wer muss zahlen , wenn harz4ler mit vermieter eine beziehung hatte?

ein freiberufler lernt eine junge harz4lerin kennen. er lässt sie über einen untermietvertrag bei ihm wohnen. das jobcenter bezahlt die miete jeden monat auf das konto des hauptmieters der wohngemeinschaft. dieser überweist die gesamtmiete an seinen vermieter ...

sie beginnen nach einer weile eine liebesbeziehung. der selbständige nicht bereit, für sie "einzustehen" - sagt das auch - und will keine "offizielle" beziehung gegenüber ihren sozialen ämtern. es besteht auch keine familienplanung / hochzeitsgedanken - wenn in sehr ferner zukunft. es gibt keine gemeinsame haushaltskasse, kein gemeinsames konto. sie bezahlt ihr essen und anderen lebenshaltungskosten größten teils selber. er unterstützt nur, wenn es mal knapp wird am monatsende mit ein paar euros hier und da - oder macht auch mal zum geburtstag ein schönes geschenk.

nach 4 jahren, trennen sich die beiden.

kann das jobcenter, wenn sie sagen würde das sie in einer beziehung war "eheähnliche verhältnisse" unterstellen? zb durch liebesbriefe oder fotos ? kann es rückwirkend versuchen leistungen einfordern ?

ist das verhalten juristisch also illegal - und wenn, wer muss die strafe / leistung zurückzahlen ?

sie, weil sie die beziehung nicht angegeben hat - und sich somit leistungen erschlichen hat?

oder er, weil er die miete vom amt angenommen hat ?

natürlich haben sich die beiden oft beteuert, das sie sich lieben, aber wie gesagt : es wurde abgemacht das es keine offizielle beziehung vor irgend welchen ämtern ist, und der selbständige nicht finanzell einsteht. ( und wenn er etwas spenden möchte, dann selbstbestimmt in form von geschenken oder mal in bar wenns eng ist )

danke für euere meinung.

Rechtsanwalt, Beziehung, Recht, Mietrecht, Anwalt, Familienrecht, Hartz IV, Jobcenter, Jura
Müssen meine Eltern mir den Zahnarztbesuch bezahlen?

Ich bin Student, seit letzten Monat zahlen meine Eltern einen vom Jugendamt festgestellten Unterhaltsbetrag an mich, davon bezahle ich Miete an sie, Essen, Hygieneartikel, Kleidung usw. alle regelmäßigen Kosten. Jetzt war ich beim Zahnarzt und der stellt mir für eine Behandlung einen Eigenanteil von 200€ in Rechnung. Ich gehe natürlich erstmal davon aus, dass ich das vom Unterhalt absparen muss, also selbst bezahlen. Allerdings bekomme ich ja noch nicht lange genug Unterhalt um mir davon einen kleinen Teil für solch unvorhersehbare Sonderkosten beiseite gelegt zu haben. Das finde ich "unfair" aber so ist die Welt, dacht ich mir. Allerdings bin ich jetzt durch Zufall auf einen Artikel gestoßen in dem folgendes geschrieben steht: "Sonderbedarf Im Gegensatz zum Mehrbedarf kann Sonderbedarf nur wegen eines unregelmäßigen, außergewöhnlich hohen Bedarfs verlangt werden. Es muss sich also um einen Bedarf handeln, der nicht mit Wahrscheinlichkeit voraussehbar war und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts nicht berücksichtigt werden konnte bzw. in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten ist. Sonderbedarf ist somit eine Ausnahme und wird eher selten zugestanden, da der Unterhaltsberechtigte gehalten ist, Rücklagen für voraussehbare, zukünftig entstehende Kosten zu bilden. Wie bei Mehrbedarf haften die Eltern auch für den Sonderbedarf anteilig nach § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB. Beispiele Zum Sonderbedarf gehören z.B. unvorhergesehene Krankheitskosten, die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, die Erstausstattung eines Säuglings oder die Anschaffung eines Behindertenfahrzeugs. Kosten einer Klassefahrt, Nachhilfestunden, Kosten der Kommunion, Konfirmation oder Klassenreisen werden in der Regel nicht als Sonderbedarf angesehen. Je kleiner die monatliche Unterhaltsrente ist, desto eher wird ein Anspruch auf Sonderbedarf in Betracht kommen, da bei geringen laufenden Unterhaltszahlungen eine Rücklagenbildung eher ausgeschlossen ist, als wenn regelmäßig monatlich großzügige Beträge zur Verfügung gestellt werden" Für mich klingt das so, als sei "das Gesetz" der Meinung, Eltern müssten in meinem Fall für die Zahnarztbehandlung aufkommen. Wie gesagt, ich hätte nie mit sowas gerechnet. Allerdings rechne ich immer mit zu wenig denn ich rechnete auch nicht damit während meines Abiturs oder Studiums überhaupt mit Geld von meinen Eltern unterstützt zu werden, oder dass sie meine Studiengebühren übernehmen müssen. Wie ihr seht bin ich was meine Ansprüche angeht etwas verunsichert, da ich in der Vergangenheit immer auf weniger bestand als mir eigentlich zugeständen hätte und zB. erst nachdem ich mir von der Bank Geld für die Studiengebühren geleiht hatte und diese dann selbst bezahlt habe, erst später habe ich erfahren dass meine Eltern meine Studiengebühren hätten zahlen müssen, aber jetzt ist es zu spät. Ich will nicht, dass mir das gleiche nochmal passiert daher frage ich hier; besteht eine Chance, dass meine Eltern den Zahnarzt zahlen müssen?

