Hallo,

ich habe eine Absage von der Universität Potsdam für ein Masterstudium erhalten. Laut dem Brief erfülle ich nicht die nötigen Zugangsvoraussetzungen nach § 2 der Zulassungsordnung, weshalb ich nicht in der 2ten Runde des Bewerbungsverfahrens berücksichtig wurde.

Nach der Überprüfung des genannten Artikels, habe ich festgestellt, dass der einzige Punkt den ich nicht erfülle, folgender ist:

(3) Die in Abs. 1 geforderten Nachweise sind jeweils im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen müssen bei Ablauf der Bewerbungsfrist in der vorgeschriebenen Form vollständig bei den für die Zulassung zuständigen Stellen vorliegen.

Die Frist habe ich erfüllt, die Unterlagen jedoch nicht beglaubigt, ja, das ist mein Fehler. Ich persönlich finde es jedoch lächerlich, dass ich als Student 5 Euro pro Seite für eine amtliche Beglaubigung aller Unterlagen zahlen muss, ohne die Sicherheit zu haben, an der Universität angenommen zu werden. Andere Universität wie die Viadrina haben diese Regelung auch, sehen es jedoch nicht so ernst, wenn die Unterlagen doch nicht beglaubigt wurden. Aber meine persönliche Meinung interessiert die Universität ja natürlich nicht, da es bestimmte Vorschriften gibt.

Daher würde es mich interessieren, ob es eine Möglichkeit gibt, rechtlich nachzuweisen, dass einfache Kopien auch ausreichen und dass ich um eine Überprüfung meiner Unterlagen bitte. Bei einer Zusage hätte ich ja alles nachweisen können. Ich bin leider kein Jurist und weiß gar nicht wo ich danach suchen kann. Ich hoffe auf eure kreativen Ideen!

Danke im Voraus!