Prüfungsanspruch verloren?
Ich habe im letzten Jahr die Uni gewechselt. Bei beiden Unis habe ich auf den Bachelor of Laws hin studiert. Was ich nicht wusste, war, dass die Exmatrikulation an der alten Uni nicht von der Pflicht befreit, an bereits angemeldeten Prüfungen teilzunehmen. So bin ich in Schuldrecht endgültig durchgefallen. Nun habe ich ein Jahr nach der Immatrikulation an der neuen Uni erfahren, dass ich den dortigen Studienganz mit dem LL.B als Abschluss endgültig nicht bestanden habe.
Kann ich deshalb an der neuen Uni exmatrikuliert werden? Kann mir sogar verweigert werden, den Bachelor of Laws und die 2 Examina zu schreiben?
3 Antworten
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Mit endgültigem Nichtbestehen wird man meines Wissens zwangsexmatrikuliert. Und verliert auch die Möglichkeit, das an einer anderen Uni nochmal zu versuchen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Härtefallantrag an der alten Uni stellen ist wohl die einzige Möglichkeit die du hast, ansonsten heißt es ByeBye Jura.
Staatsexamen könnte trotzdem noch machbar sein, kommt aber wohl auch auf die Uni an und ob Schuldrecht deckungsgleich mit anderen Vorlesungen ist.
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Kann ich deshalb an der neuen Uni exmatrikuliert werden? Kann mir sogar verweigert werden, den Bachelor of Laws und die 2 Examina zu schreiben?
Ja, Ja und Ja.
Wenn man Rechtswissenschaften studiert, sollte man eigentlich in der Lage sein Studien- und Prüfungsordnungen sowie die zugehörigen Hochschulgesetze zu lesen und zu verstehen.
Was eventuell noch möglich ist: einen zusätzlichen Versuch für die Prüfung als Einzelfallentscheidung beim Prüfungsamt zu beantragen. Bei manchen Hochschulen gibt es sowas in den Studien- und/der Prüfungsordnungen. Das musst du aber selbst recherchieren. Ggf. hilft die auch jemand beim Fachschaftsrat.