Hallo,

Ich hätte eine kurze Frage an die Juristen unter euch:

Nach meinem Verständnis sind ja nur Polizei und andere staatliche Behörden dazu berechtigt, meinen Ausweis zu verlangen. Nun bietet die Bahn ja aber personalisierte Online-Tickets an. Muss ich denn in diesem Falle auch dem Fahrkartenkontrolleur meinen Ausweis zeigen? Oder könnte ich im Zweifel auch auf eine Identitätsfeststellung durch die Polizei pochen?

Ich frage logischerweise nicht, um den Kontrolleuren ihre Arbeit zu erschweren.

Aber zum einen finde ich, dass ein Online Ticket nicht wirklich unsicherer ist als ein am Automaten gekauftes, man kann Geschlecht und ungefähres Alter überprüfen, zudem sind sie ja auch meist nur eine kurze Zeit gültig. Auch werden die Tickets ja bei der Kontrolle durch eindeutige Ticket und Buchungsnummern zugeordnet, was Mehrfachverwendung ja praktisch ausschließt.

Zum Anderen entstehen mir ja durch die Tickets am Automaten auch Nachteile: diese sind meist teurer und nicht an jedem Bahnhof gibt es einen Automaten. Auch ist es mir schon vorgekommen, dass ich mir ein online Ticket gekauft habe, und erst später feststellte, dass ich keinen Ausweis dabei habe.

Für eine fundierte juristische Antwort (bitte keine Vermutungen, die kosten nämlich im Zweifel 60€;) wäre ich sehr dankbar.