Er stellte sie mir zusammen und nannte mir den Preis 11467 €....Dann sagte er mir weil sie einen Vertrag mit dem Küchenhersteller haben können sie mir die Küche 50% billiger geben. Dachte mir natürlich erstmal in meiner naiven Denkweise, "KLASSE" wie geil ist das den. Er überrumpelte mich regelrecht und ruckzuck war der wisch unterschrieben. Obwohl ich anfangs noch sagte ich will erst einmal eine Kostenübersicht machen und brauch dafür lediglich den Preis für die Küche und das Bild möchte er mir bitte ausdrucken damit ich mir auch über die Farbe und Form vorher nochmal genauer Gedanken machen kann(worauf er eh Antwortete das kann er nicht erst muss ich unterschreiben). Wie gesagt auf einmal war das Ding wie von Zauberhand unterschrieben und er wollte bis Freitag (es war Montag 20 Minuten vor Feierabend als ich reinkam) 50% als Anzahlung. War erstmal auch so kein Problem. Aber dann nach einiger Zeit fing ich an genauer nachzudenken und dachte mir "was hast du denn nun gemacht". Und bei genauerem Überprüfen ist mir das mit den 50% Rabatt wegen dem Vertrag erstmal so richtig aufgefallen. Ich sah ein wenig im Internet nach meinem Küchenmodell. Und dann traf es mich wie ein Blitz. Die selbe Küchenmarke mit TEUREREN Elektrogeräten und auch 2 Elektrogeräte mehr und wesentlich größer, viel mehr Schränke und Lackfronten und Natursteinarbeitsplatte (zusammengestellt KEIN Austellungsstück) für 10500€ also knapp 940 € Billiger als meine angeblich SO günstige Küche. Also ist es so, die angeblichen 50% Rabatt entsprechen dem Echten Preis der Küche und die 11467€ "LISTENPREIS" (das sagte er wortwörtliche so mit dem Listenpreis) haben NIIIIEE existiert. Wir reden hier von einer SEHR kleinen Küche mit normaler Arbeitsplatte günstigem Ofen, kochfeld, Abzugshaube und Geschirrspüler (Kühlschrank ist hier nicht dabei). Und nun zur eigentlichen Frage. Das ist doch Beschiss auf niedrigstem Niveau oder Irre ich mich da? Mann kann doch keinen angeblichen Listenpreis vorhalten sagen man zieht 50% ab weil sich das Möbelhaus und der Hersteller so doll lieb haben und man zahlt am Ende eig den Original ECHTEN Listenpreis. Also mal ganz ehrlich für mich sind das gesetzeswidrige Methoden oder Irre ich mich da? Desweiteren eine Zweite Frage: Wenn ich die Küche jetzt nachträglich billiger machen will müsste ich trotzdem den Vollen Preis zahlen und würde z.b. die 400 € als Gutschein bekommen obwohl ich noch nichtmal etwas bezahlt hab :O, ist das auch einfach so möglich oder bin ich im Recht wenn ich die 400€ einfach weniger bezahle? bitte nur Antworten die auch belegbar sind mit Paragraphen oder Fällen oder auch von Rechtsanwälten die sich damit auskennen und keine 08/15 "Vertrag ist Vertrag" Antworten. Bedanke mich schonmal die Antworten

Kündigung, Rechtsanwalt, Küche, Recht, Jura, Verbraucher
Meet and Greet vom Veranstalter versaut

Hallo meine Lieben,

es geht heute um folgendes:

Ich war am Freitag auf einem Konzert (100€ VIP Ticket) und hatte dazu noch ein Meet and Greet (zuzüglich 130€). Das Meet and Greet war echt super, auch das Konzert. Naja bei dem Konzert war ich leider nur die Ersten drei Lieder dabei ..

