Ich habe die Abschlussprüfung zum Diplom Finanzwirt (duales Studium bei einem Finanzamt) im ersten Anlauf nicht bestanden. Gestern war ich bei der Klausureinsicht und hab erhebliche Bedenken was die Bewertung angeht und habe auch mit einem Dozenten drüber gesprochen und auch er ist der Meinung, das ich durchaus noch Chancen hab im Einspruchsverfahrne zu bestehen. Die Wiederholungsprüfung findet allerdings bereits Anfang Sept. statt. Mich würde daher interessieren, ob man die Teilnahme an der Nachprüfung aussetzen kann, bis über den Einspruch entschieden wurden. Vielen Dank und LG