Was bedeutet Ein-/zweigesch. Bauweise?

7 Antworten

Von Eingeschossiger Bauweise spricht man, wenn das Gebäude ein Erdgeschoss + Dachgeschoss besitzt. Du kannst Dir das so merken: X-geschossig bedeutet, alles was zwischen Keller und Dach ist. Also: Eingeschossig= EG + (Dachgeschoss + evtl. Kellergeschoss), Zweigeschossig= EG + Obergeschoss + (Dachgeschoss + evtl. Kellergeschoss). Dreigeschossig= EG +1. Obergeschoss + 2. Obergeschoss + (Dachgeschoss + evtl. Kellergeschoss). Dabei ist es uninteressant, ob das Dachgeschoss ausgebaut ist oder nicht. Der Spitzboden (sofern vorhanden) wird dem Dachgeschoss zugerechnet. Ein Keller ist zwar auch ein Geschoss, wird aber, laut Deiner Formulierung nicht mit angesetzt. Übrigens: Ob ein Geschoss als Vollgeschoss gilt, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab. In Bayern z. B. kann ein Keller auch als Vollgeschoss gelten, wenn die Deckenunterkante mindestens 1,20 m höher liegt, als die Geländeoberfläche und mindestens 2/3 der Grundfläche eine Raumhöhe von mindestens 2,30 m aufweist. (BayBo, Art. 2 (5). Ich hoffe, ich konnte Dir helfen!

Baurechtlich gibt es keine "halben Geschosse", sondern nur Vollgeschosse oder keine Vollgeschosse. Was ein Vollgeschoss ist, steht in jeder Landesbauordnung detailliert beschrieben. Danach kann sowohl ein Dachgeschoss ein Vollgeschoss sein als auch ein "normales" Geschoss kein Vollgeschoss. Man muss dann eben nur rechnen.

Aber Grundflächenflächenberechnungen nach DIN 277 oder Wohnflächenberechnungen nach DIN 276 haben damit nichts zu tun.

Der Sprachgebrauch auch nicht, weshalb es immer wieder zu Auseinandersetzungen kommt.


OnkelBerni  26.11.2010, 20:49

Das ist überhaupt gar nicht gefragt worden !

Der Frager stellt die Frage, was 2-geschossige/ 3-geschossige Bauweise usw... ist .

Und nichts anderes.

Sie wollen wirklich behaupten, ein eingeschosiges Haus mit Keller ist dann 2-geschossige Bauweise ???

Unerträglich - diese völlig falschen Antworten !

Lesen Sie erst die Frage durch und antworten Sie dann !

0

Eingeschossig bedeutet grundsätzlich ein VOLLGESCHOSS ... das kann Keller plus Erdgeschoss plus ausgebautes Dachgeschoss sein (und ist es meistens auch). ABER es gibt Landesbauordnungen, die auch andere Geschosse als Vollgeschosse zulassen - und die Landesbauordunugen sind so unterschiedlich, dass ich hier eine Diplomarbeit darüber schreiben KÖNNTE - das lasse ich lieber ;). Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, das eingeschossige Bauweise ein Haus ist, in dem eben das bewohnbare Geschoss eben nur aus einer Ebene besteht - dem Erdgeschoss .... das Haus kann dann unterkellert sein und ein ausgebautes Dachgeschoss haben.

Keller ist immer außen vor.

Erdgeschoss und ausgebautes DG (mit Schrägen) ist anderthalbgeschossig.

Erdgeschoss + Obergeschoss + ausgebautes DG ist zweieinhalbgeschossig...

EG + 1. + 2. + DG = 3 1/2 geschossig...

Nur EG ohne ausbaufähiges Dach ist eingeschossig.


Das ist unglaublich, was von den meisten hier mit "zweieinhalb-geschossig" etc... geantwortet wurde.

Es gibt keine halben Geschosse !

Nehmen wir mal ein Haus mit Erd- und Obergeschoss und darüber noch einem ausgebauten Dachgeschoss mit Schrägen.

Das ist dann ein

zweigeschossiges Haus plus ausgebautem Dachgeschoss.

Und nichts anderes !

Nebenbei: Rechnerisch/kalkulatorisch werden ausgebaute DGe mit 2/3el der Grundfläche berechnet.

Keller gilt nicht als Geschoss.


Seehausen  26.11.2010, 20:28

Es ist unglaublich, dass selbst Fachleute falsch antworten! Ein Kellergeschoss ist natürlich auch ein Geschoss und ein Dachgeschoss auch. Die Frage ist doch, ob es ein Vollgeschoss ist: Ein Dachgeschoss kann ein Vollgeschoss sein, ein Kellergeschoss nicht. Halbe Geschosse und halbe Vollgeschosse gibt es nicht; Begriffe wie "Etage" oder "Stockwerk" sind baurechtlich nicht definiert. Aber auch dabei gibt es keine halben Etagen oder halben Stockwerke! Und ob Vollgeschosse oder Geschosse "ausgebaut" sind hat damit überhaupt nichts zu tun!

0
OnkelBerni  26.11.2010, 20:50
@Seehausen

Das ist überhaupt gar nicht gefragt worden !

Der Frager stellt die Frage, was 2-geschossige/ 3-geschossige Bauweise usw... ist .

Und nichts anderes.

Sie wollen wirklich behaupten, ein eingeschosiges Haus mit Keller ist dann 2-geschossige Bauweise ???

Unerträglich - diese völlig falschen Antworten !

Lesen Sie erst die Frage durch und antworten Sie dann !

0