Hallo erstmal,

Ich habe bereits versucht im Internet eine klare Antwort auf meine Frage zu finden, leider ohne Erfolg. Deswegen dachte ich, stelle ich die Frage einfach mal auf gut Glück hier rein in der Hoffnung jemand mit juristischem Wissen kann mir weiterhelfen: Ist die Festlegung eines Mindestalters für das passive Wahlrecht (bspw Bundespräsident, Landtag Hessen und auf Kommunalebene) juristisch tragbar?

Den Sinn einer Altersgrenze nach oben ist für mich ja noch einigermaßen verständlich, weil damit sichergestellt werden soll, dass gewählte Personen auch in der Lage sind das Amt wahrzunehmen (auch wenn man auch hier in Anbetracht der steigenden Lebenserwartung etc. Sicherlich die Grenze von Zeit zu Zeit verschieben müsste). Ich kann aber nicht nachvollziehen was der Unterschied zwischen einer 19 jährigen und einer 21 jährigen Person sein soll, gerade deshalb weil Alter nicht zwangsweise etwas über politsche Erfahrung und Intelligenz aussagt. Für mich (als eine Person die nicht Jura studiert hat) sieht das klar nach Diskriminierung aufgrund des Alters aus. Aber vielleicht irre ich mich ja auch?

Danke schonmal für die Antworten (: