Ist das strafbar?
Meine Freundin und ich würden gerne Regenbogensticker in unserer Stadt rumkleben. Wo darf man die überall hinkleben? Was zählt als Sachbeschädigung? Darf man die auf Wahlplakate kleben? Andere Sticker überleben?
Ich habe irgendwo gelesen, dass es nur dann als Sachbeschädigung zählt wenn das Entfernen durch irgendwelche stärkeren Kleber erschwert wird?
5 Antworten
Strafbar nicht, aber haftbar (Teekesselchen ; - ) Ihr müßt auf Aufforderung die Teile wieder rückstandslos entfernen.
Selbst wenn sich der Aufkleber ohne Materialschäden wieder entfernen ließe oder nur das Plakat (es gibt in Deiner Stadt Plakate mit homophoben Inhalten?), beschädigt würde, käme eine Sachbeschädigung nach § 303 II StGB durch das unbefugte Anbringen des Aufklebers in Betracht. Also illegal.
Auf Wahlplakate ganz sicher nicht. Da käme schnell ein Schadensersatz von mehreren 1000 € auf euch zu.
Auch Laternenpfähle können teuer werden, wenn ihr dabei beobachtet werden.
Man darf sie nicht auf fremdes Eigentum kleben - also eigentlich nirgendwohin.
Zudem ist das eine ziemliche sauerei wie ich finde und es verursachst kosten, weil irgendjemand die ganzen Sticker wieder entfernen muss.
Ihr dürft sie auf euer Eigentum kleben.
Nein, es sei denn die sind euer Eigentum, oder ihr habt die Erlaubnis des Eigentümers.
Ich habe irgendwo gelesen, dass es nur dann als Sachbeschädigung zählt wenn das Entfernen durch irgendwelche stärkeren Kleber erschwert wird. Deswegen war ich mir nicht sicher und wollte nochmal nachfragen :)
Auf Laternen und so nicht?