Hallo Leute :) Ich habe eine Frage: Darf ich juristisch gesehen, z.B. Lippenstifte von der Marke Chanel o.Ä. kaufen, den Lippenstift in zwei kleinen Plastikdosen umfüllen (also je 50% vom Originalprodukt) und es dann weiterverkaufen? Für z.B. die Hälfte des Preises? Darf ich Werbung machen im Sinne von "in meinem onlinesShop finden sie Chanel Proben" oder darf ich den Namen auch gar nicht verwenden? Ich würde die kleinen Dosen meinem eigenem Logo und eigenen Markennamen versehen. Darf ich die Farbe des Lippenstiftes auf die Dose bedrucken lassen? (Z.B. eine Farbe nennt sich "Rosegold") Ich würde mich sehr über juristischen Rat freuen und bitte euch, mein Anliegen wirklich ernst zu nehmen. Ich will weder Ärger mit dem Unternehmen noch mit dem Gesetz bekommen. Ich danke euch :)