Inkompetenter Lehrer im Leistungskurs

Guten Abend, ich vermute mal das die Schule unter Arbeitsrecht fällt. In der Oberstufe gibt es in einem Leistungskus normalerweise nur einen Lehrer, welcher den unterricht macht. Doch seit einiger Zeit werden einige Unterrichtssequenzen von einem Referendar oder "Ausbildungslehrer" übernommen. Dieser hat in 2 wochen seine Prüfung. Nun ist das Problem, dass dieser Lehrer sehr schlechten Unterricht macht. Ich würde so weit gehen und sagen, dass er inkompetent ist. Er lässt die Schüler lange Texte lesen und bespricht diese dann fast nie. Zudem stellt er meistens Fragen, welche nicht auf dem bereits erhaltenen Wissen beruhen, sondern auf Wissen außerhalb des durchgenommenen Stoffes in diesem Fach. Zudem beinhalten Aufgabenstellungen an der Tafel häufig Rechtschreibfehler. Aufgrund dieser Fakten ist eine Beteiligung am Unterricht sehr schwierig, besonders da der EIndruck entsteht, dass dieser Lehrer nicht versteht was die Schüler sagen wollen. Dies war beim "Hauptlehrer" nicht der Fall. Da die Klasse in 2-3 Wochen die ersten Noten für die mündliche Mitarbeit bekommt und beide Lehrer die Schüler bewerten werden, befürchte ich nun, dass meine Note aufgrund des schlechten Unterrichts und der daraus resultierenden geringen mündlichen Mitarbeit, verschlechtert wird.

Nun zu meiner Frage: Was kann man aus juristischer Sicht gegen diesen lehrer unternehmen? Habe bereits mit dem richtigen Lehrer gesprochen. Dieser meinte, dass beide Lehrer bewerten werden und das seine Lehrprobe in 2 wochen sei. Begeistert ist er auch nicht von dem Unterricht. Was sind nun die nächst besten Schritte?

MfG und schon mal Danke im vorraus!

Bitte nur ernsthaft gemeinte Antworten!

Schule, Recht, fall, Gymnasium, Jura, Lehrer
Ebay kleinanzeigen Betrug... bitte helft mir dieses Würstchen zu finden!

Hey Community. ich hab vor ca. 4 Wochen ein Angebot für ein smartphone in ebay kleinanzeigen gefunden. Ich habe öfter mit ihm telefoniert (er mit einem Handy), insgesamt so 45 mins. Er hat recht symphatisch geklungen, und ich begann ihm zu vertrauen. Das war der Fehler. Hat noch rumgelabert dass er das handy von seiner Frau hat und von ein bisschen von sich erzählt und blablabla..... Er hat mir die Bankdaten gegeben und ich habe ihm das Geld überwiesen. Das kommt davon wenn man doch immer wieder einen Versuch startet und vertrauen in die Menschen hat. Das erbärmliche dran ist, dass man das einfach nicht kann. So. Also ich überweis ihm das Geld, er sagt auch noch dass er es erhalten hat und jetzt losschickt. Alles wunderbar. Ich ruf nach ein paar Tagen an weils nicht ankommt, Sein Handy ist aus. Sowie jetzt immer noch. Sein Fehler: es ist mal jemand anders an sein Handy hingegangen und hat dieses Würstchen ans Telefon geholt und gesagt: "Frank, kommst du mal?" Ich weiß also den Namen, (die adresse die er mir gab stimmt natürlich nicht) die Bankadresse und den Nachnamen. Er gab an, Meier zu heißen, allerdings gibt es keinen Frank Meier in diesem Ort. Nur einen Frank Meyer. Ich zisch also zu nem Kumpel, der bei "Frank Meyer" anruft und vorgibt ein elektriker zu sein und sich verwählt hat. Ich erkenne mit 90 prozentiger Wahrscheinlichkeit seine Stimme wieder. Ich weiß, dass ich so gut wie kein Druckmittel habe. Kann ich trotzdem Juristisch irgendwas machen? Wenn nicht, werde ich mir meine Kohle oder das Handy persönlich holen. Wenn der Kerl das wirklich sein sollte, wird er leiden. Ich werde all seinen Freunden und seiner Familie erzählen was passiert ist. Solche kleinen ** gehören nicht in die Gesellschaft. Solche Schweine sind parasiten, durch die nur sch++ße passiert. Bekomme ich seinen Wahren Namen vielleicht durch die Bankdaten heraus? Wenn er es ist, werd ich von Bayern bis in den Norden von Deutschland fahren, da wo er wohnt, wenn es sein muss.