Es ist folgendes passiert:

Mein Kumpel ist grundlos vor dem Konzert rausgeflogen. Grundlos sage ich wirklich nicht weil er mein Freund ist, sondern weil es so ist. Irgendwelche Weiber vor uns in der Reihe meinten sich Platz verschaffen zu müssen und haben drei mal Security gerufen und er hatte nicht mal die Chance sich zu rechtfertigen (Ich weiß, ist ja üblich das man sich nie rechtfertigen kann, trotzdem in meinen Augen unfair). Begründung: Er würde angeblich drängeln. Da frage ich mich zunächst - Auf welchem Konzert wird nicht gedrängelt? Somit waren seine 100 Euro futsch, er musste raus. Ich war vor dem Konzert dann beim Meet and Greet. Ich durfte kein Handy mit reinnehmen, keine T Shirts zum Unterschreiben einfach nix. Kann ich einerseits verstehen, aber wer plant den ein Meet and Greet ohne Autogramm? Das kam jedenfalls vom Veranstalter. Da waren 5 Leute der Veranstaltung und ein Mann links von mir meinte, ich dürfte ein Shirt mit rein nehmen. Jemand anderes kam dann und meinte nein und zwang mich alle meine Sachen abzulegen.

Habe mich heute diesbezüglich etwas informiert und man riet mir mein Geld zurück zu fordern. Weiß aber grad nicht ob es für sowas spezielle Anwälte gibt.

Könnt ihr mir helfen?

Danke im Voraus!

Betrug, Geld, Anwalt, Jura, Klage, Konzert, Rechtslage, Veranstaltung
Muss die Erstellung einer „IHK Abschluss Projekt Präsentation“ in Betrieb gemacht werden?

Ein Auszubildender im 3ten Lehrjahr sagt:

"Er möchte nicht die Projekt Präsentation Zuhause erstellen / vorbereiten da er es während der Arbeitszeit zu Erledigen hat und nicht seine Private Freizeit für diese Aufgabe aufwenden möchte.“
  • Die Örtliche IHK hat für sein Projekt 70 Stunden als Ziel gesetzt.
  • Er ist Fachinformatiker in Fachrichtung Anwendungsentwicklung.
  • Dieses Zeit Kontingent (70 Stunden für das Projekt) wurde von der Firma dem Auszubildenden ausgestellt und wurde von dem Auszubildenden aufgebraucht.

Muss die Firma, den Auszubildenden rechtlich die Möglichkeit geben die Projekt Präsentation in der Arbeitszeit zu erstellen? (wenn ja, welcher Zeitraum währe angebracht? Die Präsentation selbst hat eine Dauer von 15 min.) Oder ist es seine Heim-Investition? Die Firma möchte den Auszubildenden ungerne die Zeit geben da dieser Auszubildende andere Projekte mit größerer Wirtschaftlichkeit in den nächsten Zeiträumen erledigen sollte.

Aktuell wird vermutet das die Erstellung der Präsentation in den 70 stunden hätte erledigt werden sollen. Und der Mehraufwand sein eigenes verschulden(darum ist es jetzt seine Hausaufgabe geworden).

Die Firma selbst hat keinen Betriebsrat dieser kann nicht gefragt/involviert werden.

Beruf, Ausbildung, Arbeitsrecht, Gesetz, Präsentation, Abschlussprüfung, Anwendungsentwicklung, Betriebsrat, Fachinformatiker, IHK, Jura, Projekt, Rechtslage
FOS Englisch Zeugnisnote 6 anfechten

Hallo, ich habe ein großes Problem. Ich beende jetzt mein Fachabi und habe das Problem eine 6 in Englisch zu bekommen. Mein Zeugnis ist im Großen und Ganzen mit guten Noten versehen. Es beinhaltet sogar 2 mal die Note 1.

Mein Englisch ist wirklich schlecht und kann kaum Englisch. Ich habe in den Arbeiten nur 6er geschrieben. War aber immer anwesend und habe immer versucht irgendwas zu machen. Habe mehr als 50% der aufgegebenen Hausaufgaben gemacht und jede Arbeit mit geschrieben.

