Stimmt das? Stelle einklagen möglich?


17.08.2021, 08:20

AusbildungsREIFE statt Fähigkeit!

Außerdem ist die Einschätzung ja komplett subjektiv. Da könnte sich jemand denken, wird er die Prüfungen bestehen- ist er gesund? Und wenn ja, dann einfach alles als "erfüllt" ankreuzen.

Vielleicht wird auch nach Sympathie beurteilt.

3 Antworten

Selbst redend kann man eine körperliche Ungeeignetheit feststellen. Eine Stewardess von 200 KG paßt nun mal nicht zwischen die Sitzreihen und ein Krankenpfleger von 130 cm Körperlänge könnte auch keine Pflege betreiben.


BeviBaby  17.08.2021, 11:07
ein Krankenpfleger von 130 cm Körperlänge könnte auch keine Pflege betreiben.

Und so gehen Tyrion Lannisters Ambitionen auf eine Karriere in der Krankenpflege dahin 😥😥

(Sorry, aber nach all dem Stress hier unter dieser Frage dachte ich einfach, dass ein kleines schmunzeln nicht verkehrt ist) :)

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verreisterNutzer  17.08.2021, 08:24

Es ist ein Berufsbildungswerk. Also für Behinderte.

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Still  17.08.2021, 08:26
@verreisterNutzer

Zum Arbeiten muß man gesund sein. Kranke werden nicht eingestellt. Ist das logisch. In der Frage steht ja nicht: "wir stellen keine Menschen mit Behinderung ein."

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verreisterNutzer  17.08.2021, 08:35
@Still

Was sind Epilepsie, Autismus und (nicht einschränkende) Sozialangst dann, wenn nicht Behinderungen? Das sind z. B. die Diagnosen der anderen. Die, die ausbildungsfähig sind.

Natürlich sind Krankheiten Behinderungen! Dass ich dir das überhaupt schreiben muss! Dass das überhaupt zur Diskussion steht!

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BeviBaby  17.08.2021, 08:42
@verreisterNutzer
Natürlich sind Krankheiten Behinderungen!

Das heißt weil ich aktuell einen Harnwegsinfekt habe bin ich behindert? Man, warum hat mir das niemand gesagt? Ich hätte ja überall parken können!

Komm... lass gut sein.

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verreisterNutzer  17.08.2021, 08:47
@BeviBaby

Nein, chronische Krankheiten. Ich habe keine akute Krankheit und gelte als nicht ausbildungsfähig durch Krankheit!

Und wenn du dich informieren würdest, gibt es Behinderungsgrade für Krankheiten!!!!

Nur weil ich jetzt grad nicht die Zeit habe zu differenzieren!

Übrigens ziehst du Epilepsie und Co damit ins Lächerliche, wenn du es nicht als Behinderung siehst!

Lass gut sein!

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BeviBaby  17.08.2021, 08:55
@verreisterNutzer

Auch eine Chronische Blasenentzündung macht mich nicht ausbildungsunfähig.

Und glaub mir, ich KENNE mich mit dem Behinderungsgraden für Krankheiten aus. ich weiß aber auch, dass jemand GdB 50 oder 60 haben kann und trotzdem erfolgreich als Arzt mit eigener Praxis schafft...

Übrigens ziehst du Epilepsie und Co damit ins Lächerliche, wenn du es nicht als Behinderung siehst!

Das habe ich NICHT getan. Ich habe lediglich betont, dass die pauschalierende Aussage 'Natürlich sind Krankheiten Behinderungen' nicht korrekt ist. Krankheiten KÖNNEN Behinderungen sein, je nachdem wie sie sich auswirken... müssen sie aber nicht.

Und wenn du bei denen genauso drauf warst und genauso alles krankhaft übersteigert hast, dann würde ich dich auch nicht als Ausbildungsfähig sehen. Selbstreflektion und Einsicht ist nämlich, GERADE in solchen Einrichtungen ein ganz elementares Gut, denn wer nicht in der Lage ist sich selbst zu reflektieren und ggf. Fehler zu erkennen und einzugestehen, der ist, natürlich, nicht Ausbildungsfähig.

Und ich gehe jetzt zum Arzt.

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verreisterNutzer  17.08.2021, 09:00
@BeviBaby

Es geht in dieser Frage überhaupt nicht darum, welche Krankheiten als Behinderungen angesehen werden und welche nicht. Damit wolltest du nur ablenken.

Das habe ich NICHT getan. Ich habe lediglich betont, dass die pauschalierende Aussage 'Natürlich sind Krankheiten Behinderungen' nicht korrekt ist. Krankheiten KÖNNEN Behinderungen sein, je nachdem wie sie sich auswirken... müssen sie aber nicht.

Und das soll also die Beantwortung meiner Frage sein? Das war nicht meine Frage. Das war eine unnötige Aussage von dir.

Ich kann mich selbstreflektieren, aber bei Invaldierungen und Antworten, die nicht auf meine Frage eingehen und endlos Diskussionen über DEINE MEINUNG ANSTATT JURA UND GESETZE, und Ablenkungen deinerseits

Da hört es mit der Geduld auf. Ich bin zurecht wütend.

Deine Antwort ist ein einziger Fehler, weil ich nicht nach Meinungen gefragt habe, sondern nach der Gesetzeslage.

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Still  17.08.2021, 09:16
@verreisterNutzer

Dann ist eine Person mit diesen "Krankheiten" sehr verwendungseingeschränkt und kann keinesfalls von sich behaupten, jede Tätigkeit ausüben zu können, bzw. sich auf jeden Arbeitsplatz einzuklagen.

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BeviBaby  17.08.2021, 10:42
@verreisterNutzer
Es geht in dieser Frage überhaupt nicht darum, welche Krankheiten als Behinderungen angesehen werden und welche nicht. Damit wolltest du nur ablenken.