Handy, Betrug, eBay, Kleinanzeigen, Jura
kann ein Beamter mein Handy beschlagnahmen, ohne dass ich jegliche Verbindung zu der Straftt habe?

Mein Freund nutz ein Handy, welches mir gehört, ich bezahle und dessen Vertrag ich abgeschlossen habe. Gestern Nacht wurde er wegen Beihilfe, während einer Straftat festgenommen und musste vorerst in einen Haftraum auf dem Polizeirevier. Vor Einsperren in den Haftraum, wurde er durchsucht und gefragt wo sein Handy sei. Er Erklärte, dass es sich die ganze Nacht über bei mir befand und mit der Tat nicht in Verbindung stehte. Nachdem ich über die Festnahme informiert wurde und am Morgen auf dem Revier eintraf, wurde ich aufgefordert dem Beamten das Handy auszuhändigen, welches sich nach Angaben meines Freundes bei mir im Auto befindet. Sollte ich das nicht tun, würde er mir meinen Autoschlüssel beschlagnahmen (das Auto in dem er sich befand und ich nutze, gehört jedoch meiner Mutter), um das Telefon sicher zustellen und betonte mehrmals, dass er das dürfe. Auch ich erklärte dem Beamten zum wiederholten Mal, dass es sich hierbei um mein Telefon handelt und sich während der Tatnacht stehts bei mir befand. Während der Tat war ich mit einer Freundin im Rasthof, was sicherlich durch Zeugen sowie Videoaufzeichnungen nachgewiesen werden kann. Zudem haben, weder ich, noch mein Handy, jegliche Verbindung zur Tat. Mir wurde versichert, ich würde mein Telefon sicher und schnell wieder bekommen, vielleicht schon am nächsten Tag. Nun wurde das Handy, nach Aussage der Beamten, von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt, damit diese prüft, ob es als brauchbares Beweismittel benutzt werden kann. Ob ich das Handy überhaupt wieder bekomme, sei nun fraglich. Die Telefone der Mittäter wurden, durch eine Durchsuchung, während der Festnahme in deren Hosen- bzw. Jackentaschen gefunden und ebenfalls beschlagnahmt, da diese unter dringendem Verdacht standen, mit dem Tathergang in Verbindung zu stehen, indem sie schätzungsweise für Absprachen gedient haben oder für einen reibungslosen Ablauf sorgen sollten. Hat der Beamte das Recht, mein Handy zu beschlagnahmen, trotz dass ich, weder mit der Tat, noch mit dem Tatort irgendeine Verbindung aufweise? Darf er, trotz das mein Telefon die ganze Nacht bei mir war, mir gegenüber Drohungen ausprechen (wie die Beschlagnahmung meiner Schlüssel), bis ich gezwungem bin, ihm dieses auszuhändigen? Hat er das Recht, mich zur Geschädigten zu machen, indem er mein Handy unter Beschlag nimmt, und mir versichert es wieder zu erhalten, ich jedoch auf meinen Vertragskosten sitzen bleib ohne auch nur die kleinste Schuld an der Tat zu tragen???

Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder Fälle erlebt, vllt sogar juristische Kenntnisse, und kann mir weiterhelfen? ich bin über jeden Beitrag dankbar!! Welche Möglichkeiten oder Rechte hab ich nun und was ist der schnellst mögliche Weg mein Handy wieder zu bekommen? Da ich beruflich Abhängig von meinem Telefon bin, müsste ich es so schnell wie möglich, am bestem sofort irgendwie zurück holen...

P.S.: Wegen dem WE konnte ich leider keine Anwaltskanzlei aufsuchen und hoffe hier nun auf hilfe

Danke im Vorraus!!

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Kann mir das Arbeitsamt mein Trinkgeld wirklich als zusätzliches Gehalt anrechnen?