Gesundheit, Finanzen, Studium, Geld, Recht, Unterhalt, BAföG, Jura, Zahnarzt
eBay Kleinanzeigen Anzeige nach Einigung zurücknehmen?

Hallo, ich habe vor ca. 2 Monaten zwei Gutscheine auf ebay Kleinanzeigen verkauft. Diese wurden mit PayPal bezahlt. Die Codes habe ich dem Käufer dann per Mail zugesandt. Heute meldete sich der Käufer dann per Mail, dass die Codes nicht einlösbar wären und er bereits Anzeige erstattet hat. Ich war erstmal schockiert und habe bei dem Herausgaber der Gutscheine nachgefragt. Offenbar wurden diese wirklich eingelöst, ich habe um Aufklärung gebeten und darum mir die Adresse mitzuteilen. Dies aber nur nebenbei. Ich bin jetzt erstmal ziemlich durch den Wind und habe dem Käufer auch direkt sein Geld zurückerstattet. Er meinte, er wäre nicht auf die Idee gekommen gleich an meine PayPal-EMail Adresse zu schreiben. Das Problem ist nun aber, dass ich ja keine betrügerische Absicht hatte und auch direkt nach Kontaktaufnahme das Geld zurück gesendet habe. Auch kümmere ich mich jetzt um die Aufklärung wer die Gutscheine wo eingelöst hat (wird aber wohl auf nichts hinauslaufen, da die reinen Codes reichen um den Gutschein online einzulösen). Es können dort auch digitale Medien bestellt werden also muss auch nicht immer eine Adresse angegeben werden. Dem Käufer ist es auch lieber, wenn wir die Sache unter uns klären und möchte die Anzeige zurückziehen. Meine Frage ist nun aber: Geht das so einfach? Im Internet steht überall, dies wäre nicht so einfach möglich. Im Prinzip liegt ja aber keine Straftat vor, habe nach Kontaktaufnahme direkt nach der zweiten oder dritten Mail das Geld zurückerstattet. Ich habe derzeit schon soviel Stress mit meiner Arbeit dass ich nicht noch Probleme mit der Polizei haben möchte. Was genau kann auf mich zukommen? Im Prinzip müsste die Polizei ja über mein PayPal-Konto an meine Adresse kommen um mich dann anzuschreiben. Die Sache ist ja aber im Prinzip schon geklärt, habe das Geld direkt zurückerstattet und die Gutscheine "zurückgenommen" und kümmere mich jetzt persönlich darum. Habe trotzdem Angst, was da jetzt genau auf mich zukommt.