Naja, du hast die Frage gestellt, also... deine Sache würde ich sagen. Ansonsten geht es NATÜRLICH darum. Und die Erläuterung folgt dann gleich...

Ich kann mich selbstreflektieren, aber bei Invaldierungen und Antworten, die nicht auf meine Frage eingehen und endlos Diskussionen über DEINE MEINUNG ANSTATT JURA UND GESETZE, und Ablenkungen deinerseits

Jura und Gesetze brauchen aber informationen. NIEMAND hier kann dir eine genaue juristische Stellungnahme geben... und warum? Weil du keine Informationen rausrückst. Du sagst ja nichtmal welche psychische Erkrankung bei dir zugrunde liegt, worauf du dich beworben hast und den Hergang der Erprobung oder des Bewerbungsverfahrens kennen wir auch nicht.

Ich meine... wie stellst du dir das vor?

Das ist, als würde bei mir jemand ankommen von wegen 'Ja, ich arbeite als Mechaniker, ich bin dreimal geschieden, hab 3 Kinder und ein Haus, sagen sie mir doch bitte, wie viel Steuern ich zahlen muss!'
Und da kann ich die BESTE FInanzbeamtin auf der ganzen Welt sein (was ich nicht bin), aber mit DEN Informationen geht keine Steuerrechtliche Einschätzung und erst recht keine Steuerberechnung.

Und genau das machst du... du wirfst Brocken hin und erwartest eine detaillierte Ausarbeitung.

Da hört es mit der Geduld auf. Ich bin zurecht wütend

Sehr reflektiert, muss ich schon sagen...

Deine Antwort ist ein einziger Fehler, weil ich nicht nach Meinungen gefragt habe, sondern nach der Gesetzeslage.

Also erstmal: Der Umstand, dass nicht alle Krankheiten Behinderungen sind (und nicht alle Behinderungen Krankheiten) ist keine Meinung, sondern ein Fakt.
Zweitens: Die Definition bzw. der Ansatz einer Krankheit oder Behinderung ist hier ganz entscheidend, ebenso wie die Randinformationen, wenn es darum geht zu entscheiden ob der Betrieb das Recht hatte dir hier eine Absage zu erteilen oder nicht.

Nehmen wir das Beispiel mit dem 'fett' vom Anfang, ja?

Ein Fitnessstudio oder ein Verkäufer für Sportkleidung kann dich nicht mit der Begründung ablehnen du seist zu fett. Wenn du nachweisen kannst, dass dann kannst du theoretisch vor Gericht ziehen und ggf. auch klagen. Wird vermutlich keinen Erfolg haben, weil dem Inhaber noch immer eine gewisse Entscheidungsgewalt über die Bewerber zugestanden sei, doch das lassen wir mal dahingestellt. Da ist sowas in jedem Falle NICHT richtig.

Wenn du allerdings Jockey werden möchtest oder Flugbegleiterin, dann ist es IN ORDNUNG aufgrund des Gewichts abgelehnt zu werden, denn dafür GIBT es Richtlinien, die über die reine philosophie des Unternehmens hinausgehen. Da hättest du keine Chance.

Was GENAU bei dir der Fall ist, ist halt eben fraglich, weil du NICHTS dazu verlauten lässt. Ergo kann dir hier auch niemand sagen, warum GENAU die Absage ergangen ist, ergo kann dir niemand sagen ob das rechtlich okay war.

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Ohne Audiobeweis kannst du ohnehin nichts machen. Und auch nichts nachweisen.

Ansonsten DARF ein Arbeitgeber dich durchaus wegen einer psychischen Erkrankung 'ausschließen' bzw. nicht einstellen, vor allem wenn die Erkrankung akut ist und das RIsiko besteht dass sie sich durch die Belastung im Job verschlimmert. Das ist relativ populär bei Jobs im Beamtenverhältnis... oder JObs, die halt eben eine immense Verantwortung oder psychische Belastung von sich aus Beinhalten, wie z.B. als Soldat.

Die nehmen alle zur Probe, kassieren für die Erprobung schon teuer Geld und weisen dann psychisch Kranke als "nicht ausbildungsfähig" ab. Wenn jemand ausbildungsfähig aka gesund wäre, dann könnte er meiner Meinung nach auch außerhalb eine Ausbildung finden.

Das ist so unzutreffend. Einerseits gibt es auch immer psychische Krankheiten die durch sind, andererseits gibt es auch ein breites Feld an körperlichen Erkrankungen und Behinderungen, von geistigen ganz zu schweigen.

Die Frage ist weniger ob jemand die Prüfung besteht, sondern ob er die Zeit durchsteht, ob er der Belastung bei der Arbeit und auch DURCH die Arbeit gewachsen ist. Das ist wesentlich mehr, als eine Sache von irgendwelchen Prüfungen, gerade bei psychischen Erkrankungen stellt sich halt eben die Frage ob diese Person in der Lage wäre jeden Tag arbeiten zu gehen etc. etc.

Und wie gesagt... bei dir scheint es ja auch eine akute Problematik zu sein. Mit Sympathie hat das wenig zu tun, du räumst ja selbst ein, dass du im Untergewicht und dementsprechend nicht ausbildungsfähig seist.


verreisterNutzer  17.08.2021, 09:09
Ohne Audiobeweis kannst du ohnehin nichts machen.

Genau, ich hätte eine fremde Person - die Psychologin schon vorher präventiv aufnehmen sollen!

Was denkst du dir eigentlich?

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BeviBaby  17.08.2021, 10:55
@verreisterNutzer
Was denkst du dir eigentlich?

Das, was sich der Richter auch denken wird. Nämlich 'ist ja ne tolle wutverzerrte Aussage, aber kann sie das auch belegen?'