Hallo,

ich arbeite in einem Restaurant als Aushilfe im Service derzeit auf Gleitzonenbasis. Da mir dieses Geld allein nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten habe ich bereits Anfang September beim Jobcenter den Antrag zur Aufstockung durch Alg II gestellt und erst Monate und etliche Beschwerden bei sämtlichen Stellen später nun endlich meinen Bescheid erhalten, der mich jedoch alles andere als zufrieden stellt, da ich quasi so gut wie gar nichts dazu erhalte, da mir das verlangte, anzugebende Trinkgeld in voller Höhe als zusätzliches Gehalt angerechnet wurde, sodass ich mich frage, ob dies überhaupt rechtens ist oder wenigstens nur anteilig anzurechnen ist?

Auf weitere Rückfragen zu Zahlungseingängen auf mein Konto habe ich angegeben einmal auf einer Spielbank sowie ein weiteres Mal beim Onlinegaming etwas gewonnen zu haben und selbst dies wurde mir in voller Höhe wie Gehalt angerechnet. Ich meine, was ist das für ein Humbug, angenommen ich hätte nicht gewonnen, sondern mehrere hundert Euro beim Spielen verloren, würde mir das Jobcenter diese Verluste doch sicherlich auch nicht erstatten, insofern auch hier meine Frage, ob solch eine Vorgehensweise überhaupt gesetzlich ist und auf welche Paragrafen sich solch eine Entscheidung stützt bzw. wie ich am besten gegen solch einen Bescheid vorgehen kann.

Vielen Dank für eure Antworten

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21 km/h zu schnell innerorts - anfechten?

Hallo,

zunächste möchte ich klarstellen, dass ich in der Suchfunktion keine aktuellen Antworten auf meine Frage gefunden habe bzw. diese meistens nicht wirklich weitergeholfen haben.

Letztens wurde ich innerorts in einer 50er Zone mit genau (inkl. Toleranzabzug) 21 km/h zu schnell geblitzt - in der Probezeit. Das heißt bekanntlich 75€ + 300€ Aufbauseminar, welche ich mir gerne ersparen würde. Sprich es handelt sich nur um 1 km/h, was die kritische Grenze durchbrochen hat. In meinen Augen bin ich davon abgesehen nicht so schnell gefahren wie angegeben, vielleicht lag es daran, dass die Straße eher wie eine Landstraße gewirkt hat und ich lange kein Schild gesehen hatte.

Welche Möglichkeiten gibt es, in irgendeiner Form zumindest das Aufbauseminar zu vermeiden? Welche Möglichkeiten gibt es, die Messung anzufechten? Wie stehen die Chancen darauf, einen anderen Fahrer (Eltern o.ä. Personen) anzugeben? Konkrete Erfahrungen wären super.

WICHTIG: Moralpredikten, irgendwelche Weißheiten oder altkluge, unproduktive Antworten über Geschwindigkeitsüberschrreitungen werden von mir ignoriert bzw. nach Möglichkeit gemeldet. Ich möchte wenn Ratschläge haben, die mir bei meinem Problem weiterhelfen - in die Kirche oder mir einen Psychologen besorgen kann ich mir selber. Jeder fährt mal zu schnell, deswegen ist man deswegen kein unverantworlichter Mensch - davon abgesehen dass es sich bei mir um einen Grenzfall handelt. Antworten dieser Art nerven mich ungemein bei ähnlichen Fragen.

Danke!

Auto, Verkehr, Blitzer, Jura, Probezeit
Kann der Rechtsanwalt im nachhinein Abrechnung mit Rechtsschutzversicherung verweigern?

Wollte wegen Mobbing bei meinem letzten AG kündigen und habe einen RA beauftragt, unter Maßgabe der Abrechnung mit meiner Rechtsschutzversicherung einen

Auflösungs- vertrag zu vereinbaren.Nach erfolgtem ALvertrag teilt mir mein Anwalt mit, das die RSV keine Kosten übernimmt. Ich habe daraufhin erklärt, er wäre verpflichtet gewesen, mir

eine Absage der Kostenzusage der RSV mitzuteilen. Daraufhin teilt er mir mit, "Wenn ich für sie eine Deckungszusage einhole, ist das eine Tätigkeit, zu der ich nicht

verpflichtet bin, grundsätzlich obliegt dies dem Versicherungsnehmer. Wenn ein Rechtsanwalt dies übernimmt, steht ihm hierfür eine Vergütung zu.