Er drohte mir schon die ganze Zeit mit einer 6, da er es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann mir eine 5 zu geben. In der Prüfung habe ich jetzt eine 6 geschrieben.

Habe heute mit ihm gesprochen auf die Mitleidstur gemacht (hatte wirklich viele andere Probleme und konnte mich nicht intensiv auf die Schule konzentrieren). Er sagte mir das er mir eine 5- als Vornote gibt, da die Prüfung aber eine 6 ist komme ich auf 6+.

Somit trotzdem durchgefallen. Die ganzen 1er nützen nichts, da man keine 6 ausgleichen kann.

Da sein Notenheft nicht unbedingt schlüssig ist und er Noten bei vielen Schülern verteilt die nicht gerechtfertigt sind, hoffe ich jetzt mit einer Anfechtung mit einem Anwalt weiter zu kommen, da er dann sein Notenheft vorlegen muss.

Ich habe ja aber als Vornote eine 5-, kann ich es dann trotzdem anfechten?

Es geht bei mir um Alles. Nur abhängig von dieser Note. Ich habe das Problem einen Lehrer zu haben der sich persönlich angegriffen und in seiner Ehre beleidigt fühlt, wenn jemand kein richtiges Englisch kann. Wir haben uns mit der ganzen Klasse bei der Schulleitung beschwert, da er viele unbegründete schlechte Noten verteilt hat. Die Schulleitung zuckt aber nur mit den Schultern.

Wie sollte ich am besten taktisch vorgehen ?

Schule, Bildung, Noten, Anwalt, Gesetz, Fachoberschule, Jura, Lehrer, Schulrecht
Wann kommt ein Gema-Kontrolleur zum Abiball. Muss ich ihn reinlassen? Sind die Angaben korrekt?

Hallo, bald habe ich meinen Abiball.
Da ich im Abiball-Komitee bin, habe ich den Gema-Vertrag unterschrieben. Eigentlich habe ich alle Angaben korrekt ausgefüllt, bis auf die der Raumgröße. Also wir haben einen großen Veranstaltungsraum gemietet plus einen extra Raum für die Disco. Im großen Veranstaltungsraum (1200m2) spielt eine Stunde lang eine Band, die größten Teils eigene Lieder spielt, ansonsten wird dort nur Hintergrundmusik ("Fahrstuhlmusik") während des Essens leise im Hintergrund abgespielt. Aus diesem Grund haben wir nur den Raum der Disco (300m2) angegeben im Vertrag und angekreuzt, dass eine Band spielt und vervielfältigte Tonträger ( also in der Disco). Im Grunde sind das keine falschen Angaben oder? Bedenken habe ich jedoch auch bei der Angabe des Eintrittspreises. Also die Karte des Abiballs kostet 25 Euro pro Person. Das Essen pro Person kostet jedoch schon 28 Euro plus ein paar Euros wegen der Saalmiete. Das konnten wir durch Spenden und gute Vorfinanzierung bezahlen. Aus diesem Grunde wird ja eigentlich kein Eintritt bezahlt, sondern lediglich nur ein Teil des Essens oder? Daher haben wir auch angegeben, dass es keinen Eintritt gibt mit der Erklärung halt dazu. Ist das korrekt so? Man kann sich natürlich jetzt denken, dass ich große Angst davor habe, dass ein Gema-Kontrolleur vorbei kommt, der dann der Meinung ist, dass die Angaben falsch sind. Wie wahrscheinlich ist es, dass einer kommt? Und muss ich den überhaupt reinlassen? Was passiert, wenn ich ihn nicht reinlasse?

Musik, Disco, Event, GEMA, Recht, Abiball, Abitur, Jura, Justiz, Konzert, Organisation, Veranstaltung
Frage zum BGB § 932

§ 932 Also der 932er sagt mir, sehr kurz formuliert, dass der Erwerber auch dann Eigentümer wird, wenn das Eigentum dem Veräußerer garnicht zusteht, es muss lediglich eintreten, dass der Erwerber im guten Glaube ist, und dass ein Rechtsgeschäft vorliegt.