Kannst du es belegen? Nein. Dann steht dein Wort gegen das der Psychologin, die sicher auch eine Gesprächsnotiz gefertigt und dein Vorstellungsgespräch oder deine Erprobung dokumentiert hat und das vermutlich auch ruhig und sachlich vortragen kann.

Abgesehen natürlich davon, dass an der Aussage 'psychisch Kranke nehmen wir hier eigentlich nicht' nichts schlimmes ist. Da geht es vermutlich um die Stelle oder die Ausbildung an sich und allein aus diesem Satz geht zwar hervor, dass es nicht der Regel entspricht, dass psychisch Kranke genommen werden, aber dass die psychische Krankheit AN SICH nicht zwangsweise zur Absage führen muss.

Genau, ich hätte eine fremde Person - die Psychologin schon vorher präventiv aufnehmen sollen!

Ja. Mit ihrer Erlaubnis selbstverständlich. Du wolltest doch eine rechtliche Einschätzung, da hast du sie. Du kannst NICHT belegen, dass das Gespräch so stattgefunden hat, wie du hier schilderst. Alles was du hast ist die Absage und deren genaue Gründe kannst du nochmal erfragen, doch damit hat sich die ganze Sache dann auch.

Denkst du wenn du den ganzen Fall zur Anzeige bringst und die ganze Sache dann vor Gericht landen SOLLTE; wird der Richter sich diese Story da oben anhören, sich die Tränen aus den Augen wischen und dir ohne weiteres Recht geben?

Im Recht gibt es einen Grundsatz 'Audiatur et altera pars'- Man höre auch die andere Seite (frei übersetzt). Und die andere Seite hat VERMUTLICH Unterlagen zu dir und kann genau ausführen, warum du abgelehnt wurdest.

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verreisterNutzer  17.08.2021, 08:30

Ich lass mich nicht darauf ein hier deine persönliche Meinung zu diskutieren, über die Entscheidung von denen. Das hat nichts mit einer rechtlichen Beratung zu tun. Du gehörst nicht hier in die Frage - die Kategorie Schule wurde nur durch den Automod zugefügt.

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BeviBaby  17.08.2021, 10:49
@verreisterNutzer
Das hat nichts mit einer rechtlichen Beratung zu tun.

Eine rechtliche Beratung kann dir hier niemand geben. Wenn du die möchtest, dann suche einen Anwalt auf. Der wird dir aber, mit den wutverzerrten Informationen, die du hier gibst, auch keine anständige Einschätzung geben können.

Der wird das tun, was ich hier tue, nämlich dir sagen, dass das Einklagen eines Ausbildungsplatzes möglich ist, wenn dies und dies und jenes vorliegt. OB dies und dies und jenes vorliegt, kann er nicht beurteilen anhand dessen, was du hier von dir gibst.

Du gehörst nicht hier in die Frage - die Kategorie Schule wurde nur durch den Automod zugefügt.

Doch, eigentlich schon. Ich hab sowohl 'Recht', als auch 'Ausbildung und Studium' in meinen Interessensthemen. In beidem habe ich Erfahrung und arbeite ich im Moment in Richtung Expertentitel.

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verreisterNutzer  17.08.2021, 08:28
Untergewicht und dementsprechend nicht ausbildungsfähig seist.

LIES DIE FRAGE. Durch "Fett" sein kann man auch dagegen klagen!

Antworte einfach nicht,wenn du nichts weißt!!

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BeviBaby  17.08.2021, 08:30
@verreisterNutzer

Also erstmal: IRGENDJEMAND auf gutefrage.net mit einer zweifelhaften Rechtschreibung sagt, dass man durch 'fett sein' irgendwas einklagen kann.

Problem hierbei: 'Fett sein', einfach NUR 'Fett sein', ist keine Krankheit. Und abgesehen davon kann man sich hier in diesem Falle auch NUR einklagen, wenn der Job und die Ausübung desselben durch das 'fett sein' nicht beinträchtigt wird.

Bei einer psychischen Erkrankung ist je nach Erkrankung davon auszugehen, dass eine solche Problematik vorliegt. Und dementsprechend gibt es da noch einen massiven Unterschied zwischen 'ausbildungsfähig' und 'nicht ausbildungsfähig' auf Basis der PSYCHE, anstatt der Körperform.

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verreisterNutzer  17.08.2021, 08:31
@BeviBaby

Natürlich ist Übergewicht eine Krankheit, die zu gesundheitlichen Problemen führt.

Psyche hat ja mit dem Körper nichts zu tun woah. wie wohl man sich mit dem metabolischen Syndrom fühlen muss.. und wie ausbildungsfähig.

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BeviBaby  17.08.2021, 08:41
@verreisterNutzer
Natürlich ist Übergewicht eine Krankheit, die zu gesundheitlichen Problemen führt.

Also erstmal ist Übergewicht noch nicht gleichzusetzen mit Adipositas und dementsprechend natürlich KEINE Krankheit.

Psyche hat ja mit dem Körper nichts zu tun woah. wie wohl man sich mit dem metabolischen Syndrom fühlen muss.. und wie ausbildungsfähig.

Ähm... doch. Die Psyche hat sehr sehr viel mit dem Körper zu tun, noch mehr allerdings mit dem Verhalten. Und wenn das nicht in den entsprechenden Betrieb passt für den du dich beworben hast, dann können die dich natürlich ablehnen.

Abgesehen davon, dass der Satz ein wenig krude ist: Es geht nicht darum wie ausbildungsfähig du dich FÜHLST, sondern ob die dich DORT ausbilden können oder nicht. Ob sie die Kontingente haben, um dich zu unterstützen und natürlich ob sie in dir jemanden sehen, der, trotz seiner Beeinträchtigung, die Ausbildung voraussichtlich erfolgreich abschließen wird.