Polizei, Recht, Gutschein, Anzeige, Jura, Strafrecht
Strafbefehl ist gekommen, wie geht es jetzt weiter?

Liebe Gemeinde,

zur folgender Vorgeschichte hat sich jetzt der Richter mit einem Strafbefehl gemeldet: https://www.gutefrage.net/frage/dummer-ladendiebstahl-zwei-existenzen-auf-der-kippe-realistische-einschaetzung-erbeten?foundIn=user-profile-question-listing

Wir haben beide jeweils 40 Tagessätze à 12€ bekommen, also 480€ Strafe insgesamt plus Verfahrenskosten. Dazu habe ich folgende Fragen:

Wie hoch sind die Verfahrenskosten und werden die bei 2 gemeinschaftlichen Tätern durch 2 geteilt?

Die Anzahl der Tagessätze akzeptiere ich, aber Ich möchte gerne die Tagessatzhöhe absenken. Wenn ich jedoch Widerspruch einlege, kann auch eine höhere Tagessatzhöhe herauskommen?

Wie genau weise ich nach wenig Geld zu haben, AlgII-Bescheid oder über Kontoauszüge?

ich habe in den letzten Monaten manchmal ein wenig dazuverdient, weshalb mein genaues Einkommen unterschiedlich ist. Um welche Einkommensverhältnisse geht es dann, die vom Monat der Zustellung des Strafbefehls oder die vom Monat der Tat?

Brauch ich um Widerspruch einzulegen einen Anwalt?

Wie kann ich etwas mehr Zeit gewinnen das Geld zusammenzubekommen, oder per Raten bezahlen denn ich schätze wenn die Zahlungsaufforderung kommt werde ich nicht viel Zeit haben. Ich möchte jedoch nicht für 40 Tage in den Knast und habe etwas Angst davor.

Darf ich mir selbst einen eingetragenen Verein (Tierheim, etc) suchen bei dem ich einen Teil der Strafe oder auch die komplette Strafe abarbeite, oder wird mir wenn ich das versuche eine bestimmte Arbeit zugeteilt?

Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Viele Dank schonmal

Viele Grüße

Jura, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafbefehl
Nebenkosten: Minol-Abrechnung seit Jahren falsche Zähler

Hallo Zusammen,

ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung bekommen. Mit erschrecken habe ich leider erst jetzt festgestellt, dass offenbar seit 2012 (ab Einzug) die falschen Zähler meiner Wohnung zugeordnet sind. Die betrifft die Messgeräte an den Heizungen und den Warmwasserzähler.

Ob meine Zähler tatsächlich innerhalb der Hausgemeinschaft vertauscht wurden, oder ob mehreren Parteien mit den gleichen Zähler abgerechnet wurden, kann ich (noch) nicht sagen. Ein (nur) vertauschen kann ich mir jedoch nicht vorstellen, da wir mit Sicherheit der größte Warmwasser-Verbraucher im Haus sind und die anderen Parteien sonst sicher längst die Abrechnung in den letzte Jahren beanstandet hätten. Zudem wurde unser Warmwasserzähler beim letzten Mal offenbar gar nicht abgelesen.

Nun meine rechtlichen Fragen dazu: 1. Bin ich dafür Verantwortlich zu kontrollieren ob tatsächlich auch die richtigen Zähler auf meiner Minol-Abrechnung, als Anlage zur Nebenkostenabrechnung des Vermieters, stehen? Immerhin ist die Geräte-Nr. auf vier Stellen verkürzt. Ich bin ja auch kein Fachmann ... 2. Kann der Vermieter auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist von 12 Monaten in diesem konkreten Fall auch noch danach eine Nachforderung stellen, da er die falsche Abrechnung ja nicht selbst verschuldet hat - sondern Minol? 3. Ist Grundsätzlich Minol oder der Vermieter (oder sogar ich) für die korrekte Zuordnung der Zähler zur Wohnung verantwortlich?

