Rückdatierung Kaufvertrag erlaubt?
Ist es erlaubt, einvernehmlich das gestrige Datum bei der Unterschrift in einen (Auto-)Kaufvertrag einzutragen?
Z.B. weil heute ein Feiertag ist, etc...
7 Antworten
Nein. Das wäre gemeinsamer Betrug.
Gerade beim Auto-Verkauf würde ich peinlich genau darauf achten, an welchem Tag und um welche Uhrzeit genau das Fahrzeug übergeben wurde!
Ich verstehe nicht ganz, wie du das meinst. Was ist der Tag, wo das Fahrzeug übergeben wurde? Da, wo man die Papiere bekommt, oder die Schlüssel? Und wieso ist deine Aussage eine detailiiertere Version der Aussage von RobertLiebling?
Kaufvertrag ist die beiderseits bindende Vereinbarung. Da gibt es keine Papiere an den Käufer außer eben dem Vertrag!
Zahlt der Käufer bar, bekommt er Papiere und Schlüssel sofort = Übergabe. Wann der dann tatsächlich mit dem Auto wegfährt, ist nicht mehr Problem des Verkäufers.
Überweist der Käufer, kann die Übergabe auch später erfolgen.
Die Übergabe ist wichtig, falls es zu einem Unfall kommt!
Dass du nichts verstehst, erkennt man schon daran, dass du Fragen nicht beantworten kannst.
Mal ein kleiner Hinweis:
Du erwartest eine Rückdatierung vom Kaufvertrag.
Dies würde ich verstehen, wenn du der Verkäufer wärst und so dem Käufer einen Unfall/Schaden/Fahrerflucht in die Schuhe schieben möchtest.
Die reine Rueckdatierung duerfte kaum verboten sein, die damit hoechstwahrscheinlich verbundene versuchte oder vollendete Taeuschung eines Dritten aber sehr wohl. Warum sollte man auch absichtlich ein falsches Datum eintragen, wenn man damit niemanden taeuschen will?
Das ist doch kein Grund fuer eine falsche Datumsangabe im Vertrag. Was soll denn damit erreicht werden?
Ich habe nicht vor, das zu machen. Ich will nur wissen, was die rechtlichen Implikationen wären.
Weil der gewerbliche Händler Sonntags nicht verkaufen darf?
In der Praxis kein Problem mit dem geänderten Datum.
Weshalb ist es für dich wichtig, dass der Kaufvertrag zurück datiert wird?
Ja, natürlich.
Die Übergabe muss nicht am selben Termin wie der Kaufvertrag erfolgen.