JETZT mein ABER. der 935er sagt, dass dieser gutgläubige Eigentumserwerb NICHT erfolgt, wenn die Sache die veräußert werden soll, geklaut oder ähnliches wurde.

---> was heißt das denn? Der Erwerber weiß das ja nicht, wenn der Veräußerer son schlimmer Finger ist, und das geklaute Gut jetzt verkauft und so tut als ob es seins wäre. Wenn die Sache geklaut wurde... ja was passiert denn da? Also der Erwerber hat ja dann nunmal die (unbewusst)geklaute Sache gekauft. Geht das Eigentum ohne weiteres an den Eigentümer, dem die Sache geklaut wurde zurück? Aber was is dann mit dem Geld, welches der Erwerber dem Dieb für die Sache gezahlt hat?

Ich hoffe einer von euch kann mir helfen !! :D

* Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten

(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.

(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört *

§ 935 Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen (1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war. (2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden.

Recht, BGB, Eigentum, Jura, Rechtschreibung
Turnierfotografie - was muss ich rechtlich beachten?

Hallöchen (: Ich habe eine Frage an alle (Hobby)Fotografen hier :

Wie darf ich auf einem Turnier Pferd und Reiter fotografieren, ohne Angst vor rechtlichen Folgen zu haben?

Nächste Woche findet ein Reitturnier bei uns in der Nähe statt. Es wird kein Eintrittsgeld verlangt, die Veranstalter sind einige Einzelpersonen. Ich kenne die Teilnehmer alle nicht persönlich. Nun möchte ich gerne die Chance nutzen und Fotos von den Reitern + Pferden in Aktion machen, hauptsächlich aber nur von den Pferden. In mehreren Internetforen habe ich bereits gelesen, dass das Fotografieren auf öffentlichen Reitturnieren erlaubt ist, solange der Veranstalter zusagt. Jetzt verwirrt mich aber, dass in anderen Quellen gesagt wird man müsse mit dem Einverständnis jeder Einzelperson in einem Release sich auch noch besorgen. Ich bin nur ein Hobbyfotograf, minderjährig, arbeite nicht als Journalist o.Ä., würde die Fotos auch nicht kommerziell nutzen - nur auf meiner Homepage ausstellen. Ich sehe es als sehr schwierig an, (wenn das stimmt, dass ich mir bei jedem Teilnehmer noch ein Modelrelease besorgen muss), zu fotografieren ohne alle später zu verwechseln. Zudem bin ich mir nicht sicher, ob bei diesen Reitern dann §23 des KunstUrhG wirkt ("Ohne die nach §22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden : 1. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte.." (Quelle : KunstUrhG). Ich würde vermutlich keine Texte über die Geschehnisse schreiben, um sie dann mit den Fotos zu unterstreichen - würde daher keinen Bericht erstatten aus dem Bereich der Zeitgeschichte.

Wie könnte außerdem eine Akkreditierung aussehen, die man den Veranstaltern vorlegen könnte? Was müsste enthalten sein, worauf müsste ich achten? Aber noch wichtiger : Was muss ich generell juristisch speziell bei der Turnierfotografie im obigen Fall beachten? Welche Aussagen waren falsch, welche korrekt?

Ich bedanke mich schon im Vorraus für eure Antworten!

Fotografie, Recht, Urheberrecht, Jura
World of Warcraft Account verkaufen und zurückholen ; Rechtliche Folgen?

Hallo,

folgene Situation: Person A verkauft ihren World of Warcraft Account (nicht über Ebay), wechselt hierzu mit Person B einige Mails aus, bis diese den fälligen Betrag auf das Bankkonto von Person A überweist. Person B erhält den Accountname, Email, Name, Geheimfrage/antwort + Passort zugeschickt. Nach einiger Zeit (6 Monaten) holt sich Person A durch Blizzard (Vorlage des Personalausweises) (diesen hat Person B nicht erhalten) den Account wieder zurück.