Vielen Dank Lucky Striker

Miete, Vermieter, Abrechnung, Jura, Nebenkostenabrechnung, Zähler
Harvard Law School (Weg)

Hi, ich weiß, dass Leute bei solchen Fragen oft skeptisch sind, aber ich bin mir bewusst, dass Harvard nicht mit anderen Unis zu vergleichen ist, und interessiere mich auch deshalb gerade für die HLS (Jura sowieso). Dass ich da einige Fragen habe, liegt am Amerikanischen Studiensystem, das sich ja in einigen Dingen vom Europäischen unterscheidet, weshalb ich mich lieber nochmal Umfragen wollte.

Also, wenn ich jetzt 1-2 Jahre vor dem Abitur stünde, würde mein Weg dann so aussehen?

  • Bachelor of Arts 4 Jahre lang studieren An einer Universität? Bietet Harvard nicht an?

  • Advanced Placement Test Eine Art "Aufnahmetest" für US-Unis, sind die Punkte was die "akademische" Vergangenheit angeht der Hauptfaktor? Unterteilt sich dieser Test dann bereits in die Fakultäten? Gibt es also ein solches Juraexamen?

  • Bewerbung Man bewirbt sich mit Lebenslauf, Empfehlungsschreiben und Erwähnenswertem, und wird idealerweise angenommen.

  • Harvard Studiert man dann 2 Jahre lang Jura? Welchen Abschluss erhält man bei Erfolg, den juris doctor, oder den LL. M.?

Harvard ist wiegesagt ambitioniert, mir geht es bei meiner Frage um den ganzen Ablauf, welche Stationen man also vor sich hat, wenn man zum juris doctor (ich weiß, dass das kein dr. iur. ist) promovieren will? Ich möchte betonen, dass ich nicht wegen dem Studium, sondern wegen der amerikanischen Praxis noch etwas zerstreut bin, und außerdem noch etwas Zeit bis dahin habe :D.

Studium, Amerika, USA, Ausland, Jura, Jurastudium, Universität, harvard, ivy league
Laute Musik in Öffentlichen Verkehrsmitteln (BUS) durch Fahrzeugführer:

Ich fahre Täglich mit dem Bus zur Arbeit, eine Fahrt dauert etwa 1 Stunde. Eine andere Möglichkeit ist mir nicht gegeben.

Seit einiger Zeit hatt die Buslinie einen neuen Busfahrer der glaubt mit seiner Sch...lauten Dre...radiomusik den gesammten Fahrgastraum beschallen zu müssen. Vor allen dingen diese Drecksradiosender mit ihrer sowieso Ar...lauten, Aufdringlich Brüllenden (Loudness War) Werbung.

Ich komme immer total gestresst am Ziel an.

Angesprochen habe ich den Busfahrer auch schon öfters und ihm gesagt das es sich dabei um "Öffentliche Ruhestörung" bzw. Öffentliche Lärmbelästigung handelt dem noch interessiert diesem Busfahrer dieses scheinbar nicht und die anderen Fahrgässte die ich Klaggen höre sind wohl zu feige den Fahrer anzusprechen. Bei dem Busunternehmen habe ich früher wegen gleicher Angelegenheit auch schon mal Beschwerde eingereicht, da kammen nur Sch.... dumme Rückantworten zurück.

Was kann man dagegen Machen?

In den Beförderungsbedingungen und sonstigen Regelungen der Öffentlichen Verkehrsbunde gibt es da kaum Aussagekräftige Infos zu. Zum Thema Ruhestörung durch andere Fahrgäste gibt es massig zu lessen aber zum Thema Lärmbelästigung durch den Fahrzeugführer Öffentlicher Verkersmittel findet sich anscheinend nichts.

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__117.html

Recht, Gesetz, Lärm, Belästigung, Bus, Jura, laute musik, öffentliche Verkehrsmittel, Krach

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