Sie müssen jetzt umgehend meine Rechnung(über 2000€ nach BRAGO) ausgleichen, Sie haben dann die Gelegenheit, gegen ihre Rechtsschutzversicherung zu klagen.

Diese Möglichkeit besteht für mich nicht, weil ich kein Vertragsverhältnis mit der Rechtsschutzversicherung habe. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass dies für mich auch nicht aus abgetretenem Recht möglich ist. (wörtlich ORIGINALTEXT RA KANZLEI)

Hat der Anwalt Recht? Hätte er mich nicht informieren müssen, das die RV nicht zahlt, bevor er den AL Vertrag erstellt?. Besteht ein Rechtsanspruch des RA gegen

mich?. Jeder VN muss doch davon ausgehen, das ein RA bei Vorlage der RSV auch mit ihr abrechnet. Muss ich neben meinen Kosten für den RA auch noch

Kosten einer Deckungsklage zahlen? Wer kann mir helfen?. Brauchen wir

jetzt alle eine Versicherung gegen die Versicherung?. Ich bin verzweifelt!. Bitte helft mir!

Rechtsanwalt, Versicherung, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, BGB, Jura, Klage, Richter, RSV
Ebay Artikelbild entspricht nicht der Artikelbeschreibung

Liebe Gemeinde,

ich bin seit ungefähr zwei Jahren Uhrensammler. Über Ebay kaufe ich die meisten Stücke meiner Sammlung. Ich habe bei Ebay eine Uhr gesehen die ich schon einige Zeit kaufen wollte. Die ich aber Dank der wenigen Bilder im Internet bisher nie aus der Nähe gesehen habe. Artikelbeschreibung nannte genau diese Uhr. Gesehen und ersteigert. Wert 60 Euro mit Versandkosten.

Nun hab ich die gewonnene Auktion einen Tag später einem Freund gezeigt. Der hat mich darauf hingewiesen, dass die Uhr auf dem Bild der, die ich haben will schon recht ähnlich sieht aber, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit nicht die gewollte Uhr ist. (Die Hersteller kann man halt nicht auf den ersten Blick erkennen und so muss man sich auf die Form verlassen.) Also hab ich stundenlang im Internet recherchiert. Es gibt auch noch Sachen die nicht in Sammlerbüchern vertreten sind und zu denen es kaum Abbildungen gibt. Am Ende hatte ich tatsächlich in einigen Foren Bilder der Originale aufgetrieben und nebenher auch die Uhr, die auf dem Bild des Verkäufers zu der falschen Beschreibung zu sehen ist.

Fazit: Die abgebildete Uhr ist nicht die Uhr, die in der Beschreibung auch mit dem Wort "Original" angepriesen wurde. Das Bild gehört also nicht zur Beschreibung und umgekehrt.

Und nun kommt das, was viele Ebay-Mitglieder auch kennen. Ich will nun nicht überweisen, weil ich das haben will, was der Verkäufer angepriesen hat (und nicht das, was er auf dem Bild zeigt). Und der Verkäufer sagt wieder das ich genug Zeit hatte den Artikel zu untersuchen und zu erkunden und das die Uhr abgelaufen sei, ich auf Bild und Beschreibung geboten habe und nun sofort zahlen solle.

Wie soll ich mich nun verhalten? Vielleicht kann mir da jemand einen guten Ratschlag geben?

Viele Grüße und vielen Dank für eure Antworten.

Recht, Anwalt, eBay, Auktion, Jura
Ärger nach Rohrreinigung

Hallo und ein frohes neues Jahr!

Leider, geht mein Jahr mit ein wenig Ärger los.

Mein Fallrohr war verstopft und nach vielen Versuchen das Problem selber zu lösen, blieb mir nichts anderes übrig als einen Profi zu bestellen. Dieser kam dann auch am Fr. den 20.12. noch bevor ich zur Arbeit musste um 8 Uhr. Mit einer elektrischen Spirale ist er dann 12m in das Rohr und das Wasser lief ab. Mehrere Spülungen betätigt ... alles ok. Dann ist der Handwerker weg und ich zur Arbeit. Als ich dann Samstag wieder in meine Wohnung kam war alles soweit ok, bis ich auf Toilette gegangen bin. Nach 2-3 mal spülen war das Fallrohr wieder voll und alles stieg nach oben. Ich vermute es ist das Toilettenpapier, da der Klempner nur mit Wasser gespült hatte und vllt ein kleines Loch in die Verstopfung gebohrt hat. Am Wochenende bin ich damit dann nicht weiter gekommen und habe dann am Montag gegen Mittag dort angerufen. Der Klempner ist wieder gekommen und ist diesmal mit einer Fräse 8m in das Rohr. Wir haben mit Papier gespült und alles war ok und ist es auch noch heute.