Jemand mit 20 Kilo Übergewicht oder einem akuten Harnwegsinfekt ist NATÜRLICH krank, doch das gibt vermutlich eher weniger Probleme bei der Ausbildung als solcher als jemand, der halt psychisch im Moment akute Probleme hat und dementsprechend höchstwahrscheinlich häufig ausfallen wird.

Grade in solchen Bereichen, je nachdem wo du hinwillst, kann es sein, dass gewisse Aspekte im Bereich Umgang etc. super wichtig sind. Und wenn du das aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht stemmen kannst, dann kannst du halt in dem Bereich nicht ausgebildet werden.

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verreisterNutzer  17.08.2021, 08:44
@BeviBaby
Also erstmal ist Übergewicht noch nicht gleichzusetzen mit Adipositas und dementsprechend natürlich KEINE Krankheit.

Kleinlich.

Ähm... doch. Die Psyche hat sehr sehr viel mit dem Körper zu tun,

Das war sarkastisch gemeint, weil du vorher das Gegenteil behauptet hast.

der, trotz seiner Beeinträchtigung, die Ausbildung voraussichtlich erfolgreich abschließen wird.

Und wenn das der Fall wäre, bräuchte man kein Berufsbildungswerk, sondern könnte draußen arbeiten.

dann kannst du halt in dem Bereich nicht ausgebildet werden.

Mit der Ablehnung nach der Probe, verbieten sie ALLE BEREICHE.

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BeviBaby  17.08.2021, 08:51
@verreisterNutzer
Kleinlich.

Ist aber Tatsache. Und wenn du Übergewicht mit Adipositas gleichsetzt, wer weiß was du dann noch gleichsetzt obwohl man differenzierne müsste...

Das war sarkastisch gemeint, weil du vorher das Gegenteil behauptet hast.

Ich habe nie behauptet die Psyche hätte nichts mit dem Körper zu tun oder würde sich nicht auf den Körper auswirken. Ich habe lediglich gesagt, dass schlichtes Übergewicht nicht zwangsweise bedeutet, dass jemand psychisch krank ist und dementsprechend nicht ausbildungsfähig und man deswegen zwischen 'fett sein' und 'psychisch krank sein' differenzieren müsse... auch was voraussichtliche Erfolge in der Ausbildung anbelangt.

Und wenn das der Fall wäre, bräuchte man kein Berufsbildungswerk, sondern könnte draußen arbeiten.

Nein, eben nicht. Das Berufsbildungswerk geht speziell auf Menschen mit Behinderungen zu und bietet, soweit ich weiß, Hilfestellung an. Die Anforderungen sind EHER auf die Menschen zugeschnitten, als es bei einer regulären Ausbildung auf dem freien Markt der Fall wäre. Die Menschen erhalten mehr Unterstützung.

Allerdings, und das ist halt auch FAKT, kann eine Behinderung einen halt so beeinträchtigen, dass man nicht in der Lage ist eine Ausbildung aufzunehmen, durchzuziehen und abzuschließen. Und es kann auch sein, dass bestimmte Standorte auf bestimmte Problemfelder nicht ausgelegt sind.
Und es kann halt eben auch sein, dass man theoretisch KÖNNTE, aber die Belastung aufgrund einer psychischen Problematik so schwer wäre, dass der entsprechende Betrieb zu deinem eigenen Wohl und 'schutz' ablehnt dich auszubilden.

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EvangelionRN  17.08.2021, 10:05
@BeviBaby

Schau dir seine Reaktionen an und wir alle wissen warum er abgelehnt wurde. Manche Menschen merken leider nicht wie problematisch ihr psychischer Zustand ist. Mal abgesehen davon hast du natürlich recht und ich weiß das weil ich bereits mit den Leuten dort gesprochen habe.

Man bekommt dort sogar gesagt man müsse stabil sein um zu beginnen. Ansonsten ist eine Ausbildung überflüssig und bringt beiden Parteien gar nichts. Normalerweise gibt es genau deshalb die Gespräche und die Erprobung.

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BeviBaby  17.08.2021, 10:30
@verreisterNutzer
Und Epileptiker dürfen ausfallen? Aber ich nicht?

Jeder darf ausfallen. Ich darf auch mit einem Harnwegsinfekt, nach einer Weisheitszahnentfernung oder mit einer Grippe ausfallen.

Doch darum geht es hier nicht und darum ging es denen auch nicht. Wenn du dich so präsentiert hast wie hier, dann hätte ich dich auch abgelehnt. Es gibt halt auch die Komponente einer persönlichen Eignung und wenn ich wählen müsste zwischen dem Epileptiker, der halt Epilepsie hat, gut eingestellt ist und einen sympathischen und Motivierten Eindruck macht und der Magersüchtigen, die nicht einsieht, dass sie ein Problem hat und darauf beharrt im Recht zu sein, auch wenn ihre Argumentation unsinnig ist, dann nehme ich den Epileptiker.

Das ist aber eine Entscheidung, die ich auch getroffen hätte, wenn beide gesund wären.

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BeviBaby  17.08.2021, 10:33
@EvangelionRN

Danke für die Rückmeldung:)

Ich kenne das auch durch meine Mutter. Die arbeitet als Psychologin auch viel mit solchen Maßnahmen und Inklusionsbetrieben zusammen, deswegen weiß ich aus ihren Erzählungen, dass da sehr viel Unterstützt wird und alles, doch manchmal geht es halt nicht. Und das ist immer sehr schlimm für ihren Schützling, aber da lässt sich dann oftmals auch nichts machen...