Was kann Person B nun tun?

Welche rechtlichen Folge hat das für Person A? Keine? Laut Blizzard sind Accountverkäufe ja sowieso verboten und in der Accountverwaltung steht immer noch der Name von Person A, weil man den Besitzernamen des Accounts nicht ändern kann.

Kurzzusammenfassung: Kann Person A irgendwas passieren, wenn sie einen verkauften Account nach ca. einem halben Jahr wieder zurückholt? Oder kommt sie völlig gesund davon und Person B ist die Dumme?

Dazu einige Verweise aus der E-Bay Auktion: "Sollte dem Käufer nach Erwerb durch ein Versäumnis der Sicherheit ein Login nicht mehr möglich sein, so liegt es im Interesse des Verkäufers ihm diesen wieder zu ermöglichen, dem Käufer steht aber kein Recht auf abermale Abgabe der äquivalent intakten Daten zu."

"Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment! Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, Adresse, usw. zu ändern! Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an."

Desweiteren wurde ja lediglich ein Dienstleistungsvertrag eingegangen und außerdem wussten beide Parteien von der Nicht-AGB-Konfirmität.

Bitte nur qualifizierte Antworten!

Account, WOW, Recht, eBay, Anzeige, Jura
Was kann man gegen Lärmbelästigung vom Nachbarn machen?

Ich fasse mich kurz:

Ich bin fast 18 lebe bei meinen Eltern

Eigentumswohnung. wir leben zu 4 in der mitte also im 1.st Stock.

Über uns auch 4 personen. 2 Kinder. Einer 8-10 Jahre und der andere 3-4 Jahre. Auch Eigentumswohnung.

Seit 2 Jahren jeden tag rum Getrampel. Von morgens 6 Uhr bis 22-23 Uhr. Manchmal auch um 1 Uhr morgens so ca 30 min.

1 Jahr später habe ich durch den Lärm und dauer Stress wegen dem Lärm Tinnitus und Hyperakusis bekommen. ( Schallüberempfindlichkeit )

Wir haben versucht mit denen zu reden doch sie blocken ab und sagen das es vollkommen ok ist dass sie Lärm machen da sie Kinder haben. ( kann ich zwar bisschen verstehen aber irgendwann reicht aber auch). Sie haben sich sogar beschwert das wir manchmal nachts wenn Ruhezeit ist und sie Lärm machen, wir mit einem Besen , 1-3 mal gegen die Decke klopfen. (wir haben uns deswegen bisschen laut gestritten, also wir und die Nachbarn)

Danach hat sich die Lage minimal verbessert. Aber trotzdem unerträglich, besonders für mich der Überempfindlich ist, Tinnitus hat und mich auf die Prüfungen konzentrieren muss.

Wir haben noch einmal ein Brief an denen geschrieben in den steht das wir sie drum bitten verständniss zu haben und es unterlassen sollen (vllt auch Kinder besser erziehen) und das wir in kürze, wenn es sich nicht bessert Juristische Maßnahmen ergreifen werden. - Keine Antwort bzw keine Besserung. Wir haben noch keinen Anwalt beauftragt.

Ausziehen ist keine Option da die Wohnung gekauft ist und uns die Gegend EIGENTLICH gefällt. Das sie ausziehen ist auch keine Option da Sie es ja auch gekauft haben. Unter uns die Nachbarn bekommen nichts mit da wir keinen Lärm machen.

Außer dem Tinnitus und der Hyperakusis weitere Folgen: Aggressivität, Angst ohne Kopfhörer durch die Wohnung zu laufen, kurzer schlaf da ich schon früh wach werde. Besonders wenn Ferien sind ist es schlimm da die Kinder nicht zur Schule gehen/Kita.

Weitere Informationen : Die Nachbarn kommen aus der Türkei, wir aus Deutschland/ Albanien

Recht, Gesetz, Lärm, Jura, Nachbarn, Nachbarschaft

Meistgelesene Beiträge zum Thema Jura