Heute sind dann aber 2 Rechnungen gekommen. 159 Euro für die 12m Reinigung mit Spirale und 129 Euro für die 8m mit Fräskopf.

Mein Problem ist nun, dass ich es nicht einsehe, die erste Reinigung zu bezahlen. Mein Auftrag lautete das das Rohr frei gemacht werden soll und das ist nicht passiert. Als Laie war esmir aber nicht möglich das zu prüfen. Dem Klepmner gebe ich auch nicht unbedingt schuld aber vllt hätte er es besser prüfen müssen und gleich mit dem Fräskopf hinein gehen sollen. Fakt ist, die erste Aktion mit der Spirale hat das Wasser nur ablaufen lassen aber hat nicht gegen die Verstopfung getan.

Der Klempner meint nun ich hätte mich zu spät gemeldet aber wie sollte ich das vorher merken? Das Fallrohr läuft doch erst voll und ich merke es erst wenn der Wasserpegel in der Toilette steigt. Ich kann dann leider auch keine Spüle, Dusche oder Waschbecken benutzen und musste in der Etage unter mit Duschen und auf Toilette gehen.

Auch die Berechnung der greinigten Rohrmeter finde ich nicht richtig. Da die Etage unter mir kein Problem hatte (gleiches Fallrohr) war die Verstopfung irgendwo zwischen 2 und 6m.

Also wie soll ich mich verhalten? Ich bin gerne bereit für die Leistung zu zahlen aber 300 Euro ist mir dafür das die erste Reperatur fehl geschlagen ist, zu viel.

Gibt es nicht einen gesetzlichen Anspruch/ Garantie auf solche Leistungen?

Vielen Dank für eure Hilfe Fl0000

Recht, Toilette, Haustechnik, Jura, Rohrreinigung
HUNDEBISS AN DER HAND HAND, SCHMERZENSGELD

Guten "Morgen",

ich wurde vor knapp zwei Tagen bei einem Bekannten von seinem Hund gebissen. Ich wurde nicht vorgewarnt, dass dieser (Berna Sennenhund) öfter mal zuschnappt.

Der Hund kam von allein auf mich zu, und gab mir sein Pfötchen, als ich ihn daraufhin streicheln wollte, und ihn nicht mal berührte, biss der Hund zu.

Mit seinem Eckzahn hat er eine tiefe Wunde in meiner Hand hinterlassen, und das Daumengelenk in Mitleidenschaft gezogen.

Bin am nächsten Morgen mit einer doppelt so dicken Hand dann ins Krankenhaus gefahren, bekam eine Antibiose, und meine Hand + mein Unterarm wurden geschient, da sich der Schmerz/die Entzündung bis zum Ellebogen ausgebreitet haben. Bewegung der Hand/der Finger fast komplett ausgeschlossen, auch diese sind angeschwollen und schmerzen.

Nachts kann ich kaum schlafen, da die Schmerzen zu groß sind, auch mit Schmerzmitteln gehen sie nicht ganz weg.

Tetanusimpfung wurde nicht nachgeholt, da ich zum Ende des Sommers geimpft wurde.

Heute war ich zum zweiten Mal im Krankenhaus, die Hand ist weiter angeschwollen, und muss morgen nochmal zur Kontrolle.

Nun ist die Frage, wie ich am besten an die Versicherung für den Hund herantrete, da ich keine Ahnung davon hab. Meldet sich auch meine Versicherung bei mir? Ich hab alles mit Fotos dokumentiert. Ich hab gelesen, dass das KH die Polizei/ die Versicherung in Kenntnis darüber setzt.

Hat jmd. Erfahrungen damit gemacht? Kann jmd. die Höhe des Schmerzensgeldes einschätzen?

Danke schon mal im Vorraus,

liebste Grüße :)

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Gesundheit, Schmerzen, Hund, Verletzung, Versicherung, Recht, Hundebiss, Jura
Preisschild Manipulation?

