Meine Mutter will mein Geheimnis weitererzählen und damit unser letztes Vertrauen zerstören! Was soll ich tun?

Ich habe einen Freund. Bin weiblich und jugendlich. Und ich habe es entlich meiner Mama anvertraut, unter der Bedingung dass sie es nie jemandem sagt, außer ich erlaube es ihr ausdrücklich oder erzähle es selbst jemandem. Mein Onkel weiß es auch, von dem weiß ich, dass ich ihm 100% vertrauen kann. Er wird nichts weitersagen. Mir ist das aus privaten Gründen, die nicht mal mein Onkel und meine Mutter wissen sehr wichtig dass die restliche Familie das jetzt noch nicht weiß, ich bin auch noch nicht bereit das allen zu sagen, ist nunmal so. Aber allein aus Prinzip finde ich es wichtig meiner Mutter wenns drauf ankommt vertrauen zu können, mein Vater ist nämlich weg und ich bin Einzelkind, ich habe sonst niemanden. Nun regt sich meine Mutter aber auf einmal dauernt auf und will, dass ich es meinen Großeltern sage und beschwert sich dass sie mit dem Geheimnis leben muss, wo sie freiwillig BEVOR sie es wusste versprochen hatte, es für sich zu behalten. Jetzt ist sie kurz davor es zu erzählen und dann ist bei mir der letzte Faden gerissen, das Vertrauen (das eh schon tief unten mittlerweile ist, auch wegen psychischen Problemen, Streit etc.) noch auszulöschen. Was soll ich tun? Ich will das Geheimnis weiterhin geheim halten, bis ich selbst bereit bin!

Kinder, Mutter, Familie, Recht, Familienrecht, Eltern, Pubertät, Jura, Jus
Zweitstudium Jura nach/neben Medizin?

Hallo,

ich studiere seit einer Weile Medizin, nachdem ich lange die Wahl zwischen Medizin und Jura hatte (aber sicher nicht aus Image oder Geldgründen, wie leider viele andere das tun, sondern einfach aus dem Grund, dass mir beide Richtungen liegen und ich einfach vor allem beides extrem interessant finde). Naja, das Medizinstudium gefällt mir gut und es ist auch (zurzeit noch?) relativ einfach und überschaubar (ich lerne allerdings auch recht schnell, vllt. kommt es mir auch daher so überschaubar vor, weil ich einfach sehr viel weniger lerne als viele andere - bitte nicht falsch verstehen, soll überhaupt nicht überheblich klingen ;)). Naja, ich merke jetzt schon, dass mir das irgendwie einfach nicht reicht. Die Medizin ist einfach sehr viel auswendig lernen und wenig denken; sehr interessant und mit Sicherheit mit Aussicht auf viele interessante Jobmöglichkeiten (Ausland etc...). Andererseit möchte ich gerne etwas studieren, bei dem man auch "denken" muss, ich spiele sehr gerne mit Sprache und ich denke, der Bereich Recht liegt mir wirklich (ich hab in meinem Umfeld ziemlich viele Anwälte, habe unter anderem ein Jahr in einer Kanzlei gearbeitet und so einen umfassenden Einblick in die Materie bekommen).

Also ganz allgemein würde ich jedem, der Medizin und Jura parallel studieren möchte erstmal einen Vogel zeigen und sagen, er solle sich lieber ordentlich auf ein Fach konzentrieren, zumal es sich bei den beiden Studiengängen ja schon um relativ zeitaufwändige Studiengänge handelt. Daher habe ich auch sehr lange nachgedacht, aber ich komme immer zu dem selben Ergebnis: ich möchte unbedingt noch (zusätzlich! Medizin ist ja auch superinteressant) Jura studieren, um entweder danach als Anwalt spezialisiert auf Medizinrecht (mit schön viel Grundwissen ;)) oder doch als Arzt (mit schön viel "Rechtswissen) zu arbeiten, mit dieser Entscheidung würde ich mir noch etwas Zeit lassen. Aber so oder so wäre es nie ein Verlust. Ich selber kenne zwei Medizinrechtler, die auch tatsächlich Medizin studiert haben (allerdings vor dem Jurastudium).

Ist es denn theoretisch möglich/erlaubt, diese beiden Studiengänge zu kombinieren? Ich habe da schon viele kontroverse Aussagen gehört, und wenn ja, wo ist es erlaubt? Da ich zurzeit noch im Ausland studiere und spätestens zum 5. Semester wieder in Deutschland bin, würde ich nach dem Physikum mit dem Jurastudium beginnen wollen, dann hätte ich diese Hürde schonmal hinter mir. Ist das denn zeitlich möglich? Ein Jurastudium während dem klinischen Teil? Dass das ganze Vorhaben viel Disziplin meinerseits bräuchte und es sehr zeitintensiv wäre ist mir natürlich klar, mir geht es in der Frage allein darum, ob es rechtlich gesehen möglich ist. Vielleicht kennt ihr ja auch Leute, die diese beiden Studiengänge kombiniert haben?

Bevor meine Frage jetzt noch länger wird...: ich würde mich sehr über viele hilfreiche Antworten freuen, vielen Dank Euch im Voraus :)

Medizin, Studium, Deutschland, Gesetz, Jura, Student
Kann Flixbus wenn Bus zu Frueh abfährt Rueckzahlung des Fahrpreises verweigern?

