2. juristisches Staatsexamen als Polizeibeamter?
Kann ein Polizeibeamter auf Lebenszeit (mittlerer Dienst) das 2. juristische Examen so erreichen? Oder müsste er dafür „kündigen“? Das erste Staatsexamen ist ja sowieso ein normales Studium.
Mittlerweile gilt der Beamtenstatus für den Vorbereitungsdienst aber wohl nicht mehr für alle Länder oder?
3 Antworten
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Ich kenne einen (ehemaligen) PHK, der neben seiner Dienstzeit Jura studierte und es bis zum 2. Staatsexamen brachte, ohne seinen Beruf aufzugeben. Er konnte dann problemlos vom gD in den hD wechseln.
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Keine Ahnung. Ich vermute, dass er das teils dienstbegleitend gemacht hatte.
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Alles klar, dann trotzdem danke für den Hinweis.
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ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Dienstherr ihm es gerne ermöglicht hat. Kommt er doch so an recht "billige" Art und Weise an einen Volljuristen.
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Ja, das stimmt auch. Müsste dann aber ja wohl mit Verpflichtung sein, wirklich beim Dienstherrn zu bleiben
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Abitur
Studium
erstes Staatsexamen
Referendariat
zweites Staatsexamen
während des Referandariats ist man Beamter (!)
das heißt spätestens dann muss der Polizeidienst verlassen werden
..
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Man ist meist nicht Beamter sondern in einem
öffentlich rechtlichen ausbildungsverhältnis (anders in Hessen & Mv)
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Normalerweise musst du deine Entlassung beantragen, teilweise kann man sich aber auch beurlauben lassen.
Wie hat er das Referendariat hinbekommen?