Und einigermaßen Stabil zu sein ist eine Voraussetzung, das stimmt. Wobei sie auch Betriebe hat (die bilden aber glaube ich nicht aus), die nehmen auch Leute, die nicht komplett stabil sind, solange die Arbeitshaltung passt. Also wenn jemand super nett, freundlich, fleißig und ordentlich ist und arbeitet und mit jedem soweit gut klarkommt, dann kann man auch mal darüber hinwegkommen, wenn die Person für 10 Minuten oder so nicht ansprechbar ist und ins Leere starrt. Aber natürlich auch nur in entsprechenden Berufsfeldern.

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verreisterNutzer  17.08.2021, 10:36
@BeviBaby

Saufende, rauchende, unmedikamentierte Epileptiker.

Und für den Text solltest du zurecht gebannt werden!

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BeviBaby  17.08.2021, 10:45
@verreisterNutzer
Saufende, rauchende, unmedikamentierte Epileptiker.

Wenn sie mit ihrer Epilepsie klarkommen so wie das alles ist, dann sehe ich auch da kein Problem.

Eine Freundin von mir hatte als Kind Epilepsie, die hat sich dann irgendwann ausgewachsen. Rein medizinischer gesehen hat sie die immer noch, hat aber keine Anfälle mehr. Gut, ich weiß nicht ob sie raucht, aber ab und an Trinkt sie auch mal was.

Und wie gesagt... ggf. passen halt auch die trinkenden, rauchenden, unmedikamentierten Epileptiker gut ins Unternehmen oder ins Team und dementsprechend entscheidet man sich dann für sie.

Und für den Text solltest du zurecht gebannt werden!

Warum? Weil ich schreibe, dass ich lieber jemanden haben würde, der gut ins Team passt? Oder weil ich der Ansicht bin, dass deine Performance hier nichts ist, was ich am Arbeitsplatz haben wollte?

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verreisterNutzer  16.09.2021, 17:02
@BeviBaby

Weil du provokativ und beleidigend wiederholt gegen die Richtlinien verstoßen hast.

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BeviBaby  16.09.2021, 17:09
@verreisterNutzer

Dann wende ich mich mal an dich, die Person, die meint was von vor einem Monat kommentieren zu müssen, und frage WO DENN?

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BeviBaby  16.09.2021, 17:15
@verreisterNutzer

Ich wäre dir dankbar, wenn du das etwas spezifizieren könntest.

Wenn du im Antwort Bzw. Kommentarfeld auf den Tt-Button gehst und dann auf die zwei Anführungszeichen, dann kannst du damit Zitate markieren. Ich wäre dir dankbar, wenn du einfach mal ein paar der beleidigenden Aussagen, die sich konkret gegen die Fragestellerin, oder auch gegen dich, richten, heraussuchen und so markieren könntest.

Ich persönlich beschreibe hier, soweit ich das sehe, in einem Verbindlichen Ton tendentiell eher Tatsachen oder ggf. fiktive Szenarien, die nicht auf irgendwen (Anwesenden) zugeschnitten sind.

Ich würde allerdings auch sagen, dass es eine Tatsache ist, dass du eine seit einem Monat geschlossene Diskussion neu beleben willst. Oder irre ich mich da?

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verreisterNutzer  16.09.2021, 17:23
@BeviBaby

Das brauchst du nicht erklären, ich weiß wie man zitiert.

Nur halte ich es nicht für nötig, weil es in jedem deiner Kommentare und in deiner Antwort wiederholt so ist.

Du versuchst mir grad den Mund zu verbieten. Das kann nicht dein Ernst sein.

Natürlich sind sie auf den FS zugeschnitten, ansonsten wäre es an der Frage vorbei und wieder ein Meldungsgrund.

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BeviBaby  16.09.2021, 18:25
@verreisterNutzer
Das brauchst du nicht erklären, ich weiß wie man zitiert.
Nur halte ich es nicht für nötig, weil es in jedem deiner Kommentare und in deiner Antwort wiederholt so ist.

Und genau deswegen bitte ich dich mir einen genauen Auszug zu geben. Wenn es überall so ist, dann müsste doch ausreichend Material zur Verfügung stehen.

Du versuchst mir grad den Mund zu verbieten. Das kann nicht dein Ernst sein.

Nein, ganz und gar nicht. Ich bin sogar AUSDRÜCKLICH bereit auf deine Kritik einzugehen, wenn du sie an etwas Konkretem festmachen kannst. Das ist im Endeffekt das genaue Gegenteil von 'den Mund verbieten', ich zeige mich offen mit dir darüber ins Gespräch zu gehen.

Dass du darauf anscheinend nicht eingehen möchtest, denn mein Angebot mal eine Stelle zu markieren, sodass ich was Konkretes habe worüber ich mit dir reden kann, hast du halt eben nicht angenommen, ist eine andere Sache. Das musst du natürlich nicht, doch ohne konkreten Anhaltspunkt empfinde ich es als schwierig tatsächlich auf deine Kritik einzugehen und eventuelle Missverständnisse nochmal zu klären.

Natürlich sind sie auf den FS zugeschnitten, ansonsten wäre es an der Frage vorbei und wieder ein Meldungsgrund.

Ich habe es schlicht auf die Fragekonstellation abgestellt, nicht auf die Fragestellerin. Dass die Fragestellerin natürlich eine gewisse Konstellation beschreibt und ich dementsprechend darauf eingehen MUSS, um eine Vergleichbare Fiktion zu haben, ist ein anderer Punkt.

Doch das ist in meinen Augen kaum eine offene Kränkung der Fragestellerin. Tatsächlich weiß ich nicht, wie sie sich bei dem Vorstellungsgespräch oder während der Erprobung verhalten hat. Das einzige, was ich dazu tatsächlich mal geschrieben habe ist, dass ich sie nicht eingestellt hätte, wenn sie sich gegenüber ihrem Chef so verhalten hätte, wie sie sich hier mir und auch den anderen Usern verhält. Doch das stellt ja nur auf meine Meinung in diesem Moment ab und sagt ja nichts darüber aus, ob die Nicht-Einstellung nun gerechtfertigt war oder nicht.