Hallo , hatte vor kurzem das Pech das ich puenktlich zur abfahrt des Busses laut Ticket 23:30 Uhr beim Busbahnhof in Köln ankam, leider war der Bus jedoch bereits 23:26 Uhr abgefahren laut Flixbus.

Da ich vorher ein Castingtermin hatte der sich in die länge zog und ein Fahrer der Kölner Verkehrsbetriebe mich auf die Frage hin wo die nächste Taxistation sei fehlgeleitet hatte kam ich somit erst mit dem Taxi 23.27 Uhr am Busbahnhof an.

Ich hatte dann versucht als ich erfuhr das der Bus schon weg sei, meist haben sie ja bis zu 40 Minuten verspätung , das ticket umzubuchen bzw. zu stornieren. Das war aber nicht möglich.

Ich habe dann versucht da ich die Bahn nehmen musste mit 50 euro mehrkosten + 10 euro fuers Taxi das Geld zurueckzubekommen dies wird mir aber verweigert mit der Aussage ich hätte 15 Minuten eher da sein muessen wie auf dem Ticket angeben dort steht aber nur das man darum bittet oder am besten 15 Minuten vorher da sei und der Bus um 23:30 Uhr abfährt.

Da er nun frueher abgefahren ist, mir keine Leistung angeboten wurrde und der bus nicht von mir genutzt werden konnte , kenne ich es nun so das ich somit rechtlich auch kein Fahrgeld zu zahlen habe und somit die Lastschrift der Abbuchung verweigern darf.

Daher nun meine Frage, liege ich mit oben genannten Satz richtig, kann ich das Fahrgeld verweigern und wenn diese abgebucht wird zuruckgehen lassen oder entstehen mir dadurch weitere Kosten und hat das Busunternehmen recht und kann ich eventuell sogar falls ich recht habe die Bahnkosten mit in rechnung stellen .

Ich habe dem Busunternehmen eine Frist gesetzt gehabt bis letzten Freitag entweder mir das Geld zu erstatten und zu bestätigen oder aber eine andere Lösung anzubieten. Dies ist nicht erfolgt. Daher auch meine nächste Frage darf ich dies nun auch öffentlich in einem entsprechenden Video auf Youtube und meinem Onkel der fuer die Bild und Welt und andere Zeitungen tätig ist mitteilen damit er auch eine entsprechenden Artikel schreibt wie z.B. Flixbus prellt Kunden um Ihr Geld und Ihre Heimreise Hatte dies glaube ich auch dem Unternehmen neben juristischen schritten bereits mitgeteilt das ich mir so etwas vorbehalte.

Ich freue mich auf eure Antworten. Danke LG

Recht, Gesetz, Presse, Bus, Jura, Busreise, FlixBus
Kleingewerbe: Darf der Auftraggeber meine Rechnung einfach um 50% kürzen?

Hallo,
ich arbeite selbstständig im Bereich Promotion als sogenannte Freie Mitarbeiterin für Werbe/Eventfirmen, die mich buchen. Im Sommer habe ich für einen Auftraggeber gearbeitet, der folgende Klausel in seinem Vertrag an mich festgelegt hatte:

Rechnungstellung:

a) Die Rechnungsstellung des FM (Freien Mitarbeiters) erfolgt nach Beendigung einer Aktionswoche, spätestens jedoch 3 Wochen nach Beendigung der Aktion. Später eingehende Rechnungen können vom AG nur zum Teil anerkannt werden.

c) Etwaige Wiederbeschaffungskosten, Schadenersatzforderungen und Vertragsstrafen werden grundsätzlich mit den Forderungen des FM verrechnet. -- Der FM bestätigt durch seine Unterschrift ausnahmslos diese Art der Verrechnung im Falle geltend gemachter Wiedergeschaffungskosten, Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen.

Sooo, nun kam es dazu, dass ich die Rechnungsstellung aufgrund vieler Arbeitsaufträge im Sommer etwas verschusselt habe und die Rechnung erst 9 Wochen später eingereicht habe.

NUN kommt mir die Agentur damit, dass ich sie innerhalb von 3 Wochen hätte einreichen müssen, dass schon mit dem höheren Kunden, der die Agentur beauftragt hatte, abgerechnet worden sei und meine Rechnung einfach zu spät da war! Von daher kürzen sie mir die Rechnung um 50 PROZENT!!!

Ist das so rechtens?? Ich halte die Klausel für sehr schwammig. Immerhin habe ich die volle Dienstleistung erbracht. Es handelte sich hierbei um einen Mehrtageseinsatz und ein nicht gerade kleines Honorar.
Ich weiß selbst leider sehr wenig von Arbeitsrecht. Ich weiß nur dass eine Verjährung normalerweise laut BGB §195 nach 3 Jahren vorliegt.

Kann mir irgendjemand helfen? Ich würde gerne nochmal mit dem Auftraggeber persönlich sprechen, wenn es nicht Rechtens ist was er tut.... (Im besten Fall würde ich auch gerne wissen gegen welche Gesetzestexte mit § er verstößt)

Danke schon einmal für hoffentlich viele Antworten!!

Rechnung, Rechtsanwalt, Recht, Arbeitsrecht, Gewerbe, Jura, Vertragsrecht

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