Hallo!
wenn ich die zur Führung der Geschäfte bestellten Person (Geschäftsführer) eines Taxiunternehmen bin (Ich bin nicht der Unternehmer, nur der Geschäftsführer!) wer von uns beiden haftet nun?
beispielweise handelt es sich um ein Einzelunternehmen, dessen Unternehmer ein Verwandter ist, der die Prüfung nicht schafft und ich deshalb der Geschäftsführer werde, weil ich die Prüfung geschafft habe.
Wenn der Unternehmer nun steuerlich z.B. etwas hinterzieht, wer haftet dafür?