Liebe Leser

ich habe einen gewaltigen Fehler gemacht.. ich bereue die Tat sehr, ich bange zurzeit vor meiner Strafe und kann kaum ruhig atmen. Vorab, ich bin Student und bin vor drei Monaten 18 Jahre alt geworden. Aber erstmal zum gestrigen Vorfall. Gestern Tag war ich 100 km weit weg von meiner Heimatstadt um zu shoppen, bei einer größeren deutschen Ladenkette wurde ich vom Teufel befallen. Mir überkam die Idee, das Hemd, dass ich kaufen wollte, eigenhändig zu reduzieren,mithilfe des Preisschildes eines günstigeren Artikels, das besagte Hemd kostete dann also statt 79,90 Euro plötzlich 29,90 Euro. An der Kasse wurde ich sofort vom Ladendetektiv gebeten mitzukommen, meine Personalien wurden aufgenommen, und die Polizei kam. Ich habe meine Tat sofort gestanden und mich entschuldigt. Weiterhin musste ich Bearbeitungsgebühren von 100 Euro bezahlen. Die Detektive erstatteten eine Anzeige. Die Polizei gab mir ein Blatt, indem ich eine Aussage schreiben konnte, ich schrieb, dass ich die Tat bereue, eine Endschuldigung und dass ich die Tat gestehe. Gleichzeitig kreuzte ich an, dass ich mich dazu bereit erkläre eine Summe an ein sozialen Verein bezahlen würde. -Ist damit der Besuch bei der Polizei nicht mehr nötig ? Krieg ich nun eine direkte Antwort vom Staatsanwalt, oder muss ich damit rechnen, dass ich nochmal verhört werde. -Falls es zu einer Verhörung kommen sollte, findet diese dann in meiner Heimatstadt statt oder im 100 km entfernten Stadt ? -Zählt meine Tat zum Ladendiebstahl, darüber sprachen die Polizisten nämlich, oder gehört das zu Urkundenfälschung bzw Ladenbetrug. -Ich bin Ersttäter. was könnte die Strafe vom Staatsanwalt sein.. Was wäre bei einem Ladendiebstahl nun zu erwarten, was wäre bei einer Urkundenfälschung jetzt die Konsequenz? Ich danke im Vorraus. Ich habe von meinen Fehlern gelernt..

Recht, Gesetz, Diebstahl, Jura, Manipulation, Reue, Staatsanwaltschaft, Strafe
Fassade ohne Zustimmung aller Eigentümer gestrichen

Guten Morgen zusammen,

In der Eigentümerversammlung wurde beschlossen dass die Fassade gestrichen wird. 4/4 Eigentümern stimmten zu. Ferner wurde besprochen, dass über die Farbe noch abgestimmt wird.

Vor einem Monat dann fand ich nach der Arbeit ein Baugerüst vor und die Fassade wurde gestrichen in einem sehr dunklen Anthrazitton.

Mir persönlich gefällt die Farbe gar nicht und ich habe der Farbe auch nicht zugestimmt. Nach Rücksprache mit dem Verwalter war angeblich die Malerfirma an einem Tag im Haus und hat Muster an die Wand gemalt. Alle Anwedenden wurden zu der Farbe befragt und haben dieser Zugestimmt.

Da ich an dem Tag nicht im Haus war, konnte ich an der "Abstimmung" nicht teilnehmen und meine Argumente gegen die Farbe nicht einbringen.

Die Firma behauptet nun sie habe richtig gehandelt, sie hätte Muster gezeigt und alle beteiligten hätten zugestimmt.

Meines Wissens ist eine Änderung der Farbe der Fassade eine Bauliche Veränderung und muss von ALLEN Parteien zugestimmt werden. Die Farbe der Fassade vorher war ein Blassgelb. Von Blassgelb auf Dunkelanthrazit ist halt schon ein extremer Unterschied.

Wer hat in dem Fall recht? Hat der Verwalter richtig gehandelt (bzw die Malerfirma) oder hätten 4/4 Parteien zustimmen müssen?

Wenn ich in Recht bin, welchen Anspruch habe ich? Darf ich einen neuanstrich zu lasten der Firma verlangen in einer Farbe der alle Parteien zustimmen?

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