Hallo,
mal eine etwas konkretere Frage bezüglich der Verweigerung von Beratungshilfescheinen durch das zuständige Amtsgericht,folgener Sachverhalt :
Eine gute Bekannte ist nun mit dem 2. Kind schwanger und hat bereits eine 3-jährige Tochter,das Kind soll Ende des Jahres zur Welt kommen.
Da ihre derzeitige Wohung zu klein ist für ein weiteres Baby,hat sie beim zustädigen Jobcenter oder Arge ( kenn mich da leider nicht so aus ) einen Antrag auf Umzug gestellt,dieser wurde jedoch abgelehnt und das wurde ihr heute auch schriftlich mitgeteilt!
Fakt ist jedoch,dass sie um die 20qm zu wenig (die ihr mit 3 Personen gesetzlich zustehen) hat und definitiv eine größere Wohnung benötigt!
Um sich rechtlichen Beistand vom Rechtsanwalt zu holen,benötigt sie vorab einen Beratungshilfeschein,den sie jedoch -ihrer Aussage nach-nicht bekommt,wenn es um das Jobcenter,bzw. die Arge geht! ( Die lehnen das wohl gerne mal ab,selbst wenn es vom Nöten ist )
Naja,da ich einen guten Rechtsanwalt kenne (Kollege meines Vaters) und von diesem auch weiß,dass er sich diese Beratungshifescheine in der Regel selbst besorgt,habe ich ihr diesen empfohlen!
Als sie sich jedoch heute dort telefonisch einen Termin geben ließ,sagte ihr die Dame am Empfang,dass es nicht üblich sei,dass der Anwalt sich diesen besagten Schein selbst besorgt.
Warum auch immer .
Das Problem ist jetzt natürlich,dass sie nicht weiß,was sie machen soll ; ich habe ihr dazu geraten,trotzdem den Termin wahrzunehmen,selbst wenn sie keinen Beratungshilfeschein hat ( ich denke,er wird sich dann schon eigenständig darum kümmern).
Aber mal davon abgesehen : Ist das überhaupt rechtens,dass die Leute beim Amtsgericht den Beratungshilfeschein ablehnen,obwohl offensichtlich ist,dass jemand rechtlichen Beistand benötigt ??!
Das kann's ja wohl nicht sein,oder !? -.-
Was soll denn dann einer machen,wenn er in einer ernsten Situation ist und ihm dadurch die Hilfe eines Anwalts verwehrt wird !?
Wäre wirklich schön,wenn hier jemand etwas genauer bescheid weiß...
LG