Wäre es illegal, solche Schilder aufzustellen?
Angenommem, ein Bekannter eines Freundes (😉)würde an den Zufahrten zu "seinem" Pilzrevier (Waldwege im Landesforst) Schilder aufstellen, auf denen vor aggressiven Wildschweinen oder Wölfen gewarnt wird, um andere Pilzsammler fernzuhalten. Wäre das illegal?
4 Antworten
Ja, das wäre illegal. Er hat (mal ganz abgesehen vom Inhalt der Schilder) auf fremdem Grund und Boden (Landesforst) keine Schilder aufzustellen.
Und auch Dein "Bekannter eines Freundes" hat dort (genau wie alle Anderen) nur das Recht, dort Pilze in geringer Menge für den Eigenbedarf zu sammeln (eine Handvoll) alles Andere ist auch für ihn verboten!
Deshalb ja die Anführungszeichen bei "seinem" Revier. Selbstverständlich besteht kein rechtlicher Anspruch.
Solange er nicht Besitzer oder Pächter des Waldstücks ist wäre es eine illegale Besitzstandstörung. Zudem sind die Schilder so oder so unbeachtlich, da das Betreten des Waldes für Jedermann in den jeweiligen Landeswaldgesetzen ausdrücklich erlaubt wird. Waldabschnitte können nur für bestimmte Zwecke gesperrt werden (Baumfällarbeiten, Naturschutz, Verjüngung...).
"seinem" Pilzrevier
Das weisst darauf hin das er nicht Pächter des waldes ist? Ihm also der wald nicht gehört?
Dann kann man die Frage einfach umformulieren: Wäre es ok wenn die nachbarn schilder in seinem Vorgarten aufstellen?
Fällt beides unter den gleichen gesetzmäßigkeiten. Und beides ist nicht ok.
Selbst als pächter ist es denke ich fraglich ob man solche Schilder aufstellen darf weil wald öffentliches gut ist und eben von jedem betreten werden darf. Ausser wenns eingezäunt ist.
ja egal welches schild.das darf nur der waldbesitzer oder der zuständige förster
ERGÄNZUNG:
Auf Grundlage welchen Rechtes glaubt er eigentlich, dass es "sein Pilzrevier" sei?
Er hat, wie alle Anderen auch, lediglich ein Betretungsrecht zu Erholungszwecken für den Wald (siehe Bundes- bzw. Landeswaldgesetz). Und im Rahmen dieses Rechts darf er "ein paar Pilze sammeln" bzw. "einen Handstraus Blumen pflücken". Beides nur für den unmittelbaren Privatgebrauch. Mehr nicht.