Ich habe heute ein vorbeifahrendes Polizeiauto mit blenden licht als "drecks bullen" bezeichnet. Darauf hin wurden wir auf den Mofa von 4 Polizisten in 2 Polizeiautos rausgezogen und meine Personalien wurden auf grund von "Beamtenbeleidigung" aufgenommen.

Laut diesen Urteil(*1) erfüllt der begriff "Bulle" keine Beamtenbeleidigung - verändert das vorverb "drecks" etwas an der Tatsache? Und wenn ja, worauf muss ich mich gefasst machen?

*1 https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Regensburg_3-Ns-134-Js-9745804_Keine-strafbare-Beleidigung-bei-mundartlicher-Bezeichnung-eines-Polizisten-als-Bullen.news17802.htm