Ist eine Rechnung bzw. Mahnung per EPost rechtskräftig? Habe jetzt ein Inkasso-Schreiben bekommen, da ich auf eine Rechnung und Mahnung nicht reagiert habe. Diese bekam ich bereits im April per EPost, wie mir jetzt per Rückfrage mitgeteilt wurde. Da ich das Postfach fast nie benutze, habe ich das nicht mitbekommen. Ich habe auch keinem die Adresse gegeben. Ist das also zulässig?
Rechnung/Mahnung per EPost rechtskräftig?
Rechnung,
Recht,
Inkasso,
Jura,
Mahnung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.