Alles weitere war auf die Punkte bezogen, die sie selbst eingebracht hat (z.B. der Epileptiker auf den ich dann entsprechend Bezug genommen habe) oder halt eben fiktive, selbst erdachte Szenarien, auch wenn diese dem Ähneln, was sie oben schildern.

Ach ja und was ich da oben noch geschrieben habe war ja nur meine Darstellung von der ganzen Sache. So nach dem Motto 'Audiatur et altera pars', sodass du ggf. nachvollziehen kannst, wie ich die Situation empfinde. Sowas bietet ja auch immer eine gewisse neue Perspektive.

Schließlich bleibe ich natürlich dabei, dass es eine Tatsache ist, dass du nach einem Monat auf eine alte Konversation antwortest. Das ist jedoch nichts schlimmes und in meinen Augen auch nicht abwertend. Wenn du es so verstehst, dann tut mir das sehr leid.

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verreisterNutzer  16.09.2021, 18:29
@BeviBaby
Ich würde allerdings auch sagen, dass es eine Tatsache ist, dass du eine seit einem Monat geschlossene Diskussion neu beleben willst. Oder irre ich mich da?

dann jetzt

ich zeige mich offen mit dir darüber ins Gespräch zu gehen.

Sehr offen und aufgeschlossen. Du kannst dich selbst veräppeln.

Und dass du die FS als Person und wegen ihrer Krankheit Magersucht - wenn sie von Untergewicht schrieb - angegriffen hast, ist natürlich auch rein fiktiv.

Ehrlich, die Leser sind nicht so naiv dir zu glauben.

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BeviBaby  16.09.2021, 18:46
@verreisterNutzer
dann jetzt

Was jetzt? Ich werte dich doch nicht dadurch ab, dass ich anspreche, dass die Frage schon seit 30 Tagen 'abgehandelt ist'😅

Und dass du die FS als Person und wegen ihrer Krankheit Magersucht - wenn sie von Untergewicht schrieb - angegriffen hast, ist natürlich auch rein fiktiv.

Ja, war es. Denn ich wusste ja nicht, unter welcher Krankheit sie direkt leidet. Magersucht habe ich aufgegriffen, weil sie als 'Argument' Übergewicht angegeben hat. Später kamen dann die Epilektiker hinzu. Dementsprechend kam natürlich auch so ein wenig die Assoziation 'Übergewicht-Untergewicht' und dementsprechend dann meine Ausführungen.

Dass sie Untergewichtig ist, ist halt so. Aber das bedingt nicht zwangsweise einen Ausschluss aus der Maßnahme, da muss noch was dazukommen und genau DARÜBER hat sie ja geschwiegen, also habe ich da entsprechend was fingiert.
Zumal es im Endeffekt nicht um dei Krankheit als solche ging, sondern um die Einstellung zur Krankheit. Jemand, der die Krankheit hat, aber stabil ist und sich in Therapie befindet, bei der auch davon auszugehen ist, dass dieser Person die Therapie schafft, wird eher genommen als jemand, der sich renitent gegen jede Hilfe und auch jede Einsicht wehrt.

Inwiefern das auf die Fragestellerin zutrifft bzw. zutraf konnte ich im Kontext nur erahnen. Die Fragestellerin als solche habe ich nicht angegriffen, abgesehen natürlich über den Teilsatz, dass ich sie auch nicht eingestellt hätte. Alles weitere war, wenn auch an den Sachverhalt angelehnt, fiktiv und nicht auf sie bezogen.

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verreisterNutzer  16.09.2021, 18:55
@BeviBaby
30 Tagen

Immer wieder auf den 30 Tagen herumzureiten ist nicht abwertend - ich habe nie behauptet, dass es abwertend ist, das denkst du dir jetzt aus.

Das ist Mund verbieten und fehlende Offenheit für ein Gespräch, obwohl du beharrlich das Gegenteil behauptest.

Denn ich wusste ja nicht, unter welcher Krankheit sie direkt leidet.
weil sie als 'Argument' Übergewicht angegeben hat.

Jajaja, schon wieder ist niemand so naiv :) Du hast das geschrieben, nachdem sie von Untergewicht schrieb. Aaalless klar.. nicht gewusst...

Jemand, der die Krankheit hat, aber stabil ist und sich in Therapie befindet, bei der auch davon auszugehen ist, dass dieser Person die Therapie schafft, wird eher genommen als jemand, der sich renitent gegen jede Hilfe und auch jede Einsicht wehrt

Du kennst die FS doch nicht mal!

Überall hast du sie angegriffen und dir fehlt sogar die Empathie das zu merken. Hast du schon mal über Autismus nachgedacht oder ansonsten Psychopathie?

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verreisterNutzer  16.09.2021, 19:01
@BeviBaby

Akute Magersucht würde man am Profil erkennen. Da gibt's hier ganz andere Nutzer mit 99 Fragen über Magersucht, Kalorien, Symptome und Bilder.

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BeviBaby  16.09.2021, 19:09
@verreisterNutzer
Immer wieder auf den 30 Tagen herumzureiten ist nicht abwertend - ich habe nie behauptet, dass es abwertend ist, das denkst du dir jetzt aus.
Das ist Mund verbieten und fehlende Offenheit für ein Gespräch, obwohl du beharrlich das Gegenteil behauptest.

Das war weniger ein Ausdenken, doch du hast mir eigentlich dauerhaft vorgeworfen ich würde dich und die Fragestellerin abwerten und wollte wissen ob dieses 'dann jetzt' ohne Zusammenhang sich eventuell darauf beziehen soll.

