Drecks bullen Strafbar?
Ich habe heute ein vorbeifahrendes Polizeiauto mit blenden licht als "drecks bullen" bezeichnet. Darauf hin wurden wir auf den Mofa von 4 Polizisten in 2 Polizeiautos rausgezogen und meine Personalien wurden auf grund von "Beamtenbeleidigung" aufgenommen.
Laut diesen Urteil(*1) erfüllt der begriff "Bulle" keine Beamtenbeleidigung - verändert das vorverb "drecks" etwas an der Tatsache? Und wenn ja, worauf muss ich mich gefasst machen?
11 Antworten
Es ist auf 100€ strafe(4x25€) ausgelaufen, habe mich schuldig bekannt. Aber ist von Fall zu Fall wohl unterschiedlich.
Der Staatsanwalt entscheidet, ob er da eine Beleidigung drin sieht und reicht dann eventuell Klage bei Gericht ein.
Man ist seitens der Justiz nicht mehr gewillt, Beamten diese Form von Gewalt zu zu muten. Es geht mit Worten los und endet dann in Angriffen während der Einsätze.
Beamtenbeleidigung gibt es nicht ...
ob Bulle oder Drecksbulle ist eine Beleidung, wenn das vor Gericht geht, entscheidet der Richter. das gibt ne saftige Geldstrafe, wenn Minderjährig, jede Menge Sozialstunden.
Ein Auto nicht nicht beleidigungsfähig. Und wen Du meintest ist ganz klar, nämlich genau die Beamten, die in diesem.Auto saßen, also nix Organisation. Man sieht Du hast versucht Dich schlau zu lesen, der Haken ist: jedes Amtsgericht bildet sich seine eigene Meinung, auch wenn hier ein Urteil vom LG Wasweißeich gepostet wurde. Du wirst noch große Augen machen wenn es deswegen zu einer Eintragung im Fahreignungsregister kommt und Du mal Deinen Führerschein machen möchtest. Viel Erfolg.
Beleidigen geht schnell...
Wenn es im Affekt war, weil Du geblendet wurdest, dann wird ein Richter vielleicht ein Auge zudrücken.
Ansonsten sind die Polizisten genauso im Recht wie Du, wenn sie Dir "A....loch" hinterhergerufen hätten.
nd meine Personalien wurden auf grund von "Beamtenbeleidigung" aufgenommen.
Würde mich wundern, weil es „Beamtenbeleidigung“ nicht gibt.
gilt dies auch wenn das nicht direkt an eine Person gerichtet ist? in diesem falle war das ja eine reaktion auf ein gefährlichen eingriff in den Straßenverkehr und gegen das auto bzw organisation gerichtet.