Im Versteigerungskalender habe ich ein interessantes Objekt gefunden, allerdings kann nur 1/2 Miteigentumsanteil ersteigert werden, obwohl es sich um ein EFH handelt. Wie kann das sein und wie verhält es sich, wenn man diese Hälfte ersteigert? Kann man den 2. Teil nur erwerben, wenn dessen Besitzer verkaufen will oder gibt es noch andere Lösungen?