Wie gesagt... ich sehe nach wie vor keinen Punkt für fehlende Offenheit. Ich bitte dich wiederholt, mich auf irgendwelche klaren Formulierungen hinzuweisen, die ich auch 'immer' auspacken würde, du zitierst nichts oder so. Dementsprechend versuche ich eben auf die Suche zu gehen.

Ich würde sagen ich bin doch relativ offen dir gegenüber. Und ich sehe auch nichts wo ich dir den Mund verbieten würde. Da wäre ich auch sehr dankbar was ein kurzes Zitat etc. angeht, aus dem sowas eindeutig hervorgeht.

Jajaja, schon wieder ist niemand so naiv :) Du hast das geschrieben, nachdem sie von Untergewicht schrieb. Aaalless klar.. nicht gewusst...

Nochmal: Untergewicht kann teil sehr vieler Erkrankungen sein. Psychischer wie körperlicher. Ich wusste tatsächlich nicht, dass sie an einer Magersucht leidet. Ich persönlich fände es eher unangenehm bei Übergewicht gleich von Magersucht und nichts anderem auszugehen.

Zumal mit Essstörungen an sich eigentlich relativ 'locker' umgegangen wird, solange die Person nicht akut gefährdet ist und auf dem Wege der Besserung, auch wenn der BMI als solcher eventuell noch nicht passt.

Du kennst die FS doch nicht mal!

Ja. Da stimme ich dir ohne Vorbehalte zu. Deswegen war die Äußerung, die du da oben zitierst ja auch nicht auf die Fragestellerin exklusiv bezogen, sondern auf den Umgang bzw. die Einstellung von Psychisch Erkrankten in einer solchen Maßnahme im Allgemeinen.
Wer gut eingestellt ist, stabil ist, sich in Therapie befindet, wird bei sowas durchaus genommen. Jemand, der sich standhaft gegen alles weigert nicht. Das ist keine Einzelfallgeschichte, sondern generell der Stil, wie entschieden wird.

Ich gebe zu, dass ich das durch einen Absatz in dem Moment nochmal hätte verdeutlichen können, doch das ist alles.

Überall hast du sie angegriffen und dir fehlt sogar die Empathie das zu merken. Hast du schon mal über Autismus nachgedacht oder ansonsten Psychopathie.

Ich habe eventuell einen Absatz nicht korrekt gesetzt. Das ist dann aber schon alles. Der Umstand, dass ich das nicht gemerkt habe, liegt weniger daran, dass ich dazu nicht in der Lage bin, sondern eher daran, dass mir die konkrete Quelle gefehlt hat, der konkrete Punkt, bei dem VIELLEICHT etwas schief gelaufen sein könnte. Doch wie gesagt, das bezog sich auf EINEN Kommentar. Weniger auf ständig.
Da wäre z.B. ein Zitat genau dieser Stelle durchaus hilfreich gewesen. Denn das hier ist ja eine lange Konversation, dementsprechend kann ich nicht den ganzen Text genau im Kopf haben, vor allem wenn sie schon längere Zeit her ist.

Doch wie gesagt... ich sehe das Missverständnis an diesem einen Punkt jetzt ein. Dennoch habe ich diesen Kommentar damals nicht geschrieben, um die Fragestellerin konkret anzugehen (ich wusste nicht mal, dass sie Magersüchtig ist, wenn sie es denn ist), sondern halt eben lediglich zur Verdeutlichung.

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BeviBaby  16.09.2021, 19:14
@verreisterNutzer
Akute Magersucht würde man am Profil erkennen

Das stimmt so nicht zwingend.

Dennoch: Ich habe die Fragestellerin ja, wie gesagt, nie als Magersüchtig gesehen. Die Beispielsfindung und Formatierung war ggf. etwas unglücklich, doch sie sprach nur von Untergewicht und genau darauf habe ich dann eigentlich auch abgestellt. Von einer Magersucht bin ich per se nie ausgegangen (zumal Untergewicht nie gleich Magersucht und vice versa entsprechend), zumindest nie SO sicher, dass ich ihr das angekreidet hätte.

Meine Aussage war lediglich: Jemanden, der stabil ist würde ich nehmen, jemanden der sich anstellt und nicht in der Lage ist Kritik anzunehmen, darauf einzugehen und zu akzeptieren, dass die auch auf einen selbst bezogen ist bzw. sein kann und man ggf. was falsch gemacht hat (insbesondere wenn man konkret darauf hingewiesen wird) eben nicht.

Das wäre bei Behinderten wie bei Gesunden der Fall.

So... und ich denke wir belassen es diskussionsmäßig auch dabei. Das hat nichts mit 'Mund verbieten' zu tun, aber ich hab heute noch was zu erledigen.

Einen schönen Abend, wünsche ich.

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verreisterNutzer  16.09.2021, 19:18
@BeviBaby
Kritik anzunehmen, darauf einzugehen und zu akzeptieren, dass die auch auf einen selbst bezogen ist

Jetzt sind deine Kritik (und deine persönlichen Angriffe) doch auf Menschen bezogen und nicht fiktiv, wie du erst behauptet hast. So wechselhaft wie das Wetter..

Jemand, der sich standhaft gegen alles weigert nicht.

Welcher Magersüchtige weigert sich beim Thema 3 Mahlzeiten nicht?

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verreisterNutzer  17.08.2021, 08:26
Ansonsten DARF ein Arbeitgeber

Berufsbildungswerk. LIES EINFACH DIE FRAGE RICHTIG.

Das ist so unzutreffend.

Wenn du mir nicht glaubst und auch juristisch nichts beizutragen hast, warum antwortest du dann?

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BeviBaby  17.08.2021, 08:35
@verreisterNutzer

Das Berufsbildungswerk urteilt aber nicht anders. Es gibt unzählige Inklusionsbetriebe, aber auch die können sagen 'sorry, das wird nichts'. Das kann ganz verschiedene Gründe haben u.a. den Umstand, dass jemand nicht dauerhaft belastet werden kann aufgrund von psychischen Problemen.

Wenn du mir nicht glaubst und auch juristisch nichts beizutragen hast, warum antwortest du dann?

Das hat nichts mit glauben zu tun. Du hast halt eben das Konzept der Berufsbildungswerke nicht kapiert und gehst davon aus, dass die grundsätzlich JEDEN ablehnen, der nicht auch Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt hätte. Doch das stimmt nicht. Die haben sich spezialisiert auf Menschen mit Behinderung, wenn ich mich recht entsinne. Und Behinderung kann sich körperlich äußern, geistig und seelisch und in allen drei Bereichen auf verschiedene Arten und Weisen, die die Ausbildungsfähigkeit entsprechend mehr oder weniger beeinträchtigen.

Es KANN sein, dass jemand geistige Einschränkungen nach einem schweren Unfall hat. Das ist aber was anderes als jemand, der akut schwerst schizophren ist und dementsprechend nicht, also nichtmal mit Einschränkungen, sondern gar nicht, in der Lage wäre die Ausbildung durchzuziehen.

Die haben NICHT gesagt, sie nehmen keine Menschen mit Behinderung. Sie haben nur gesagt, sie nehmen eigentlich niemanden mit akuter psychischer Krankheit. Und da ist ein HIMMELWEITER Unterschied.

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verreisterNutzer  17.08.2021, 08:39
@BeviBaby

Was siehst du denn als nicht akute Krankheiten an?

Epileptische Anfälle der anderen sind akut und es ist kein Problem, Humpeln ist akut und chronisch immer da. Epilepsie ist auch psychisch, weil GEHIRN.

Es geht nicht um eine akute Psychose. Dann ist alles umsonst, wenn die sterben.

Epilepsie ist vielleicht tödlicher als eine Psychose.

Wie wollen die vorher beurteilen, ob jemand in der Lage wäre? Die haben keine Glaskugel! Die sind oberflächlich und subjektiv!

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BeviBaby  17.08.2021, 10:27
@verreisterNutzer
Was siehst du denn als nicht akute Krankheiten an?

Schlag online nach.

Epileptische Anfälle der anderen sind akut und es ist kein Problem, Humpeln ist akut und chronisch immer da. Epilepsie ist auch psychisch, weil GEHIRN.

Ja, wenn sie auftreten. Doch Epilepsie lässt sich medikamentös kontrollieren und je nach Schweregrad können diese Anfälle häufiger oder weniger häufig auftreten, medikamentös anständig behandelbar sein und dementsprechend natürlich zwar eine Einschränkung darstellen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt problematisch ist aber für die es eben genau diese Inklusionsgeschichten gibt, in denen auf sowas eingegangen werden kann.

DENNOCH wird der Epileptiker wohl kaum in einem Arbeitsbereich mit flimmernden Lichtern eingesetzt werden und er wird wohl kaum zu irgendetwas ausgebildet, wo man schwere Maschinen oder Fahrzeuge führen muss. Einer Ausbildung zum Beikoch steht aber ggf. nichts im Wege.

Das Humpeln genauso. Ja, Marathonläufer wird vielleicht nichts, aber im Büro kann er trotzdem arbeiten, klassischer Schreibtischjob usw.

Epilepsie ist auch psychisch, weil GEHIRN.

Epilepsie ist NEUROLOGISCH, weil Gehirn. Psychisch ist was GANZ anderes...

Es geht nicht um eine akute Psychose. Dann ist alles umsonst, wenn die sterben.

Und ich kamm heute Abend vom Auto überrollt werden, dann ist mein duales Studium auch umsonst gewesen... so läuft es aber nunmal nicht...

Epilepsie ist vielleicht tödlicher als eine Psychose.

Ich denke darüber kann man geteilter Meinung sein. Und selbst wenn... der Epileptiker kann mit anderen Zusammenarbeiten, der psychisch Kranke ggf. nicht. Der Epileptiker ist eventuell kritikfähig, der psychisch Kranke ggf. nicht. Der Epilektiker stirbt vielleicht mit 30, kann aber in einem angemessenen Umfeld mit seinen Kollegen bis dahin anständig arbeiten. Der schwerst psychisch Kranke schafft eventuell nicht mal die Ausbildung, weil er sich im Betrieb nicht zurechtfindet und ständig überfordert ist, Klinikaufenthalte braucht etc. etc.

Wie wollen die vorher beurteilen, ob jemand in der Lage wäre? Die haben keine Glaskugel! Die sind oberflächlich und subjektiv!

Willkommen im realen Leben, Darling. Bei JEDEM Beamtenanwärter wird eine Untersuchung gemacht und geschaut 'wird der voraussichtlich gesundheitlich die Ausbildung schaffen. Gehe ich da mit einem akuten Harnwegsinfekt hin, bekomme ich Antibiotika und gut ist. Gehe ich da mit 20 Kilo Untergewicht hin und der festen Überzeugung ich sei immer noch zu fett, dann habe ich DENKBAR schlechte Karten.
Gehe ich da mit 10 Kilo Übergewicht hin, dann wird geschaut und eben entschieden, je nach Beruf, ob ich dementsprechend geeignet bin oder nicht. Finanzamt, kein Problem. Zoll oder Polizei, Problem.

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Was ist daran jetzt genau das Problem? Wenn jemand nicht gesund ist (psychisch oder physisch) ist er nun einmal nicht ausbildungsfähig